Elterngeld beantragen

Informationen zu Ihrem Elterngeldantrag

Um Elterngeld erfolgreich zu beantragen, muss man vieles beachten. Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen dazu:

Elterngeld beantragen - Schnell und einfach zum Elterngeldantrag.

Inhaltsverzeichnis

Hier die wichtigsten Fakten, wenn Sie Elterngeld beantragen möchten:

  • Elterngeld beantragt man schriftlich auf den Antragsformularen
  • In der Regel müssen beide Eltern unterschreiben
  • Unterlagen können auch noch nachgereicht werden
  • Sie haben etwa drei Monate Zeit, die Anträge einzureichen
  • Der Bezugszeitraum kann ggf. noch geändert werden
  • Die Bearbeitung dauert einige Wochen
  • Elterngeld bekommen Sie in der Regel zum Lebensmonatsersten

Wann beantrage ich Elterngeld?

Den Elterngeldantrag können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes an die zuständige Elterngeldstelle schicken. Erst dann kennen Sie die benötigten Informationen zum Kind (Geburtsdatum, Name, etc.) und erst in den ersten Wochen nach Entbindung erhalten Sie die zwingend benötigten Unterlagen für den Elterngeldantrag (wie zum Beispiel Geburtsbescheinigung, Bescheinigung über Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberbescheinigungen, etc.).

Elterngeldantrag-NRW-09-21

Elterngeld ist schriftlich auf den offiziellen Elterngeldantragsformularen zu beantragen.

Tipp:

Füllen Sie die Antragsformulare bereits vor der Geburt so weit es geht aus und bereiten Sie den Versand vor (Umschläge und Briefmarken). Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie wichtigeres zu tun.

Hinweis:
Den Elterngeldantrag müssen regelmäßig beide Elternteile unterschreiben. Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt. Ausnahmen gelten nur für alleinerziehende Eltern mit alleinigem Sorgerecht für das Kind. Fordern Sie hier eine Sorgerechtsbescheinigung bei Ihrem Jugendamt an und legen Sie diese dem Elterngeldantrag bei.

Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben oder arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf Elterngeld in Deutschland haben. Hierfür sollten Sie mit dem Antrag auf deutsches Elterngeld dann dem Elterngeld vergleichbare ausländische Leistungen beantragen und Nachweise über den Bezug bzw. eine Ablehnung darüber vorlegen. Die Elterngeldstelle prüft dann, ob die ausländische Leistung auf das deutsche Elterngeld angerechnet wird und ob ggf. Unterschiedsbeträge gewährt werden. In unserem Artikel Elterngeld für Ausländer und Grenzgänger finden Sie mehr Informationen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Elterngeldantrag?

Folgende Unterlagen sind immer mit einzureichen:

  • Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“ im Original
  • von beiden Elternteilen: eine Kopie vom Personalausweis bzw. vom Reisepass und dem aktuellen Aufenthaltstitel
  • Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen vor und nach der Entbindung, bzw. über das Krankentagegeld privat Versicherter
  • Einkommensnachweise für den Elterngeld Bemessungszeitraum (Gehaltsmitteilungen, Gewinnermittlungen, Steuerbescheide, etc.)
  • Nachweis über die vom Arbeitgeber gewährte Elternzeit

Folgende Unterlagen sind ggf. zusätzlich vorzulegen (Aufzählung nicht abschließend):

  • Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfristen
  • Nachweis über den Bezug von Krankentagegeld auf Grund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung plus ärztliches Attest
  • Bewilligungs- und Aufhebungsbescheide über Einkommensersatzleistungen im Bemessungszeitraum (AlG I, Krankengeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, etc.)
  • Elterngeldbescheide für ältere Geschwisterkinder, wenn der Bezug in den Bemessungszeitraum für das Baby hineinreicht
  • Nachweis über Kindergeldzahlungen von älteren Geschwisterkindern
  • Nachweis (Arbeitgeberbescheinigung) für Einkünfte aus nichtselbstständiger während des Elterngeldbezuges (sog. Verdienstbescheinigung)
  • Einkommensprognose über die Höhe des Gewinns im Bezugszeitraum (betrifft Selbständige)
  • Für Kinder, die außerhalb Deutschlands in einem Land der Europäischen Union geboren wurden, reicht eine Kopie der Geburtsurkunde. Kam Ihr Kind außerhalb der EU zur Welt, benötigen Sie ggf. für die Antragstellung eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde.

