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Mutterschaftsgeld Rechner

mit unserem Mutterschaftsgeld-Rechner können Sie schnell und einfach Ihren Anspruch berechnen

Mutterschaftsgeld wird der Nettolohnersatz genannt, den Mütter während der Schutzfristen vor und nach der Geburt erhalten. Er setzt sich bei Angestellten aus dem laufenden Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13€ pro Tag) und dem Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zusammen. In unserem Mutterschaftsgeldrechner können Sie schnell und einfach die Berechnung des Mutterschaftsgeldes nachvollziehen und den Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld selbst berechnen.

Noch nicht bekannt? Mit dem Mutterschutzrechner berechnen
Relevant für die Höhe des Mutterschaftsgeldes sind die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Schutzfristbeginn*, hier:
Erklärung
*Sollten Sie in den drei Monaten nicht durchgängig beschäftigt worden sein, werden Sie fiktiv so gestellt, als hätten Sie in allen drei Monaten das reguläre Beschäftigungsentgelt erhalten.
Tipp:
Da der Arbeitgeberzuschuss auf Grundlage Ihres Netto-Verdienstes berechnet wird, lohnt sich für Sie ein Steuerklassenwechsel in eine für Sie günstigere Steuerklasse, weil der Arbeitgeber-Zuschuss dadurch höher ausfällt.
Hinweis:
Mutterschaftsgeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber genauso wie Elterngeld dem sog. Progressionsvorbehalt in der Einkommensteuer.

So funktioniert unser Mutterschaftsgeldrechner

Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes einfach erklärt

Mutterschaftsgeld ersetzt ein durchschnittliches vormutterschutzliches Nettoarbeitsentgelt. Im ersten Schritt tragen Sie also den Beginn des Mutterschutzes in den Rechner ein.

Darauf basierend wird automatisch der Dreimonatszeitraum vor Beginn des Mutterschutzes ermittelt. Dort sollen die Nettoarbeitsentgelte der jeweiligen Monate eingetragen werden.

Mit dem Klick auf „Jetzt Mutterschaftsgeld berechnen“ wird der Arbeitgeber-Zuschuss ermittelt, indem zunächst die Summe des eingetragenen Nettoarbeitsentgelts ermittelt wird, welches dann durch pauschal 90 Arbeitstage geteilt wird, um ein durchschnittliches kalenderträgliches Nettoarbeitsentgelt zu erhalten.

Davon werden die 13€ der Krankenkasse abgezogen und es verbleibt der Arbeitgeber-Zuschuss-Anteil, den der Arbeitgeber für jeden Tag des Mutterschutzes an die Mutter auszahlt. In der Regel erfolgt die Auszahlung wie beim laufenden Arbeitsentgelt.

Rechenbeispiel: So viel Geld bekommen Sie im Mutterschutz

Angenommen, Ihr Nettolohn betrug in den letzten drei abgerechneten Monaten vor dem Mutterschutz jeweils 2.400 €.

  • Nettolohn der drei Monate: 7.200 €, geteilt durch 90 Tage = 80 € pro Kalendertag
  • Davon zahlt die Krankenkasse 13 € pro Tag, der Arbeitgeber den Rest: 67 € pro Tag.
  • Bei einer Geburt am errechneten Termin gibt es Geld für 99 Kalendertage (6 Wochen vor der Geburt, den Entbindungstag und 8 Wochen danach):
    Krankenkasse 99 × 13 € = 1.287 €
    Arbeitgeber 99 × 67 € = 6.633 €
    Zusammen 7.920 € – also ungefähr Ihr bisheriges Netto.

Bei Frühgeburt oder Mehrlingen verlängert sich der Zeitraum entsprechend, zum Beispiel auf 127 Tage (6 Wochen, Entbindungstag und 12 Wochen). Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei; sie erhöhen aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen (siehe Fragen unten).

Gut zu wissen:

Der Arbeitgeber bleibt nicht auf den Kosten sitzen, sondern bekommt den Zuschuss in voller Höhe über die U2-Mutterschaftsgeldumlage von der Krankenkasse erstattet. Das Mutterschaftsgeld trägt damit letztlich die Versichertengemeinschaft.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die Berechnung des Mutterschaftsgeldes darzulegen und für Elterngeldzwecke mit folgenden Daten formlos zu bescheinigen:

– Dauer des Leistungsbezuges (von wann bis wann)
– Höhe des kalendertäglichen Auszahlungsbetrages

Die Bestätigung kann formlos erfolgen, der Arbeitgeber kann jedoch auch dieses Arbeitgeber-Bestätigungsformular verwenden.

Wer zahlt Mutterschaftsgeld? Übersicht nach Versicherung

Ihre Situation
Mutterschaftsgeld
Zuschuss vom Arbeitgeber
Ihre Situation
Angestellt und selbst gesetzlich versichert
Mutterschaftsgeld
Krankenkasse, höchstens 13 € pro Kalendertag
Zuschuss vom Arbeitgeber
ja – der Unterschied zum bisherigen Netto
Ihre Situation
Angestellt und privat versichert oder familienversichert (auch im Minijob)
Mutterschaftsgeld
Bundesamt für Soziale Sicherung, einmalig höchstens 210 €
Zuschuss vom Arbeitgeber
ja, wenn Ihr Netto über 13 € pro Tag lag
Ihre Situation
Selbstständig, freiwillig gesetzlich versichert mit Anspruch auf Krankengeld
Mutterschaftsgeld
Krankenkasse, in Höhe des Krankengeldes
Zuschuss vom Arbeitgeber
–
Ihre Situation
Selbstständig ohne Krankengeldanspruch
Mutterschaftsgeld
kein Mutterschaftsgeld (privat Versicherte: gegebenenfalls Krankentagegeld laut Vertrag)
Zuschuss vom Arbeitgeber
–
Ihre Situation
Beamtin
Mutterschaftsgeld
kein Mutterschaftsgeld – die Bezüge werden während der Schutzfristen weitergezahlt
Zuschuss vom Arbeitgeber
–

Einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige gibt es bisher nicht; die Bundesregierung hat ein Gesetz angekündigt, beschlossen ist es noch nicht (Stand: Oktober 2026). Mehr zu den Leistungen der Krankenkasse: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, zum Zuschuss: Arbeitgeberzuschuss.

FAQ

Stand: Oktober 2026.

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