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Kindergeldrechner 2026

mit unserem Kindergeldrechner berechnen Sie schnell und einfach Ihren Kindergeldanspruch

Kindergeld erhalten Eltern unabhängig von ihrem Einkommen oder der Erwerbssituation und stellt die steuerliche Förderung Deutschlands von Familien dar. In unserem Artikel „Kindergeld beantragen“ erklären wir alles Wichtige zum Thema Anspruchsvoraussetzungen, Beantragung, etc.

Erklärung
Seit 2023 ist das Kindergeld für jedes Kind gleich hoch. Ältere Geschwister oder sog. Zählkinder (leibliche Kinder, für die Sie selbst kein Kindergeld beziehen) erhöhen den Betrag daher nicht mehr.
Beispiel
Familie Müller erwartet im November 2026 ein Kind. Der Vater hat aus einer früheren Beziehung bereits zwei leibliche Kinder, für die er selbst kein Kindergeld erhält. Da das Kindergeld seit 2023 für jedes Kind gleich hoch ist, spielen diese sog. Zählkinder für die Höhe keine Rolle mehr: Für das neugeborene Kind beträgt das Kindergeld 259 € pro Monat.

Der Kindergeld Rechner von Einfach Elterngeld

so funktioniert unser kostenloser online Kindergeldrechner

Die Höhe des Kindergeldes bestimmt sich nach der Anzahl der Kinder, für die der Antragsteller Anspruch hat.

Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn

  • Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Kindergeld für volljährige Kinder beantragen und erhalten),
  • Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
  • Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist.

In unserem Kindergeldrechner wählen Sie zuerst aus, wie viele Kinder Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft erwarten und im zweiten Schritt, für wie viele Kinder bereits der Anspruch besteht.

Wenn Sie dann auf den Button „Kindergeld berechnen“ klicken, wird Ihr (voraussichtlicher) monatlicher Kindergeldanspruch ausgegeben.

Tipp:

Hinweis: Seit 2023 ist das Kindergeld für jedes Kind gleich hoch – 2026 sind es 259 € pro Kind und Monat. Ältere Geschwister oder sog. Zählkinder haben daher keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Kindergeldes.

Beispiel:

Familie Müller erwartet im November 2022 ein Kind. Der Vater hat aus einer früheren Beziehung bereits zwei leibliche Kinder, für die er selbst aber nicht das Kindergeld erhält. Für das im November 2022 geborene Kind beantragt er das Kindergeld, weil seine zwei älteren Kinder als sog. Zählkinder Berücksichtigung finden, Familie Müller erwartet im November 2026 ein Kind. Der Vater hat aus einer früheren Beziehung bereits zwei leibliche Kinder, für die er selbst kein Kindergeld erhält. Da das Kindergeld seit 2023 für jedes Kind gleich hoch ist, spielen diese sog. Zählkinder für die Höhe keine Rolle mehr: Für das neugeborene Kind beträgt das Kindergeld 259 € pro Monat.

Kindergelderhöhungen der Vergangenheit

Die Höhe des Kindergeldes wird regelmäßig von der Bundesregierung angepasst. Die Grundlage erfolgt auf Grundlage des Existentenzminimumsberichtes und soll dafür Sorge tragen, dass das Existenzminimum des Kindes einkommensteuerfrei gestellt ist.

In dieser Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Kindergeldanpassungen der letzten Jahre:

Höhe // Jahr
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2025
2026
Höhe // Jahr
für das 1. und 2. Kind jeweils
2018
194€
2019
194€, bzw. 204€ (ab 07/2019)
2020
204€
2021
219€
2022
219€
2023
250€
2025
255€
2026
259€
Höhe // Jahr
für das dritte Kind
2018
200€
2019
200€, bzw. 210€ (ab 07/2019)
2020
210€
2021
225€
2022
225€
2023
250€
2025
255€
2026
259€
Höhe // Jahr
für jedes weitere Kind
2018
225€
2019
225€, bzw. 235€ (ab 07/2019)
2020
235€
2021
250€
2022
250€
2023
250€
2025
255€
2026
259€

Hinweis:

Hinweis: Die von der früheren Bundesregierung geplante Kindergrundsicherung wird nicht eingeführt. Beschlossen ist stattdessen das antragslose Kindergeld: Ab Frühjahr 2027 wird Kindergeld zunächst für weitere Kinder von Familien, die bereits Kindergeld beziehen, automatisch gezahlt, ab Ende 2027 auch für erste Kinder. Bis dahin muss Kindergeld weiterhin bei der Familienkasse beantragt werden.

Ziel soll es sein, eine sog. Kindergrundsicherung einzuführen. In unserem Artikel zur Kindergrundsicherung greifen wir die Pläne auf und erklären die Konsequenzen für die Eltern.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag? So prüft das Finanzamt

Für jedes Kind gibt es entweder Kindergeld oder – wenn es günstiger ist – die Kinderfreibeträge in der Steuererklärung. Sie müssen sich nicht entscheiden: Das Finanzamt prüft das automatisch (Günstigerprüfung).

  • Kindergeld 2026: 259 € im Monat, also 3.108 € im Jahr je Kind.
  • Kinderfreibeträge 2026: 9.756 € je Kind und Jahr für beide Eltern zusammen (6.828 € Kinderfreibetrag und 2.928 € Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung).
  • So funktioniert es: Das Kindergeld bekommen Sie während des Jahres immer. Bringen die Freibeträge bei Ihrer Einkommensteuer mehr Ersparnis als das Kindergeld, zieht das Finanzamt die Freibeträge ab und rechnet das Kindergeld gegen.
  • Für wen lohnt sich das? Erst bei höherem Einkommen bringen die Freibeträge mehr als das Kindergeld. Bei vielen Familien bleibt es beim Kindergeld.

Stand: Oktober 2026.

FAQ

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