Hinweis:

Arbeitgeber dürfen die Herausgabe der für die Antragstellung benötigten Unterlagen nicht verweigern (vgl. § 9 und 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG). Ein Hinweis auf die Auskunftspflichten, reicht aber meistens aus, ansonsten schreibt die Elterngeldstelle den Arbeitgeber selbst an. Die Aufzählung beinhaltet die wichtigsten und gängigsten Nachweise. In Einzelfällen, vor allem aber bei Selbständigen und Eltern mit Mischeinkünften müssen zum Teil weitere Nachweise eingereicht werden. Unsere Elterngeld Software erstellt Ihnen nach der Generierung Ihres Elterngeldantrages eine individuelle Liste mit den von Ihnen vorzulegenden Unterlagen. Wenn Sie sich für eine persönliche Elterngeld Beratung entscheiden, teilen wir Ihnen natürlich mit, welche Nachweise Sie mit einreichen sollen.

Gibt es beim Elterngeld Fristen zu beachten?

Elterngeld können Sie innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate Ihres Kindes beantragen. Bei adoptierten oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder (sog. Adoptionspflege) ist bei der Elterngeldbeantragung nicht das tatsächliche Geburtsdatum, sondern das Datum der Haushaltsaufnahme maßgeblich.

 

Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Da man sich beim Elterngeld an den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes einen Eingangsstempel von der zuständigen Behörde erhalten, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt. Fristwahrend können Sie übrigens auch ein Fax senden. Fehlende Unterlagen und Angaben können auch noch nachgereicht werden.

Beispiel: Geburt am 05.03.2022 / Antrag am 20.08.2022

Der Elterngeldantrag ging im sechsten Lebensmonat des Kindes bei der Elterngeldstelle ein. Deshalb kann Elterngeld nur für die Zeit des dritten, vierten und fünften Lebensmonats gezahlt werden. Für den ersten und zweiten Lebensmonat wurde der Antrag damit zu spät eingereicht.

Beispiel: Geburt am 05.03.2022 / Antrag am 29.06.2022

Der Elterngeldantrag ging im vierten Lebensmonat des Kindes bei der Elterngeldstelle ein. Deshalb kann Elterngeld für die Zeit des ersten, zweiten und dritten Lebensmonats gezahlt werden. Als letzter Termin, um Elterngeld für den ersten Lebensmonat zu erhalten muss in diesem Beispiel der Antrag bis zum 04.07.2022 (letzter Tag im vierten Lebensmonat) eingereicht werden.

Wo muss ich den Elterngeldantrag hinschicken?

Für die Festsetzung des Elterngeldes sind die Elterngeldstellen zuständig. Jedes Bundesland regelt eigenständig, wie es das Elterngeld verwaltet. In der Regel sind die Kreise und die kreisfreien Städte zuständig und haben eine Behörde im Jugend- oder Sozialamt angesiedelt. Es gibt aber auch Ausnahmen. In Baden-Württemberg zum Beispiel ist lediglich eine einzige Stelle zuständig: Die landeseigene Staatsbank „L-Bank“. Hier erfahren Sie, welche Elterngeldstelle für Sie zuständig ist und wie Sie diese am Besten erreichen.

Kann ich Unterlagen auch noch nachreichen?

Ja, sofern Sie schon ein Aktenzeichen erhalten haben, geben Sie dieses bitte mit an. Viele Elterngeldstellen akzeptieren das Nachreichen von Dokumenten auch per E-Mail.

Wie lange dauert es, bis ich mein Elterngeld erhalte?

Normalerweise soll die Bearbeitung Ihres vollständigen Elterngeldantrages zwischen 4 bis 6 Wochen dauern. Leider dauert die tatsächliche Bearbeitungszeit stellenweise sehr viel länger.

 

Hilfreich ist es, wenn Sie Ihre Anträge vollständig und richtig einreichen und von telefonischen Zwischenstandsabfragen absehen. Wenn Ihr Antrag richtig und vollständig sein soll, empfehlen wir Ihnen unsere persönliche Elterngeld Beratung. Hier profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung.

