Testsieger in der Elterngeldberatung bei Stiftung Warentest - Einfach Elterngeld GmbH

Elterngeldberatung wurde bei 8 Berater-Organisationen getestet

Die „Stiftung Warentest“ (test.de), 1964 vom deutschen Bundestag gegründet, beschreibt sich als Deutsch­lands wichtigste Test­organisation von Produkten  und Dienst­leistungen mit wissenschaftlichen Methoden – ohne Einfluss von Herstel­lern, Anbietern und Anzeigen­kunden. Sie handeln unabhängig und nach­voll­zieh­bar (transparent), weshalb sie großes Vertrauen der Menschen genießen.

 

Im Sommer 2022 wurde die Dienstleistung „Elterngeld Beratung“ ausgiebig getestet. Fünf geschulte Test­personen – zwei Männer und drei Frauen – ließen sich im Rahmen des Tests beraten. Die Lebens­umstände der Tester variierten etwa hinsicht­lich Familien­stand, Anstellungs­verhältnis und Einkommens­höhe. Welche Erfahrung die Tester mit der Einfach Elterngeld GmbH machten und unsere Meinung dazu, finden Sie in diesem Artikel.

Einfach Elterngeld GmbH wurde Testsieger bei der Stiftung Warentest

Hier die wichtigsten Fakten zum Test:

  • Die Stiftung Warentest untersuchte die Qualität von Elterngeldberatung
  • Wir, die Einfach Elterngeld GmbH, wurden Testsieger mit dem Finanztest-Qualitätsurteil „Note 1,6“
  • Elterngeldstellen selbst wurden (leider) nicht getestet
  • kommerzielle Berater erzielen deutlich bessere Ergebnisse als kostenfreie Beratungsstellen
  • Themen, die bei uns zu Punktabzügen führten, haben wir bereits analysiert und sofern möglich, verbessert

Was wurde getestet?

«« Elterngeldberatungsdienstleistungen »»

Die Elterngeldregelungen können teils komplex sein, weshalb es unterschiedliche Möglichkeiten der Beratung gibt. Grundsätzlich können Eltern eine vollständige und richtige Beratung von der zuständigen Elterngeldstelle erwarten, alternativ dazu gibt es Beratung bei freien Trägern oder bei kommerziellen Anbietern. Die Stiftung Warentest führte bei 8 Beratungsorganisationen mit insgesamt 40 Beratungsgesprächen katalogisiert und mit wissenschaftlichen Methoden eine Untersuchung durch.

 

Dabei wurde ausschließlich das Beratungsgespräch (bei uns das „Basic-Paket“) unter die Lupe genommen. In das Qualitätsurteil flossen ausschließlich 2 Prüfkriterien ein: die Analyse der Kundensituation und die Beratungsleistung.

Wer wurde getestet?

«« 8 Anbieter von Elterngeldberatungen »»

Die Stiftung Warentest wählte exemplarisch überregionale Anbieter für den Test aus, dabei wurden vier gemeinnützige Organisationen, im Einzelnen

 

  • Caritas
  • Pro familia
  • AWO
  • Diakonie

 

getestet.

 

Daneben wurden vier private Organisationen getestet, im Einzelnen

 

  • Einfach Elterngeld GmbH (wir)
  • Elterngeldexperten GmbH
  • Michael Tell (elterngeld.net)
  • Elterngeldhelden UG (haftungsbeschränkt).

Wie wurde getestet?

«« methodisch, unangekündigt »»

Der Test erfolgte unangekündigt unter Verwendung echter „Testpersonen“ unter Zuhilfenahme eines Steuerbüros, welches Unterlagen eigens für die „Testpersonen“ anfertigte. Die Gespräch fanden per Telefon oder Videokonferenz statt.

 

Es wurde geprüft, ob vor, bzw. während der Beratung alle Informationen abgefragt wurden, die für eine qualifizierte Elterngeldberatung benötigt werden. Daneben wurde hinsichtlich des Beratungsgesprächs folgende Punkte geprüft:

 

  • Wurde der Bemessungszeitraum zutreffend ermittelt?
  • Wurden die Bezugsarten richtig erklärt und unter Berücksichtigung der Wünsche der Testpersonen sinnvolle Vorschläge für den Bezugszeitraum gegeben?
  • Wurde das ElterngeldPlus mit Teilzeiteinkommen zutreffend berechnet?
  • Wurde die künftige Familienplanung (nächster Kinderwunsch) abgefragt und in der Empfehlung entsprechend berücksichtigt?

