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Elterngeldrechner - Elterngeld Höhe präzise berechnen und planen

berechnen und planen Sie schnell und einfach Ihr Elterngeld

Elterngeld ist eine staatliche Sozialleistung für Eltern, deren Erwerbseinkommen aufgrund der Kinderbetreuung und -erziehung für eine gewisse Zeit entfällt. Mit unserem Elterngeld Rechner können Sie schnell und einfach Ihren Elterngeldanspruch berechnen und den Bezugszeitraum planen.

Mit unserem Elterngeldrechner können Sie Ihr Elterngeld genau berechnen. Erfahren Sie kostenlos, wie viel Basiselterngeld und wie viel ElterngeldPlus Ihnen zusteht.

Der Elterngeldrechner berechnet anhand Ihrer Angaben Ihr voraussichtliches Elterngeld; mit unserem Bezugszeitraum-Konfigurator testen Sie bequem und einfach verschiedene Bezugsvarianten.

Wer kann den Elterngeldrechner benutzen?

Mit unserem Elterngeldrechner kann jeder seinen Anspruch ausrechnen. Egal, ob Sie Vollzeit-Angestellt, selbständig oder beides sind. Der Rechner kann jede vorgeburtliche Beschäftigung berücksichtigen. Natürlich können auch Alleinerziehende, Beamte, Soldaten, Richter, Mitunternehmer von Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer unseren Elterngeldrechner in vollem Umfang nutzen.

Schnellrechner zum Elterngeld

Jetzt schnell und einfach die Höhe Ihres Basiselterngeldes und Ihr ElterngeldPlus berechnen.

Elterngeld Schnellrechner


€ / Monat
€ / Monat

Erklärung

Mit dem Schnellrechner können Sie sich einen kurzen Überblick über Ihr zu erwartendes Elterngeld verschaffen. Bitte beachten Sie, dass dieser Rechner nur ein ungenaues Ergebnis liefert. Für genauere Ergebnisse benutzen Sie bitte unseren ausführlichen Rechner!

Elterngeld mit dem Elterngeldrechner präzise berechnen und planen

Hier das Elterngeld genau ausrechnen und mit unserem Konfigurator den Bezugszeitraum planen

Einwilligung: Gesundheits- und Religionsdaten

Für die Berechnung fragen wir auch besonders geschützte Angaben ab (Art. 9 DSGVO), z. B. zu Mutterschutz, Krankheit, einer Behinderung Ihres Kindes, zur Kirchensteuer oder zur Bezeichnung der Elternteile. Dafür brauchen wir vorab Ihre Einwilligung.

Die Einwilligung ist freiwillig. Ohne sie kann der Rechner nicht genutzt werden, weil diese Angaben dafür erforderlich sind. Sie können sie jederzeit widerrufen – per E-Mail an datenschutz@einfach-elterngeld.de. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Allgemeine Angaben

Geburtsdatum, bzw. voraussichtlicher Entbindungstermin Ihres Kindes

Bei Adoptivkindern, bzw. bei Adoptivpflegekindern, geben Sie hier bitte das Datum der Haushaltsaufnahme ein.

Dieser kostenfreie Elterngeldrechner stellt die aktuelle Gesetzeslage für Kinder, welche ab dem 01.07.2015 geboren wurden, dar. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die alte Rechtslage hier nicht mehr darstellen können.

Hat das Kind eine Behinderung

Die Behinderung muss durch Feststellung gem. § 152 Abs. 1 SGB IX oder durch den Schwerbehindertenausweis (wird ab GdB 50 ausgestellt) nachgewiesen werden. Ein Grad der Behinderung unter 20 kann deshalb nicht berücksichtigt werden.

Handelt es sich um eine Frühgeburt?

Von einer Frühgeburt im elterngeldrechtlichen Sinn geht man aus, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren wurde.

Für welches Datum war die Geburt des Kindes geplant?

Handelt es sich um eine Mehrlingsgeburt?

Bitte geben Sie an, ob Sie Mehrlinge erwarten, bzw. entbunden haben. Eventuell haben Sie dann Anspruch auf den Mehrlingszuschlag.

