Mutterschutzrechner
Während der Mutterschutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz. Mit unserem Mutterschutzrechner ermitteln Sie schnell und unkompliziert die Dauer Ihrer Schutzfristen vor und nach der Geburt.
Tipp:
Sie möchten Ihre genauen Elternzeit-Daten berechnen? Nutzen Sie unseren Elternzeitrechner, der auch Ihre Schutzfristen berücksichtigt.
Mit unserem Elterngeldrechner können Sie schnell und einfach Ihren Elterngeldanspruch berechnen und Ihren Bezugszeitraum planen.
Wie funktioniert unser Mutterschutzrechner
Als Erstes geben Sie den voraussichtlichen Entbindungstermin in das dafür vorgesehene Feld ein. Sie können bereits dann direkt berechnen, wann der Mutterschutz spätestens beginnt.
Weicht der tatsächliche Geburtstermin Ihres Kindes von dem errechneten Datum ab? Dann hat dies Auswirkungen auf die Berechnung Ihres Mutterschutzes. Um Ihre Mutterschutzfrist in dem Fall zu bestimmen, tragen Sie neben dem errechneten Termin das tatsächliche Geburtsdatum ein.
Selbstverständlich berechnet unser Mutterschutzrechner auch die verlängerten Mutterschutzfristen nach Mehrlingsgeburten, nach der Entbindung von Frühchen oder wenn Ihr Kind mit einer Behinderung zur Welt gekommen ist. Klicken Sie hierfür das entsprechende Kästchen an.
Beispiel: Errechneter Termin am 10. März 2027
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin, hier am 27. Januar 2027. Wann er endet, hängt vom tatsächlichen Geburtstag ab:
Tragen Sie nach der Geburt das tatsächliche Geburtsdatum in den Rechner ein, um Ihr genaues Ende zu sehen. Kam Ihr Kind früher, lohnt sich auch ein Blick auf das Elterngeld: Bei einer Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin gibt es zusätzliche Elterngeldmonate (Wie lange wird Elterngeld gezahlt?).
Mutterschutzfristen auf einen Blick
Vor der Geburt und nach einer Fehlgeburt dürfen Sie arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Nach der Geburt besteht dagegen ein Beschäftigungsverbot. Während der Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld.
Checkliste: Das ist rund um den Mutterschutz zu tun
- Arbeitgeber informieren: Teilen Sie Schwangerschaft und voraussichtlichen Termin so früh wie möglich mit – nur dann kann er die Schutzvorschriften einhalten.
- Bescheinigung holen: Ihre Ärztin oder Hebamme stellt die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag aus.
- Mutterschaftsgeld beantragen: Mit dieser Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse. Sind Sie privat oder familienversichert und angestellt, beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
- Arbeitgeberzuschuss: Ihr Arbeitgeber braucht ebenfalls eine Kopie der Bescheinigung.
- Elternzeit planen: Soll Ihre Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließen, melden Sie sie spätestens sieben Wochen vor dessen Ende an – in der Regel etwa eine Woche nach der Geburt (Elternzeitrechner).
- Nach der Geburt: Geburtsurkunde an die Krankenkasse schicken. Bei Frühgeburt oder Behinderung des Kindes die ärztliche Bescheinigung für den längeren Mutterschutz einreichen (bei Behinderung mit Antrag).
- Elterngeld beantragen: Am besten in den ersten drei Lebensmonaten (Elterngeld beantragen).
FAQ
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Was ist 'Mutterschutz'?
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Wie lange dauert der Mutterschutz?
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Wie berechnet sich der Mutterschutz?
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Wann beginnt mein Mutterschutz?
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Verlängert ein Kaiserschnitt den Mutterschutz?
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Was gilt bei einer Frühgeburt?
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Darf ich im Mutterschutz arbeiten?
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Wird mein Urlaub wegen des Mutterschutzes gekürzt?
Stand: Oktober 2026.
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