 

Das Letzte Kriterium war, dass das prognostizierte Elterngeld der Berater, in etwa mit dem tatsäschlichen Elterngeldanspruch übereinstimmt.

Testergebnisse

von Note 1,6 («gut») bis 3,2 («befriedigend») alles dabei

Die Stiftung Warentest kommt zum Ergebnis, dass für eine erste Orientierung oft die überwiegend kostenfreien Angebote der freien Träger ausreicht. Allerdings hätten Caritas (Note 2,6), Pro familia (Note 2,7), Diakonie und Arbeiterwohlfahrt (jeweils Note 3,2) im Test meist nur allgemeine Fragen zum Elterngeld beantworten können. Darum ist das Urteil bei allen vier nur ein «befriedigend».

 

Besser schnitten die kommerziellen, aufs Elterngeld spezialisierten Anbieter ab. Die Einfach Elterngeld GmbH erzielte gemeinsam mit der Elterngeldexperten GmbH (jeweils Note 1,6) fast «sehr gut» ab, Michael Tell (Note 1,9) und die Elterngeldhelden UG (haftungsbeschränkt) (Note 2,5) erhielten auch die Note «gut». Sie alle haben laut «Finanztest» in allen Fällen, besonders zu bestimmten Detailfragen, gut beraten und das zu erwartende Elterngeld korrekt berechnet.

 

Hinweis:

 

Viele Eltern nutzen unseren Elterngeldrechner, um ihr Elterngeld zu berechnen und zu planen. Dieser war nicht Gegenstand des Tests. Genauso wurde auch nicht auf unsere Elterngeldsoftware eingegangen – kein anderes Unternehmen unter den Getesteten bietet eine solche an.

Fazit und Verbesserung unserer Leistung

Wir begrüßen den Test sehr, insbesondere, weil er aufzeigt, dass professionelle Elterngeldberatung wichtig und hilfreich für die Betroffenen ist. Auch hilft es, dass allgemeine Beratungsniveau auf einem hohen Level zu halten – weil ja potentiell jedes Beratungsgespräch auch ein Test sein könnte – eine gewissen Präventivwirkung zeichnet sich dadurch ab, was letztlich wieder gut für die Eltern ist.

 

Wir kritisieren am Test, dass die Elterngeldstellen selbst nicht getestet wurden, das hätte für die Eltern eine noch bessere Überblicksituation geschafft.

 

Letztlich ist noch herauszuheben, dass die Mitarbeiter von Stiftung Warentest stets sehr freundlich, transparent und professionell agiert haben und wir die Möglichkeit hatten, im Fachbeirat die Methodik und die Bewertungskriterien ausgiebig zu diskutieren.

Wir arbeiten stets an der Verbesserung unserer Produkte, weshalb wir im Rahmen der Auswertung darum gebeten haben, dass uns unsere Punktabzüge dargelegt werden. Die Projektleitung war so freundlich und teilte uns folgendes mit:

 

Analyse der Kundensituation

Vereinzelt wurde nicht nach Familienstand, Art und Umfang der Erwerbstätigkeit vor der Geburt, Art und Höhe der voraussichtlichen Einkünfte nach Geburt und individuellen Wünschen nach weiteren Kindern und Familienplanung gefragt.

 

Unsere Meinung dazu:

Es kann sich hier nur um Letzteres handeln (weitere Familienplanung). Wir sind der Meinung, dass die Frage nach einem weiteren Kind(erwunsch) nicht zwingend Bestandteil einer Beratung sein sollte. Aus folgenden Gründen:

