Elternzeit beantragen - Informationen und Anleitung zum Antrag auf Elternzeit
Als werdende Eltern möchten Sie sicherlich Elternzeit beantragen. Damit Sie Ihre Elternzeit optimal planen und fristgerecht bei Ihrem Arbeitgeber anmelden können, finden Sie nachfolgend hilfreiche Informationen zu Anspruch, Firsten und Zeiträumen. Wir informieren Sie zudem über die Länge der Elternzeit und stellen Ihnen kostenfreie Muster und Vorlagen für Ihren Elternzeitantrag zur Verfügung. Erfahren Sie außerdem, auf was Sie bei der Beantragung von Elterngeld achten müssen und wie Sie Elterngeld beantragen können.
Hinweis:
Verwechseln Sie nicht Elterngeld mit Elternzeit. Elterngeld ist die staatliche Sozialleistung, die Sie nach der Entbindung zur Betreuung und Erziehung Ihres Kindes von staatlicher Seite erhalten.
Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch von Arbeitnehmern gegenüber ihren Arbeitgebern auf Freistellung zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes. Im Grunde ist Elternzeit vergleichbar mit unbezahltem Sonderurlaub. Selbständige/Gewerbebtreibende haben folglich keinen Elternzeitanspruch (weil sie keinen Arbeitgeber haben).
Die wichtigsten Tipps und Hinweise zum Thema Elternzeit beantragen:
- Elternzeit soll rechtzeitig vorher beantragt werden (in der Regel 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit)
- Elternzeit wird schriftlich beim Arbeitgeber beantragt (E-Mail, Fax, per Telefon, etc. ist nicht ausreichend)
- Jedem Elternteil steht bis zu 3 Jahre (36 Monate) Elternzeit zu
- Elternzeit kann ohne Arbeitgeber-Zustimmung vorzeitig beendet werden, um Schutzfristen für ein weiteres Kind zu beanspruchen
- mit unserem Elternzeitrechner können Sie Ihre Zeiträume und Fristen genau bestimmen
Wann soll ich Elternzeit beantragen
Streng genommen wird Elternzeit nicht beantragt. Angestellte haben den gesetzlichen Anspruch darauf und zeigen die Inanspruchnahme lediglich an, bzw. melden den Anspruch an.
Grundsätzlich ist der schriftliche Antrag auf Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber vorzulegen. Sollte Ihr Kind bereits 3 Jahre alt sein, sollte der Antrag spätestens 13 Wochen vor dem Start der Elternzeit beim Arbeitgeber eintreffen. Mehr zu den genauen Fristen erklären wir weiter unten in diesem Artikel.
Hinweise für Mütter
Mütter unterliegen nach der Entbindung grundsätzlich der nachgeburtlichen Schutzfrist, die mindestens 8 Wochen dauert.
Die Elternzeit beginnt erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist. Es reicht daher aus, wenn die Elternzeit in der ersten Woche nach der Entbindung – also spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist – beim Arbeitgeber angemeldet wird.
Sollte das Kind vor dem errechneten Termin geboren werden verlängert sich die Frist um diese Dauer. Es gibt daneben auch weitere Gründe für einen längeren Mutterschutz, bspw. wenn Mehrlinge geboren werden oder es sich um eine medizinische Frühgeburt handelt.
Tipp:
Wir raten immer dazu, die Elternzeit erst nach der Entbindung zu beantragen, weil erst dann Mutterschutzdauer und Lebensmonate des Kindes feststehen. So wird der Antrag von Anfang an mit den zutreffenden Daten erstellt und es bedarf keiner späteren Änderung mehr. Diese kostet nämlich meist einiges an Zeit.
Daneben kann sich die gesamte Planung der Elternzeit/des Elterngeldbezuges nach der Geburt ändern, bspw. wenn der Mutterschutz nun bis in den dritten Lebensmonat hineindauert und ElterngeldPlus bis LM 22 nicht mehr möglich ist. Oder das Kind kommt unerwarteterweise mit einer Behinderung zur Welt und die Pläne ändern sich dadurch.
