Mutterschaftsgeld Rechner

mit unserem Mutterschaftsgeld-Rechner können Sie schnell und einfach Ihren Anspruch berechnen

Mutterschaftsgeld wird der Nettolohnersatz genannt, den Mütter während der Schutzfristen vor und nach der Geburt erhalten. Er setzt sich bei Angestellten aus dem laufenden Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13€ pro Tag) und dem Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zusammen. In unserem Mutterschaftsgeldrechner können Sie schnell und einfach die Berechnung des Mutterschaftsgeldes nachvollziehen und den Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld selbst berechnen.

Relevant für die Höhe des Mutterschaftsgeldes sind die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Schutzfristbeginn*, hier:
Mutterschaftsgeld berechnen
Erklärung
*Sollten Sie in den drei Monaten nicht durchgängig beschäftigt worden sein, werden Sie fiktiv so gestellt, als hätten Sie in allen drei Monaten das reguläre Beschäftigungsentgelt erhalten.
Tipp:
Da der Arbeitgeberzuschuss auf Grundlage Ihres Netto-Verdienstes berechnet wird, lohnt sich für Sie ein Steuerklassenwechsel in eine für Sie günstigere Steuerklasse, weil der Arbeitgeber-Zuschuss dadurch höher ausfällt.
Hinweis:
Mutterschaftsgeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber genauso wie Elterngeld dem sog. Progressionsvorbehalt in der Einkommensteuer.

So funktioniert unser Mutterschaftsgeldrechner

Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes einfach erklärt

Mutterschaftsgeld ersetzt ein durchschnittliches vormutterschutzliches Nettoarbeitsentgelt. Im ersten Schritt tragen Sie also den Beginn des Mutterschutzes in den Rechner ein.

 

Darauf basierend wird automatisch der Dreimonatszeitraum vor Beginn des Mutterschutzes ermittelt. Dort sollen die Nettoarbeitsentgelte der jeweiligen Monate eingetragen werden.

 

Mit dem Klick auf „Jetzt Mutterschaftsgeld berechnen“ wird der Arbeitgeber-Zuschuss ermittelt, indem zunächst die Summe des eingetragenen Nettoarbeitsentgelts ermittelt wird, welches dann durch pauschal 90 Arbeitstage geteilt wird, um ein durchschnittliches kalenderträgliches Nettoarbeitsentgelt zu erhalten.

 

Davon werden die 13€ der Krankenkasse abgezogen und es verbleibt der Arbeitgeber-Zuschuss-Anteil, den der Arbeitgeber für jeden Tag des Mutterschutzes an die Mutter auszahlt. In der Regel erfolgt die Auszahlung wie beim laufenden Arbeitsentgelt.

Gut zu wissen:

Der Arbeitgeber bleibt nicht auf den Kosten sitzen, sondern bekommt den Zuschuss in voller Höhe über die U2-Mutterschaftsgeldumlage von der Krankenkasse erstattet. Das Mutterschaftsgeld trägt damit letztlich die Versichertengemeinschaft.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die Berechnung des Mutterschaftsgeldes darzulegen und für Elterngeldzwecke mit folgenden Daten formlos zu bescheinigen:

– Dauer des Leistungsbezuges (von wann bis wann)
– Höhe des kalendertäglichen Auszahlungsbetrages

Die Bestätigung kann formlos erfolgen, der Arbeitgeber kann jedoch auch dieses Arbeitgeber-Bestätigungsformular verwenden.

FAQ

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