  • das Beratungsgespräch selbst ist mit einer Dauer von einer bis anderthalb Stunden bereits so anstrengend für die Eltern, dass diese Informationen zumeist überfordern, weil aufgrund der Nichtplanbarkeit so viele Optionen/Situationen „durchgespielt“ werden müssten
  • Aufgrund der fehlenden Planungsmöglichkeit können Eltern ohnehin zu diesem Thema wenig in der aktuellen Schwangerschaft beitragen
  • wir haben einen sehr ausführlichen Artikel zu dem Thema (Elterngeld beim zweiten Kind), den Eltern gern lesen und für sich anwenden können
  • wir empfinden es stellenweise als übergriffig, die Eltern darauf anzusprechen. Im gesamten Beratungsgespräch ist es schon sehr persönlich und privat, die Frage nach der weiteren Familienplanung sollte, wenn überhaupt, sehr sensibel erfolgen, oftmals warteten Eltern Monate-, teils Jahrelang auf die aktuelle Schwangerschaft, teils mit emotionalen Rückschlägen verbunden; es erscheint uns dann unsensibel, auf das Thema weiteres Kind von unserer Seite einzugehen, insbesondere, wenn es kaum relevant ist. Etwas anderes ist es natürlich, wenn die Eltern direkt danach fragen (was nicht selten passiert).

 

Beratung und Berechnung

Bei der Beratung und Berechnung wurde dem/der Tester/in einmal fälschlicherweise 12 Monate vor Geburt und nicht vor Mutterschutz als Bemessungszeitraum genannt. Der/die Partner/in wurde in einem Fall nicht berücksichtigt.


Unsere Meinung dazu:

In der Auswertung war es uns nicht möglich herauszufinden, um welche konkreten Fälle es sich handelt. In einem Fall wurde wohl der Mutterschutz nicht im Bemessungszeitraum ausgeklammert, was bei uns nicht der Fall sein kann – wir prüften in der Auswertung alle Basic-Pakete des Prüfzeitraumes – wir gehen deshalb davon aus, dass sich der Berater/die Beraterin ggf. aus Versehen versprochen hat? Die Berechnung jedenfalls war zutreffend, weshalb der Versprecher letztlich keine wirkliche Bedeutung hat.

Dass in einem Fall „der Partner/die Partnerin“ unberücksichtigt blieb, ist für uns auch nicht nachvollziehbar, da wir immer beide Elternteile anlegen. Ausnahmen hiervon sind lediglich die Situation von Alleinerziehenden oder von Eltern, die explizit mitteilen, dass der Partner/die Partnerin keine Berechnung möchte (letzteres versuchen wir regelmäßig dennoch, um den Eltern wenigstens die Optionen darzustellen, man kann sich ja immer noch später dagegen entscheiden – darüber hinaus spielt das Leben manchmal anders als geplant, wir hatten schon häufig die Situation, dass der andere Elternteil auf einmal doch Elterngeld beantragen wollte/musste.

Fairerweise muss man ergänzen, dass die Stiftung Warentest diese Punkte entsprechend geringfügig bewertete und gab uns das Feedback, dass sich die „Tester/innen bei Ihrem Team in der Beratung insgesamt gut aufgehoben fühlten“.

 

Dennoch haben wir in diesem Zusammenhang eine neue, erweiterte Beratungsdokumentation im Rahmen unseres Qualitätsmanagements entwickelt, auf dessen Grundlage die Eltern nach dem Gespräch protokollarisch zusammengefasst die Beratungsinhalte mit Hinweisen und Erläuterungen bekommen. Dies stellt eine weitere Absicherung dar, Fehler/Versprecher, zu vermeiden. Darüber hinaus gilt bei uns schon immer das „Vier-Augen-Prinzip“, das heißt, die von uns gefertigten Beratungsprotokolle werden von dem jeweiligen Vertreter in jedem Fall nochmals gesichtet, um evtl. aufgetretene Fehler zu vermeiden und interne Kontrollen zu pflegen.

 

Geringe Mängel in der Datenschutzerklärung

Ein Jurist der Stiftung Warentest prüfte im Rahmen des Tests die Datenschutzerklärungen der Organisationen. Bei uns handelte es sich um geringfügige Mängel in der Formulierung, jedoch zum Thema Newsletter, den wir schon seit 1,5 Jahren nicht mehr anbieten. Der Test war Anlass, diesen Abschnitt aus der Datenschutzerklärung zu entfernen.

Daneben wurde eine Formulierung zur Löschberechtigung der Beroffenen kritisiert. Zu diesem Punkt stehen wir gegenwärtig im Austausch mit unserer zuständigen Rechtsanwaltskanzlei – die ggf. eine andere Auffassung dazu hat.