Streng genommen ist eine Änderung der Elternzeit dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Hinweise für Väter
Jeder Vater hat die Möglichkeit, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Werdende Väter beanspruchen die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Wer im ersten oder zweiten Lebensmonat des Kindes Elternzeit beanspruchen möchte, kommt also nicht umhin, die Elternzeit vor Geburt anzumelden.
Da das errechnete Geburtsdatum oft vom tatsächlichen Entbindungstermin abweicht, kann im Antrag darauf hinweisen, dass es sich bei den Daten um vorläufige Daten handelt und nach der Entbindung die endgültigen Daten nachgereicht werden. Wer später die Elternzeit beansprucht, sollte die Elternzeit erst nach Entbindung mit den zutreffenden Daten beim Arbeitgeber anzeigen.
Väter sollten zudem sämtliche Elternzeitmonate in den Erstantrag aufnehmen, um keine Nachteile bei der Festsetzung des Elterngeldes zu erleiden. Der Arbeitgeber könnte zudem bei einer nicht vollständigen Angabe der Elternzeit den später beanspruchten Monat ablehnen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Elternzeitrecht maximal drei unterbrochene Elternzeitabschnitte vorsieht, wer also mehr als drei Abschnitte Elternzeit beanspruchen möchte, ist von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig.
Hinweis:
Wenn Mutter und Vater nicht miteinander verheiratet bzw. für beide Elternteile keine eingetragene Partnerschaft besteht, steht grundsätzlich der Mutter das Sorge- und damit Elternzeitrecht zu. Der Vater/Lebenspartner kann das Sorgerecht durch Heirat der Mutter (vor der Entbindung!), Adoption des Kindes oder eine zusammen mit der Mutter ausgestellte Sorgeerklärung erwerben. Die Sorgeerklärung muss beim Jugendamt abgegeben oder mit einem Notar verfasst werden.
Wissenswertes zur Adoption:
Elternzeit kann auch für Kinder in Adoptionspflege beantragt werden. Adoptiveltern können Elternzeit bereits während des Adoptionsverfahrens bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Sobald das Kind in den Haushalt aufgenommen wurde, besteht für die Adoptiveltern Anspruch auf Elternzeit. Spätestens einen Tag vor dem 8. Geburtstag des adoptierten Kindes endet jedoch die Elternzeit.
Wo beantrage ich Elternzeit?
Elternzeit wird beim Arbeitgeber beantragt. Wer Elternzeit beantragen möchte, muss in einem Arbeitsverhältnis stehen. Anspruch auf Elternzeit haben Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Arbeitnehmer mit geringfügiger oder befristeter Beschäftigung. Falls Sie sich als Arbeitnehmer nicht sicher sind, wer als Ansprechpartner im Unternehmen für die Bearbeitung Ihres Elternzeitantrages zuständig ist, erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Arbeitgeber. In manchen Fällen finden Sie den zuständigen Kontakt in Ihrem Arbeitsvertrag.
Für Selbständige und Gewerbetreibende gilt das Elternzeitgesetz nicht, da diese keinen Arbeitgeber haben, bei dem Elternzeit angemeldet werden könnte. Selbständige und Gewerbetreibende haben jedoch die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen. Lernen Sie die vielfältigen Beratungsangebote der Elterngeld Beratung von Einfach Elterngeld kennen oder nutzen Sie den kostenlosen Elterngeldrechner für eine schnelle Berechnung Ihres Elterngeldes!
Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen: So gehts
Eine mündliche Anmeldung der Elternzeit ist nicht rechtswirksam. Beantragen Sie Elternzeit unbedingt in schriftlicher Form bei Ihrem Arbeitgeber. Verzichten Sie deshalb auf Anträge per E-Mail, Fax oder gar telefonische Anmeldungen.
