Ablauf einer Elterngeldberatung
-
1. Buchen Sie Ihr gewünschtes Beratungspaket
-
2. Wir melden uns schnellstmöglich zur Terminvereinbarung/Klärung von Fragen
-
3. Vor dem Beratungsgespräch benötigen wir persönliche Angaben/Unterlagen (bspw. Vorgeburtliche Einkommensnachweise), die Sie uns bspw. per Upload auf unseren mehrfach gesicherten Cloudserver hochladen können (wir verwenden nur deutsche Server und erfüllen selbstverständlich sämtliche Datenschutzvorschriften)
-
4. Im Beratungsgespräch erläutern wir Ihren Elterngeldanspruch und zeigen Ihre Möglichkeiten auf
-
5. Auf Wunsch (im Top- und Premium-Paket) stellen wir Ihnen nach der Geburt Ihre Anträge zur Verfügung
Unsere Service-Pakete beinhalten im Einzelnen folgende Leistungen:
Im Basic-Paket (einmalig 139€) berechnen wir Ihren individuellen Elterngeldanspruch, und erörtern gemeinsam, wie Sie am Besten in Ihrer individuellen Situation Elterngeld beantragen können. Dabei gehen wir auf sämtliche Optionen ein und stellen diese dar. Daneben beantworten wir sämtliche Fragen, die Sie in diesem Zusammenhang haben. Das Basic-Paket ist nach dem Beratungsgespräch (Dauer etwa eine Stunde) abgeschlossen.
Beim Top-Paket (einmalig 239€) erhalten Sie nach dem Beratungsgespräch (wie beim Basic-Paket) von uns eine Checkliste, auf der Sie sämtliche Unterlagen finden, die Sie uns nach der Entbindung (per Upload) zur Verfügung stellen können, damit wir zeitnah Ihre Elterngeldanträge vollständig und richtig erstellen können. Daneben sind wir Ihr Elterngeldansprechpartner bis der Elterngeldbezugszeitraum vorbei ist.
Beim Premium-Paket (einmalig 299€) erhalten Sie nach dem Beratungsgespräch (wie beim Basic-Paket) von uns eine Checkliste per E-Mail, auf der Sie sämtliche Unterlagen finden, die Sie uns nach der Entbindung (per Upload) zur Verfügung stellen können, damit wir zeitnah Ihre Elterngeld-, Kindergeld- und Elternzeitanträge vollständig und richtig erstellen können. Daneben prüfen wir auf Wunsch schematisch den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld und sind Ihr Ansprechpartner in diesen Angelegenheiten bis der Elterngeldbezugszeitraum vorbei ist.
Wichtige Informationen zum Grundanspruch von Elterngeld:
Sie können Elterngeld nur beziehen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
-
Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt und
-
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
-
Sie sind während des Elterngeldbezuges entweder gar nicht erwerbstätig oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche und
-
Ihr zu versteuerndes Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt lag nicht über 250.000 Euro beziehungsweise bei Paargemeinschaften nicht über 300.000 Euro.
Für Pflegekinder besteht kein Anspruch auf Elterngeld.