Wie sind die Auszahlungstermine beim Elterngeld?

Elterngeld wird regelmäßig am ersten Tag des Lebensmonats für den kommenden Lebensmonat ausgezahlt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Auszahlungstermin auf den nächsten Bankarbeitstag. In manchen Bundesländern wird das Elterngeld abweichend davon gezahlt, prüfe Sie im Bescheid, ob ein Auszahlplan beigefügt wurde.

Beispiel:
Das Kind ist am 05.03.2020 geboren. Das Elterngeld wurde in korrekter Höhe mit Bescheid vom 20.04.2020 festgesetzt. Am 05.05.2020 (Dienstag) erhält der Antragsteller das Elterngeld für den dritten Lebensmonat. Da der 05.07.2020 ein Sonntag ist, verschiebt sich die Auszahlung des Elterngeldes für den fünften Lebensmonat auf den 06.07.2020 (Montag). Eine Auszahlung in einer Summe oder andere Auszahlungsmodalitäten sind nicht vorgesehen.

Wichtiger Hinweis:

Weil Elterngeld für den Lebensmonat im voraus gezahlt wird, kann sich schnell eine Einkommenslücke am Ende des Elterngeldbezuges ergeben. Wenn Sie am Anfang des 12. Lebensmonats das Elterngeld erhalten und mit Beginn des 13. Lebensmonats wieder arbeiten, haben Sie evtl. zwischendurch eine Einkommenslücke, weil der Arbeitslohn in aller Regel am Ende des Monats gezahlt wird. Bitte haben Sie deshalb Ihren Cashflow im Blick.

Kann ich meinen Elterngeldantrag (Bezugszeitraum) nachträglich ändern?

Eine Änderung der gewählten Bezugsmonate ist möglich, allerdings nur für Zeiträume, die in der Zukunft liegen und für die noch kein Elterngeld ausgezahlt wurde. Eine formlose schriftliche Mitteilung an den zuständigen Sachbearbeiter reicht dafür aus. Eine Ausnahme dabei gibt es jedoch bei sog. besonderen Härten. Wenn ein Elternteil bspw. Unerwartet arbeitslos wird, oder so schwer erkrankt, dass er nicht mehr erwerbstätig sein kann und deshalb der ursprüngliche Plan beim Elterngeld nicht mehr funktioniert, kann die Elterngeldstelle im Rahmen ihres Ermessens auch weitergehende Änderungen bewilligen.

Daneben können Sie rückwirkend ElterngeldPlus-Monate in Basiselterngeldmonate umwandeln. Jedoch nicht Basiselterngeldmonate in ElterngeldPlus-Monate. Die Partnerschaftsbonusmonate können Sie unabhängig davon, auch noch später beantragen (sofern Sie die engen Voraussetzungen erfüllen).

Hinweis:

 

Ein Härtefall im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 3 BEEG kann auch dann vorliegen, wenn durch die Soforthilfe (Corona-Soforthilfeleistung) das bei Beantragung glaubhaft gemachte Einkommen deutlich überstiegen wird und dadurch mit einer Verringerung des Elterngeldbetrags im Vergleich zum vorläufig bewilligten Betrag zu rechnen ist (vgl. Richtlinien 3.1.1.5.3 zu § 3 Abs. 1 BEEG).

Eine nachträgliche Änderung des Bezugszeitraumes aufgrund des Zuflusses einer Coronahilfe ist dadurch möglich. Sinnvoll wird es an dieser Stelle sein, im Lebensmonat des Zuflusses des umsatzsteuerfreien aber einkommensteuerpflichtigen Zuschusses einen Lückenmonat im Elterngeldbezug zu legen (sofern möglich).

Leider haben wir bereits die Erfahrung gemacht, dass Elterngeldstellen die Verwaltungsanweisung nicht umsetzen und damit eine Kürzung des Elterngeldes aufgrund der Soforthilfen in kauf nehmen. Betroffene sollten prüfen, den Weg des Widerspruchs zu gehen, bzw. das Sozialgericht zu bemühen.

Ihren richtigen Elterngeldantrag finden

Jedes Bundesland hat seine eigenen Antragsformulare. Hier finden Sie die Anträge für Ihre Bundesländer:

FAQ

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