Sie sollten sich die Anzeige/Inanspruchnahme der Elternzeit zudem von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen. Bestenfalls legen Sie ihm zwei Exemplare des Elternzeitantrages vor, auf dem Ihrigen zeichnet und ggf. stempelt der Arbeitgeber den Erhalt des Antrages ab (Achtung: Das stellt jedoch keine Bestätigung/Bewilligung der Elternzeit dar!).
Kann Elternzeit vom Arbeitgeber abgelehnt werden?
Auf der Grundlage des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) haben Sie Anspruch auf Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr Ihres Kindes und benötigen nur eine fristgerechte Anmeldung der Elternzeit.
Auch für eine Elternzeit nach den ersten 2 Jahren benötigen Eltern keine Zustimmung des Arbeitgebers. Hier reicht die schriftliche Anmeldung des geplanten Zeitraumes aus. Es kann jedoch in Ausnahmefällen zu einer Ablehnung des Antrages auf Elternzeit kommen, wenn es aus Sicht des Arbeitgebers dringende (z.B. wirtschaftliche) Gründe gegen den Elternzeitantrag gibt. Hier empfehlen wir ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, um eine Lösung für beide Seiten zu finden.
Kann mich der Arbeitgeber aufgrund oder in der Elternzeit kündigen?
Eltern in Elternzeit genießen gesetzlichen Kündigungsschutz (§ 18 BEEG).
Sollten Sie jedoch während Ihrer Elternzeit gekündigt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung zu klagen. Sobald diese Frist verstrichen ist, wird die Kündigung wirksam. Ihr Arbeitgeber benötigt jedoch für eine Kündigung während Ihrer Elternzeit die Zustimmung der Landesbehörde. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung in den meisten Fällen unwirksam. Wenn Ihr Kind das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, beginnt Ihr Kündigungsschutz 8 Wochen vor Beginn Ihrer Elternzeit. Haben Sie Ihre Elternzeit bereits zeitiger als 8 Wochen im Voraus bei Ihrem Arbeitgeber angemeldet, ist eine Kündigung noch bis zum Beginn des Kündigungsschutzes möglich. Wenn das Alter Ihres Kindes zwischen 3 und 8 Jahren liegt, beginnt der Kündigungsschutz frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Mit dem Ende der Elternzeit und Beginn der Arbeitsaufnahme erlischt der besondere Kündigungsschutz für die Eltern.
Können Arbeitnehmer den Zeitraum der Elternzeit frei wählen?
Als Elternteil mit Anspruch auf Elternzeit haben Sie die Möglichkeit, für jedes Kind Elternzeit zu beantragen. Dabei beträgt die maximale Dauer jeder Elternzeit insgesamt 3 Jahre und kann nur bis zum 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Im Elternzeitantrag sollten Sie bereits alle Zeiträume erwähnen, welche Sie in den ersten 2 Jahren nach Beginn der Elternzeit beanspruchen möchten.
Im Bezug auf die 3 Jahre Elternzeit gibt es weitere Fristen und Zeiträume, die Sie beachten müssen:
Die Beanspruchung von Elternzeit ist für die Mutter erst nach Ende des Mutterschutzes möglich. Für die Mutter wird der Zeitraum des Mutterschutzes eingerechnet in die Elternzeit. Mutterschutz und Elternzeit dürfen die maximale Dauer von 3 Jahren nicht überschreiten. Der Vater kann Elternzeit direkt ab der Geburt des Kindes in Anspruch beanspruchen.
Sie können den Beginn und das Ende der Elternzeit bis auf einzelne Ausnahmen frei wählen. Insgesamt können Sie die Elternzeit in bis zu 3 Zeitabschnitte aufteilen, wenn Sie diese innerhalb der ersten 8 Lebensjahre Ihres Kindes beanspruchen. Sollten Sie erst ab dem 3. Lebensjahr Ihres Kindes Elternzeit beantragen, haben Sie jedoch nur Anspruch auf höchstens 24 Monate Elternzeit. Wenn Ihr Kind bereits vor dem 1. Juli 2015 geboren wurde und Sie Elternzeit nach dem 3. Geburtstag Ihres Kindes anmelden möchten, verringert sich dieser Zeitraum auf maximal 12 Monate.