Für Mehrlingsgeburten erhalten Eltern im Basiselterngeldbezug einen Mehrlingszuschlag von jeweils 300 Euro und im ElterngeldPlus-Bezug von jeweils 150 Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingsgeschwisterkind.

Während der einkommensabhängige Elterngeldanspruch die Betreuung der Kinder durch mindestens einen Elternteil ermöglicht, soll der Mehrlingszuschlag die besondere Belastung der Eltern von Mehrlingskindern anerkennen.

Hat das Kind Geschwister?

Bitte geben Sie an, ob ältere Geschwisterkinder vorhanden sind. Eventuell haben Sie dann Anspruch auf den Geschwisterbonus.

Hat das Kind eine Behinderung
Die Behinderung muss durch Feststellung gem. § 152 Abs. 1 SGB IX oder durch den Schwerbehindertenausweis (wird ab GdB 50 ausgestellt) nachgewiesen werden. Ein Grad der Behinderung unter 20 kann deshalb nicht berücksichtigt werden.
Ist das Kind adoptiert?
Bitte nur auswählen, wenn beide Elternteile das Kind adoptiert haben.

Für wen soll der Elterngeldantrag erstellt werden?

Bitte geben Sie an, ob beide Elternteile das Elterngeld beantragen oder ob es nur einen Antragsteller geben soll.

Sind Sie alleinerziehend?

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um „alleinerziehend“ zu sein? » mehr erfahren

Sie gelten als alleinerziehend, wenn Sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen können (Steuerklasse 2) und der andere Elternteil weder mit Ihnen, noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Das Kind muss mit der alleinerziehenden Person in einem Haushalt leben und die alleinerziehende Person darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person haben.

Auch alleinerziehende Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf zwölf Bezugsmonate des Basiselterngeldes. Auch sie haben die Möglichkeit, statt Basiselterngeld die Bezugsvariante ElterngeldPlus zu nutzen. Alleinerziehende, bei denen sich für mindestens zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindert, können für zwei weitere Monate Basiselterngeld (oder vier Monate ElterngeldPlus) beantragen.

Auch bei geringfügig Beschäftigten, Nichterwerbstätigen und Selbstständigen können die Voraussetzungen im Sinne des § 24b EStG vorliegen. Auch für Alleinerziehende gilt, dass Lebensmonate des Kindes, in denen ihnen Mutterschaftsleistungen zustehen, als Bezugsmonate des Basiselterngeldes gelten und auch in dieser Variante beantragt werden sollten.

Ist Ihr gemeinsames „zu versteuerndes Einkommen“ lt. Einkommensteuerbescheid im Kalenderjahr vor der Geburt größer als 300.000€?

Ist Ihr gemeinsames „zu versteuerndes Einkommen“ lt. Einkommensteuerbescheid im Kalenderjahr vor der Geburt größer als 200.000€?

Ist Ihr gemeinsames „zu versteuerndes Einkommen“ lt. Einkommensteuerbescheid im Kalenderjahr vor der Geburt größer als 175.000€?

Ist Ihr „zu versteuerndes Einkommen“ lt. Einkommensteuerbescheid im Kalenderjahr vor der Geburt größer als 250.000€?

Ist Ihr „zu versteuerndes Einkommen“ lt. Einkommensteuerbescheid im Kalenderjahr vor der Geburt größer als 200.000€?

Ist Ihr „zu versteuerndes Einkommen“ lt. Einkommensteuerbescheid im Kalenderjahr vor der Geburt größer als 175.000€?

Beim „zu versteuernden Einkommen“ handelt es sich um einen steuerrechtlichen Wert.

Mehr Informationen zur Einkommensgrenze und ein Beispiel für das zu versteuernde Einkommen finden Sie in unserem Ratgeber: Einkommensgrenze beim Elterngeld

Bei Unsicherheiten zu dieser Frage wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.

warning Achtung
Weil Ihr zu versteuerndes Einkommen die vom Gesetzgeber vorgesehene Grenze übersteigt, entfällt die Elterngeldberechtigung. Bitte wenden Sie sich unbedingt und zeitnah an Ihren steuerlichen Berater, um zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, die Grenze zu unterschreiten.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Fakten zur Berechnung von Elterngeld im Überblick:

  • Eltern können zwischen 300€ und 1.800€ Basis-Elterngeld pro Monat bekommen
  • Das ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes, kann dafür aber doppelt solang bezogen werden
  • Ihr Elterngeld wird aus Ihrem vorgeburtlichem Bruttoeinkommen berechnet
  • Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale und Ihr Sozialversicherungsstatus spielen bei der Berechnung des Elterngeldes eine erhebliche Rolle
  • Es gibt unzählig viele Möglichkeiten, wie Sie Elterngeld beziehen können – mit unserem Rechner vergleichen Sie mögliche Bezugsvarianten

Reformpläne beim Elterngeld (Stand: 3. Oktober 2026): Das Bundesfamilienministerium hat im Juli 2026 einen Entwurf für Geburten ab 1. November 2027 vorgelegt (u. a. 12 statt 14 Monate Basiselterngeld, Mindestbetrag 330 €, Höchstbetrag 1.900 €). Beschlossen ist nichts. Unser Rechner rechnet nach dem geltenden Recht. Den aktuellen Stand finden Sie unter Elterngeld-Gesetzesänderungen.

Wie funktioniert der Elterngeldrechner

Der Elterngeldrechner führt Sie in drei Schritten zum Ergebnis. Die Elterngeldberechnung selbst ist komplex; Elterngeld wird als staatliche Sozialleistung in Form einer Entgeltersatzleistung an Eltern gezahlt. Welches vorgeburtliche Entgelt tatsächlich zum Teil ersetzt wird, ermittelt der Elterngeldrechner anhand Ihrer Benutzereingaben. Mit Hilfe Ihrer Eingaben zum Familieneinkommen, kann Ihr Elterngeld präzise und konkret berechnet werden.

Im letzten Schritt planen Sie in unserem Bezugszeitraum-Konfigurator Ihren Bezugszeitraum. Mit Hilfe neuester Technik konnten wir für Sie ein Tool entwickeln, mit welchem Sie unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen Ihren Bezugszeitraum übersichtlich planen können. Dabei verteilen Sie Ihre Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusmonate auf die ersten Lebensmonate Ihres Kindes.

Elterngeldrechner-Bezugszeitraum-Konfigurator

Anleitung: In drei Schritten das Elterngeld berechnen und planen

Schritt 1:

Geben Sie Ihre Grundinformationen wie Geburtsdatum Antragskind, Geschwisterkinderdaten, etc. ein.

Elterngeldrechner - Schritt 1 - allgemeine Daten

Schritt 2:

Der Elterngeldrechner ermittelt für Sie anhand der eingegebenen Werte zu Ihrer Erwerbstätigkeit vor Geburt Ihren Bemessungszeitraum, das ist der Vergleichszeitraum, der die Höhe Ihres Elterngeldanspruches bestimmt.

Elterngeldrechner - Schritt 2 - Einkommensangaben - Bemessungszeitraum

Schritt 3:

Planen Sie nun Ihren Elterngeldbezugszeitraum mit Hilfe unseres interaktiven Bezugszeitraum-Konfigurators.

Elterngeldrechner - Schritt 3 - Elterngeldberechnung und -planung

Berechnung des Elterngeldes: Wichtige Parameter

Geburtsdatum Kind

Geburtsdaten eventueller Geschwisterkinder

Mutterschutzdaten

Gehaltsabrechnungen

Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmerkmale

Gewinnermittlung/BWA (Selbständige)

Wie wird das Elterngeld berechnet

Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung. Welches Entgelt ersetzt wird, bestimmt sich anhand Ihrer vorgeburtlichen Erwerbssituation.

Das Bruttoeinkommen aus dem vorgeburtlichen Erwerbszeitraum legt die Grundlage für eine fiktive Nettoberechnung. Es werden also von dem durchschnittlichen vorgeburtlichen Bruttoeinkommen Beträge für Steuern und Sozialversicherungen abgezogen (pauschaliert – nicht die tatsächlichen!), woraus der Elterngeldrechner ein fiktives vorgeburtliches Elterngeldnetto berechnet.

Dieses Elterngeldnetto bekommen Sie In Höhe Ihrer Ersatzrate (zwischen 65 und 100%) ersetzt. Das ElterngeldPlus ist lediglich halb so hoch wie das Basiselterngeld.

