Elterngeldantrag für das Basis Elterngeld und Elterngeld Plus
In Bayern sind die Zentren “Bayern Familie und Soziales” für die Festsetzung und Auszahlung des Elterngeldes zuständig. Welche Behörde in Ihrem Fall zuständig ist, finden Sie hier.
Wenn Sie wohnhaft im Bundesland Bayern sind, müssen Sie den Elterngeldantrag bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle im Bundesland Bayern abgegeben. Hier können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle finden.
Die Bearbeitungszeit des Elterngeldantrages in Bayern sollte ca. 4 Wochen betragen. Es kann jedoch vorkommen, dass die Bearbeitung Ihrer Anträge länger dauert, weil Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen.
Im Bundesland Bayern können Sie den Elterngeldantrag auch online bearbeiten und einreichen. Mit der Elterngeldsoftware von Einfach Elterngeld können Sie Ihren Elterngeldfall optimieren.
Den Elterngeldantrag reichen Sie nach der Geburt Ihres Kindes bei der Elterngeldstelle ein.