Es ist auch möglich, dass Sie Elternzeit nur für einige Monate, Wochen oder auch Tage beantragen. Einer nachträglichen Änderung Ihres Elternzeitantrages muss der Arbeitgeber jedoch nicht zustimmen, das heißt, er kann den Änderungswunsch auch ablehnen.
Hinweis:
Die Anmeldefrist, genauso wie der Arbeitgeber-Zustimmungsvorbehalt bei späteren Änderungen kann unberücksichtigt bleiben, wenn dringende/wichtige Gründe dafür sprechen.
Beispielsweise im Falle einer Frühgeburt, wo der Vater gern im ersten Lebensmonat Elternzeit nehmen wollte, aber durch die zu frühe Geburt die 7 Wochen nicht mehr einhalten kann. Die Ausnahmen sind im § 16 Abs. 3 BEEG geregelt.
Dürfen Arbeitgeber Urlaub kürzen, wenn Elternzeit beantragt wird?
Ihr Arbeitgeber kann Ihren Jahresurlaubsanspruch um jeweils 1/12 für jeden vollen Kalendermonat in Elternzeit kürzen, vgl. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG.
Beispiel:
Der Vater beansprucht Elternzeit vom 16.03.2022 bis einschließlich 15.04.2022 –> der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub nicht kürzen
Der Vater beansprucht Elternzeit vom 16.03.2022 bis einschließlich 15.05.2022 –> der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub um 1/12 kürzen
Tipp:
Wir empfehlen, soweit Elternzeit länger als der Elterngeldanspruch dauert, die Elternzeit so zu beenden, dass sie für mindestens einen Tag am Ende des Monats Anspruch auf Entgelt haben.
Beispiel:
Kind geboren am 01.03.2022. Die Mutter möchte zwei Jahre Elternzeit beanspruchen. Sie meldet die Elternzeit ab Ende Mutterschutz bis einschließlich 28.02.2024 an. Am 29.02.2024 nimmt sie einen Tag (Rest-)Urlaub und der Jahresurlaub in 2024 wird lediglich zu 1/12 (wegen des Januars) gekürzt. Für Februar darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht kürzen, weil sie an mind. einem Tag im Monat Anspruch auf Entgelt hat (am 29.02.2024).
Gut zu wissen:
Während der Elternzeit erlischt Ihr Anspruch auf Resturlaub nicht. Hatten Sie Resturlaub vor der Elternzeit, können Sie diesen auch nach dem Ende der Elternzeit und sogar eventueller weiterer Elternzeiten beanspruchen. Falls Ihr Arbeitsverhältnis während oder zum Ende der Elternzeit endet, sollte Ihnen der Resturlaub ausgezahlt werden.
Wie lange darf die Elternzeit dauern?
Jedes Elternteil hat pro Kind Anspruch auf 36 Monate bzw. 3 Jahre Elternzeit. Einen Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes endet die Elternzeit jedoch in jedem Fall.
Die Elternzeit kann frühestens ab der Geburt des Kindes beginnen. Für Kinder, welche ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, kann Elternzeit in 3 Zeitabschnitten beantragt werden. Für Kinder mit einem Geburtsdatum vor dem 1. Juli 2015 kann die Elternzeit nur in 2 Zeitabschnitten aufgeteilt werden. Wenn Sie Elternzeit erst nach dem 3. Lebensjahr Ihres Kindes anmelden möchten, stehen Ihnen nur noch 24 Monate Elternzeit zur Verfügung. Wenn Sie Elterngeld nach der Vollendung des 3. Lebensjahres Ihres Kindes beantragen, Ihr Kind jedoch schon vor dem 1. Juli 2015 geboren wurde, verringert sich der Restanspruch auf 12 Monate. Innerhalb dieser Zeiträume können Sie die Dauer der Elternzeit frei wählen.