Rechenbeispiele: So viel Elterngeld gibt es bei welchem Einkommen

Grundlage ist nicht das Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung, sondern das sogenannte Elterngeld-Netto. Dafür zieht die Elterngeldstelle vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen der maßgeblichen zwölf Monate pauschale Beträge ab: 102,50 € im Monat für Werbungskosten (ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags), pauschale Steuern nach Ihrer Steuerklasse und pauschale Sozialabgaben – 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % für Rentenversicherung und 2 % für Arbeitslosenversicherung, soweit Sie dort versicherungspflichtig waren.

Elterngeld-Netto vor der Geburt
Ersatzrate
Basiselterngeld im Monat
ElterngeldPlus im Monat (ohne Zuverdienst)
Elterngeld-Netto vor der Geburt
kein Einkommen
Ersatzrate
–
Basiselterngeld im Monat
300 € (Mindestbetrag)
ElterngeldPlus im Monat (ohne Zuverdienst)
150 €
Elterngeld-Netto vor der Geburt
400 €
Ersatzrate
97 %
Basiselterngeld im Monat
388 €
ElterngeldPlus im Monat (ohne Zuverdienst)
194 €
Elterngeld-Netto vor der Geburt
800 €
Ersatzrate
77 %
Basiselterngeld im Monat
616 €
ElterngeldPlus im Monat (ohne Zuverdienst)
308 €
Elterngeld-Netto vor der Geburt
1.000 €
Ersatzrate
67 %
Basiselterngeld im Monat
670 €
ElterngeldPlus im Monat (ohne Zuverdienst)
335 €
Elterngeld-Netto vor der Geburt
1.200 €
Ersatzrate
67 %
Basiselterngeld im Monat
804 €
ElterngeldPlus im Monat (ohne Zuverdienst)
402 €
Elterngeld-Netto vor der Geburt
1.500 €
Ersatzrate
65 %
Basiselterngeld im Monat
975 €
ElterngeldPlus im Monat (ohne Zuverdienst)
487,50 €
Elterngeld-Netto vor der Geburt
2.000 €
Ersatzrate
65 %
Basiselterngeld im Monat
1.300 €
ElterngeldPlus im Monat (ohne Zuverdienst)
650 €
Elterngeld-Netto vor der Geburt
2.770 € und mehr
Ersatzrate
65 %
Basiselterngeld im Monat
1.800 € (Höchstbetrag)
ElterngeldPlus im Monat (ohne Zuverdienst)
900 €

So entsteht die Ersatzrate: Grundsätzlich ersetzt das Elterngeld 67 % des Elterngeld-Nettos. Liegt es unter 1.000 €, steigt die Rate für je 2 € darunter um 0,1 Prozentpunkte – bis auf 100 %. Liegt es über 1.200 €, sinkt sie für je 2 € darüber um 0,1 Prozentpunkte bis auf 65 %; ab 1.240 € gilt also 65 %.

Gut zu wissen: Zum Elterngeld können der Geschwisterbonus (10 %, mindestens 75 €) und der Mehrlingszuschlag (300 € für jedes weitere Mehrlingskind) hinzukommen. Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und der Arbeitgeberzuschuss werden nach der Geburt auf das Elterngeld der Mutter angerechnet. Ihr persönliches Ergebnis – auch mit Zuverdienst – berechnet unser Rechner oben.

Sonderfälle bei der Berechnung des Elterngeldes

Unser Elterngeldrechner kann jede Erwerbssituation berechnen und unsere Elterngeldberater beraten auch ausschließlich mit unserer Elterngeldsoftware, welche auf dem Grundgerüst unseres Elterngeldrechners steht.

Einzig bei Einkommen mit Fremdwährungen (zum Beispiel Schweizer Franken – CHF) muss der Elterngeldrechner-Benutzer selbst die Währungen umrechnen.

Elterngeldrechner für alle Bezugsarten

Basiselterngeld Rechner

Das Basiselterngeld ist das “klassische” Elterngeld. Es sind mindestens 300€ und maximal 1.800€ pro Lebensmonat. Unser Elterngeldrechner berechnet Ihren Basiselterngeldanspruch nach Eingabe Ihres elterngeldrelevanten Bruttoeinkommens.

