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Mutterschutzrechner

Während der Mutterschutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz. Mit unserem Mutterschutzrechner ermitteln Sie schnell und unkompliziert die Dauer Ihrer Schutzfristen vor und nach der Geburt.

Nur ausfüllen, wenn Ihr Kind schon geboren ist.
Erklärung
*Eine "Frühgeburt" in diesem Sinne liegt vor, wenn das Geburtsgewicht unter 2.500g liegt und/oder ärztlich attestiert wird, dass Reifezeichen noch nicht (vollständig) ausgebildet sind.

Tipp:

Sie möchten Ihre genauen Elternzeit-Daten berechnen? Nutzen Sie unseren Elternzeitrechner, der auch Ihre Schutzfristen berücksichtigt.

Mit unserem Elterngeldrechner können Sie schnell und einfach Ihren Elterngeldanspruch berechnen und Ihren Bezugszeitraum planen.

Wie funktioniert unser Mutterschutzrechner

Als Erstes geben Sie den voraussichtlichen Entbindungstermin in das dafür vorgesehene Feld ein. Sie können bereits dann direkt berechnen, wann der Mutterschutz spätestens beginnt.

Weicht der tatsächliche Geburtstermin Ihres Kindes von dem errechneten Datum ab? Dann hat dies Auswirkungen auf die Berechnung Ihres Mutterschutzes. Um Ihre Mutterschutzfrist in dem Fall zu bestimmen, tragen Sie neben dem errechneten Termin das tatsächliche Geburtsdatum ein.

Selbstverständlich berechnet unser Mutterschutzrechner auch die verlängerten Mutterschutzfristen nach Mehrlingsgeburten, nach der Entbindung von Frühchen oder wenn Ihr Kind mit einer Behinderung zur Welt gekommen ist. Klicken Sie hierfür das entsprechende Kästchen an.

Beispiel: Errechneter Termin am 10. März 2027

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin, hier am 27. Januar 2027. Wann er endet, hängt vom tatsächlichen Geburtstag ab:

Tatsächliche Geburt
Mutterschutz endet am
Warum?
Tatsächliche Geburt
10.03.2027 (am Termin)
Mutterschutz endet am
05.05.2027
Warum?
8 Wochen nach der Geburt
Tatsächliche Geburt
28.02.2027 (10 Tage früher)
Mutterschutz endet am
05.05.2027
Warum?
8 Wochen plus die 10 Tage, die vor der Geburt gefehlt haben
Tatsächliche Geburt
17.03.2027 (7 Tage später)
Mutterschutz endet am
12.05.2027
Warum?
8 Wochen nach der Geburt; vor der Geburt waren es 7 Wochen
Tatsächliche Geburt
10.03.2027, Zwillinge
Mutterschutz endet am
02.06.2027
Warum?
12 Wochen nach der Geburt
Tatsächliche Geburt
17.02.2027, Frühgeburt (3 Wochen früher)
Mutterschutz endet am
02.06.2027
Warum?
12 Wochen plus 21 fehlende Tage – insgesamt 18 Wochen

Tragen Sie nach der Geburt das tatsächliche Geburtsdatum in den Rechner ein, um Ihr genaues Ende zu sehen. Kam Ihr Kind früher, lohnt sich auch ein Blick auf das Elterngeld: Bei einer Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin gibt es zusätzliche Elterngeldmonate (Wie lange wird Elterngeld gezahlt?).

Mutterschutzfristen auf einen Blick

Situation
Vor der Geburt
Nach der Geburt
Insgesamt
Situation
Geburt am errechneten Termin
Vor der Geburt
6 Wochen
Nach der Geburt
8 Wochen
Insgesamt
14 Wochen
Situation
Geburt nach dem errechneten Termin
Vor der Geburt
6 Wochen plus die Tage bis zur Geburt
Nach der Geburt
8 Wochen
Insgesamt
mehr als 14 Wochen
Situation
Geburt vor dem errechneten Termin
Vor der Geburt
bis zur Geburt (kürzer)
Nach der Geburt
8 Wochen plus die Tage, die vor der Geburt gefehlt haben
Insgesamt
mindestens 14 Wochen
Situation
Frühgeburt im medizinischen Sinn, Mehrlinge oder – auf Antrag – Behinderung des Kindes (innerhalb von 8 Wochen ärztlich festgestellt)
Vor der Geburt
6 Wochen bzw. bis zur Geburt
Nach der Geburt
12 Wochen plus die Tage, die vor der Geburt gefehlt haben
Insgesamt
mindestens 18 Wochen
Situation
Fehlgeburt ab der 13. / 17. / 20. Schwangerschaftswoche (seit 1. Juni 2025)
Vor der Geburt
–
Nach der Geburt
2 / 6 / 8 Wochen
Insgesamt
–

Vor der Geburt und nach einer Fehlgeburt dürfen Sie arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Nach der Geburt besteht dagegen ein Beschäftigungsverbot. Während der Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld.

Checkliste: Das ist rund um den Mutterschutz zu tun

  1. Arbeitgeber informieren: Teilen Sie Schwangerschaft und voraussichtlichen Termin so früh wie möglich mit – nur dann kann er die Schutzvorschriften einhalten.
  2. Bescheinigung holen: Ihre Ärztin oder Hebamme stellt die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag aus.
  3. Mutterschaftsgeld beantragen: Mit dieser Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse. Sind Sie privat oder familienversichert und angestellt, beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
  4. Arbeitgeberzuschuss: Ihr Arbeitgeber braucht ebenfalls eine Kopie der Bescheinigung.
  5. Elternzeit planen: Soll Ihre Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließen, melden Sie sie spätestens sieben Wochen vor dessen Ende an – in der Regel etwa eine Woche nach der Geburt (Elternzeitrechner).
  6. Nach der Geburt: Geburtsurkunde an die Krankenkasse schicken. Bei Frühgeburt oder Behinderung des Kindes die ärztliche Bescheinigung für den längeren Mutterschutz einreichen (bei Behinderung mit Antrag).
  7. Elterngeld beantragen: Am besten in den ersten drei Lebensmonaten (Elterngeld beantragen).

FAQ

Stand: Oktober 2026.

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