Es besteht keine Verpflichtung, dass die Gesamtdauer von 36 Monaten Elternzeit in Anspruch genommen werden muss. Sollten Sie sich für eine kürzere Elternzeit (einzelne Monate, Wochen, Tage) entscheiden, ist dies auch möglich.
Wie muss der Antrag auf Elternzeit gestellt werden?
Für den Antrag auf Elternzeit gibt es keine Vorlage vom Gesetzgeber. Ihr Elternzeitantrag muss die genauen Zeiträume innerhalb der ersten 2 Jahre enthalten, in welchen Sie in Elternzeit gehen werden. Sie sollten Elternzeit beim Arbeitgeber unbedingt in schriftlicher Form und mit Ihrer Unterschrift einreichen. Elternzeit sollte nicht mündlich, per Fax oder E-Mail angemeldet werden. Bitten Sie den Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung Ihres Elternzeitantrages. In der Bestätigung sollte die Dauer Ihrer Elternzeit und das Antragsdatum aufgeführt werden.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Elternzeit zu bescheinigen, § 16 Abs. 1 Sätze 8 und 9 BEEG.
Tipp:
Sie sollten sich die Anzeige/Inanspruchnahme der Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen. Bestenfalls legen Sie ihm zwei Exemplare des Elternzeitantrages vor, auf dem Ihrigen zeichnet und ggf. stempelt der Arbeitgeber den Erhalt des Antrages ab (Achtung: Das stellt jedoch keine Bestätigung/Bewilligung der Elternzeit dar!).
Hinweis:
Wenn zum Zeitpunkt der Beanspruchung Ihr Kind noch nicht geboren wurde, Sie Ihre Elternzeit aber ab der Geburt Ihres Kindes beginnen möchten, sollten Sie die Formulierung „ab Geburt“ verwenden und den errechneten Entbindungstermin lt. Mutterpass in den Antrag auf Elternzeit einfügen.
Elternzeit Antrag: Anleitung und Tipps
Sie möchten einen Elternzeitantrag erstellen und benötigen noch Unterstützung bei der Formulierung? Nachfolgend helfen wir Ihnen bei der Erstellung Ihres persönlichen Antrages auf Elternzeit. Nutzen Sie unsere Tipps und kostenlose Vorlage für eine einfache Beantragung Ihrer Elternzeit beim Arbeitgeber.
Schritt 1 – Laden Sie unsere kostenlose Elternzeit Formularvorlage herunter
Hier können Sie die Vorlage für Ihren Elternzeitantrag kostenlos downloaden.
Schritt 2 – Tragen Sie den Beginn und das Ende der Elternzeit ein
Geben Sie Start- und Enddatum Ihrer geplanten Elternzeit an.
Schritt 3 – Ggf. Elternteilzeit (15-32 Wochenstunden) gleich mit beantragen
Sie können eine Elternteilzeit gleich mit beanspruchen oder dies später nachholen. Für die Elternteilzeit gilt eine neue 7-Wochenfrist, insofern muss die Teilzeit nicht im Erstantrag mit aufgenommen werden.
Schritt 4 – Elternzeit Antrag absenden/persönlich abgeben und bestätigen lassen
Wenn Sie den Antrag auf Elternzeit vollständig ausgefüllt haben, können Sie diesen mittels Einschreiben beim Arbeitgeber einreichen und sich eine Bestätigung mit allen wichtigen Angaben zu Ihrer Elternzeit ausstellen lassen.
Tipp:
Die Elternzeit muss vom Arbeitgeber formlos bestätigt werden, § 16 Abs. 1 Sätze 8 und 9 BEEG. Das geht theoretisch auch per E-Mail. Der Arbeitgeber kann auch dieses Formular verwenden.
Sollte der Arbeitgeber keine Bestätigung ausstellen (wollen), bitten Sie die Elterngeldstelle, auf den Arbeitgeber zuzugehen. Meist antwortet der Arbeitgeber den Behörden.