Elterngeld Plus Rechner

ElterngeldPlus ist eine Sonderform des Elterngeldes. Es suggeriert zunächst ein “mehr” an Elterngeld, jedoch ist es ein “mehr “ an Zeit. Das ElterngeldPlus entspricht der Hälfte des Basiselterngeldanspruches und beträgt demnach mindestens 150€, maximal 900€. Unser Elterngeldrechner berechnet Ihr ElterngeldPlus zuverlässig.

Elterngeldrechner für Selbständige

Für Selbständige gelten andere Berechnungsgrundlagen als für Angestellte. Mit unserem Elterngeldrechner können Selbständige, Gewerbetreibende, etc. ihren Elterngeldanspruch konkret berechnen und planen.

Elterngeldrechner für Partnerschaftsbonusmonate

Die Partnerschaftsbonusmonate stellen eine Sonderform von ElterngeldPlus-Monaten dar, die der Gesetzgeber denjenigen Eltern zusichert, Die Partnerschaftsbonusmonate stellen eine Sonderform von ElterngeldPlus-Monaten dar: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhält jeder Elternteil für diese Monate zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus unter denselben Stundenvoraussetzungen auch allein beziehen..

Elterngeldrechner für Beamte

Beamte unterliegen beim Elterngeldrecht den Regelungen für Angestellte. Unterschiede gibt es jedoch bei den Sozialversicherungsabzugsmerkmalen und der lohnsteuerlichen Vorsorgepauschale. Unser Elterngeldrechner bildet die Besonderheiten bei Beamten zuverlässig ab.

Elterngeldrechner für Teilzeit-Angestellte

Das Elterngeld richtet sich nach dem vorgeburtlichen Einkommen. Auch Teilzeiteinkommen zählt in die Berechnungsgrundlage. Mit unserem Elterngeldrechner können Sie auch Ihren Elterngeldanspruch berechnen, wenn Sie vor der Geburt teilzeitbeschäftigt waren.

Elterngeldrechner zweites Kind

Die Höhe des Elterngeldes beim nächsten Kind kann sehr schnell zu einem komplexen und undurchsichtigen Thema werden.

Mit unserem Elterngeldrechner geben Sie bequem die Geschwisterkinderdaten ein und können so die Höhe des Elterngeldes für Ihr nächstes Kind berechnen.

Elterngeldrechner für Minijob

Einkünfte aus einem Minijob werden beim Elterngeld berücksichtigt.

Tragen Sie die Minijobeinkünfte als Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit in unseren Elterngeldrechner ein und errechnen Sie Ihren Elterngeldanspruch schnell und einfach.

Elterngeldrechner bei Mischeinkünften

Wer Einkünfte aus Nichtselbständiger und Selbständiger Arbeit hat, wird beim Elterngeld als “Mischeinkommen”-Fall behandelt.

Das bedeutet, dass die Regelungen für Selbständige Anwendung finden. In unserem Elterngeldrechner können Sie leicht und schnell Ihren Anspruch aufgrund des Mischeinkommens berechnen und Ihren Bezugszeitraum planen.

Elterngeldrechner für Spezialfälle

Mitunternehmer an Personengesellschaften (GbR, KG, oHG, PartGG, etc.), Gesellschafter-Geschäftsführer werden beim Elterngeld sehr schnell zum Spezialfall, genauso wie Angestellte mit geldwerten Vorteilen wie Dienstwagen oder Dienstwohnungen.

Unser Elterngeldrechner bildet selbstverständlich auch diese Spezialfälle ab.

Elterngeldrechner bei Arbeitslosigkeit

Arbeitssuchende haben auch Anspruch auf Elterngeld. Mit unserem Elterngeldrechner können Sie schnell und einfach Ihren Elterngeldanspruch berechnen und Ihren Bezugszeitraum planen.

Beantragung des Elterngeldes nie ohne vorherige Beratung

Wir stehen kompetent mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Unsere Elterngeldberatung wurde getestet: Beste Bewertung im Test: Note 1,6 (Stiftung Warentest, Finanztest 01/2023) – so lief der Test, das bedeutet die Note.

Elterngeldrechner für alle Bundesländer

hier finden Sie alle Infos und Formulare

FAQ

Stand: Oktober 2026.

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