Elterngeldantrag für das Basis Elterngeld und Elterngeld Plus
In Sachsen sind die Elterngeldstellen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte für die Festsetzung und Auszahlung des Elterngeldes zuständig. An welche Behörde Sie sich konkret wenden müssen, finden Sie hier.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Bundesland Sachsen haben, müssen Sie Ihren Elterngeldantrag bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle im Bundesland Sachsen abgegeben. Hier können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle finden.
Die Bearbeitungszeit des Elterngeldantrages in Sachsen sollte ca. 4 Wochen betragen. Es ist jedoch möglich, dass die Bearbeitung Ihrer Elterngeldanträge länger dauert, weil Bescheinigungen fehlen oder Rückfragen entstehen.
Im Bundesland Sachsen können Sie einen Elterngeldantrag über die Onlineplattform ElterngeldDigital bearbeiten. Nach der Bearbeitung muss dieser ausgedruckt und per Post an die Elterngeldstelle gesendet werden. Unsere Elterngeldsoftware hilft Ihnen bei der Optimierung Ihres Elterngeldfalls.
Ab der Geburt Ihres Kindes können Eltern den Elterngeldantrag bei der zuständigen Elterngeldstelle im Bundesland Sachsen einreichen.