Elternzeit beantragen: Musterantrag, Vorlage und Formulare
Zur Beantragung von Elternzeit gibt es kein allgemeines Formular vom Gesetzgeber. Einfach Elterngeld stellt Ihnen an dieser Stelle eine kostenfreie Vorlage für Ihren Antrag auf Elternzeit zur Verfügung. Sie können den Musterantrag für Elternzeit nachfolgend als PDF oder Word-Dokument downloaden.
Download Elternzeit Formularvorlage
Elternzeit beantragen: Fristen
Wenn Sie als werdende Eltern Elternzeit beantragen möchten, sollten Sie die Fristen und Zeiträume bei der Planung und Beantragung beachten. Eine sehr gute Hilfestellung für die Feststellung der genauen Zeiträume ist unser Elternzeitrechner.
Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden und noch nicht das 3. Lebensjahr vollendet haben, können Sie Elternzeit mit einer Anmeldefrist von 7 Wochen beantragen. Für eine Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr Ihres Kindes müssen Sie eine Anmeldefrist von 13 Wochen einrechnen.
Wenn Ihr Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren wurde, gilt zwischen Geburt und der Vollendung des 8. Lebensjahres eine Anmeldefrist von 7 Wochen für die Beantragung der Elternzeit.
Tipps für Mütter:
Melden Sie die Elternzeit erst nach Entbindung an, weil erst dann Mutterschutzdauer und Lebensmonate des Kindes feststehen. Selbst wenn Sie die 7-Wochen-Frist um wenige Tage überschreiten sollten, liegt es immer noch im Ermessen des Arbeitgebers, ob er die Elternzeit „pünktlich“ bestätigt. In aller Regel hat der Arbeitgeber ausschließlich Nachteile, wenn er auf die Frist verharrt und Sie sozusagen „zwingt“ zwischen Ende Mutterschutz und Beginn Elternzeit die Arbeit aufzunehmen.
Tipps für Väter:
Melden Sie Ihre Elternzeit frühestens 8 (wegen des Kündigungsschutzes), spätestens jedoch 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit an. Sollte Ihr Kind zu dem Zeitpunkt noch nicht geboren sein, orientieren Sie sich vorläufig am errechneten Entbindungstermin lt. Mutterpass.
Die wichtigsten Tipps zur Beantragung von Elternzeit im Überblick
Um Ihnen die Planung und Beantragung der Elternzeit für Ihre Familie so einfach wie möglich zu machen, geben wir Ihnen an dieser Stelle hilfreiche Tipps zur Anmeldung der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber.
Antrag schriftlich stellen
Elternzeit sollten Sie unbedingt in schriftlicher Form, fristgerecht und mit Unterschrift bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Anträge per Telefon, Fax oder E-Mail sind formunwirksam. Nutzen Sie für die Übermittlung ein Einschreiben oder geben Sie Ihren Antrag auf Elternzeit persönlich bei Ihrem Arbeitgeber ab.
Bestätigung des Antrages erbitten
Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, den Erhalt des Elternzeitantrages schriftlich zu bestätigen. Das ist wichtig für spätere Zweifel hinsichtlich des Einhaltens der Fristen.
Der Arbeitgeber soll möglichst zeitnah die Elternzeit bestätigen. Die Bestätigung sollte den genauen Zeitraum der geplanten Elternzeit sowie das Antragsdatum enthalten.
Beantragen Sie Elterngeld
Wenn Sie als berufstätige Mutter oder Vater in Elternzeit wechseln, bekommen Sie entsprechend weniger, bzw. keinen Arbeitslohn mehr. Um Ihr Gehalt auszugleichen, haben Sie die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen. Gern beraten wir Sie, wie hoch Ihr Elterngeldanspruch ist und wie Sie Elterngeld beziehen können: Jetzt über eine Elterngeld Beratung informieren.
Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber verlangen
Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis Ihrer bisherigen Arbeitsleistung. Dies sollten Sie vor dem Eintritt in die Elternzeit erfragen und erhalten. Sie können das Zwischenzeugnis nutzen, falls Sie sich während der Elternzeit für eine andere Stelle bewerben. Der Nachweis hat auch Vorteile, wenn Sie nach der Elternzeit einen neuen Vorgesetzten bekommen und dieser Ihre Arbeitsleistung negativer beurteilen sollte.
Diese 5 Fehler sollten Sie beim Elternzeitantrag vermeiden
Nachfolgend erfahren Sie, welche unnötige Fehler Sie bei der Beantragung der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber vermeiden können:
- Elternzeit per E-Mail ankündigen: Eine Ankündigung oder gar Anmeldung der Elternzeit per E-Mail ist unwirksam. Reichen Sie Ihren Antrag unbedingt schriftlich und mit Ihrer Unterschrift ein.
- Elternzeitantrag mit Fax übermitteln: Wird Ihr Elternzeitantrag per Fax eingereicht, ist er ebenfalls unwirksam. Ihr Antrag auf Elternzeit sollte in Schriftform und unterschrieben bei Ihrem Arbeitgeber eintreffen.
- Elternzeit mit eingescanntem Schreiben beantragen: Auch eingescannte Schreiben bei der Anmeldung von Elternzeit sind nicht rechtswirksam.
- Keinen Nachweis oder Bestätigung der Elternzeit-Anmeldung vom Arbeitgeber: Ohne Eingangsbestätigung des Antrages mit fristgerechtem Datum und Zeiträumen der Elternzeit haben Sie keinen Nachweis, dass Ihr Antrag rechtzeitig und vollständig bei Ihrem Arbeitgeber eingetroffen ist.
- Elternzeitantrag an den falschen Empfänger zugestellt: Wenn Ihr Antrag auf Elternzeit an den falschen Empfänger oder eine fehlerhafte Adresse übermittelt wurde, erhält Ihr Arbeitgeber keinen fristgerechten und vollständigen Elternzeitantrag von Ihnen. Sie haben im schlimmsten Fall keinen Anspruch auf Ihre Elternzeit.
Fazit
Elternzeit kann von werdenden Müttern und Vätern genutzt werden. Auch für Kinder in Adoptionspflege kann Elternzeit beantragt werden. Wer Elternzeit anmelden möchte, muss in einem Arbeitsverhältnis stehen. Um Elternzeit in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie als Arbeitnehmer nur eine schriftliche Anmeldung der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber.
Achten Sie bei der Planung und Beantragung der Elternzeit unbedingt auf alle Fristen und Zeiträume . Elternzeitanträge können nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen vom Arbeitgeber abgelehnt werden. Eltern genießen vor und während der Elternzeit einen Kündigungsschutz.
In Ihrem Antrag müssen zwingend die genauen Zeiträume der geplanten Elternzeit sowie das Antragsdatum enthalten sein. Achten Sie bei der Planung der Elternzeit darauf, für jeden Kalendermonat mindestens einen Tag Entgelt zu erhalten, um eine Kürzung des Gesamturlaubsanspruches zu vermeiden.
Ihr Elternzeitantrag muss schriftlich, fristgerecht, vollständig und mit Ihrer Unterschrift bei Ihrem Arbeitgeber eintreffen. Für den Antrag auf Elternzeit gibt es keine gesetzliche Vorlage. Einfach Elterngeld stellt Ihnen hier eine Vorlage für Ihren Elternzeitantrag zur Verfügung, den Sie kostenlos herunterladen können.
FAQ
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Wie oft kann man Elternzeit beantragen?
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Elternzeit nachträglich ändern - geht das?
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Muss ich mit dem Antrag auf Elternzeit auch gleich Elterngeld beantragen?
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Was muss ich beachten, wenn ich während der Elternzeit Elterngeld beantragen möchte?
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Kann ich für das Kind meines Ehepartners Elternzeit beantragen?
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Kann ich als Vater Elternzeit beantragen, auch wenn ich nicht mit der Mutter verheiratet bin?
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