Elternzeitrechner 2025
Mit dem unserem Elternzeit Rechner Beginn und Ende Ihrer Elternzeit schnell und einfach berechnen
Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch von Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung zur Betreuung und Erziehung des Kindes. Mit unserem Rechner können Sie schnell und einfach Ihre Elternzeitdauer berechnen. Daneben berechnen wir das genaue Datum der Antragsfrist für den Elternzeitantrag, damit Sie diesen auch nicht zu spät einreichen.
Hier Elternzeit mit unserem interaktiven Elternzeitrechner berechnen
Wichtiger Hinweis:
Elterngeld wird immer und ausnahmslos für Lebensmonate des Kindes beantragt. Deshalb wird in unserem Elternzeitrechner 2024 nur die Möglichkeit angeboten, Elternzeit nach den Lebensmonaten zu berechnen.
Eltern können ihre Elternzeit davon abweichend aber auch anders beanspruchen, das ist natürlich möglich. Sie sollten dabei jedoch beachten, dass die Elternzeit mindestens so lang beansprucht wird, wie der Elterngeldbezug andauert.
Wie funktioniert der Elternzeitrechner?
Zunächst ist der errechnete Entbindungstermin, bzw. das tatsächliche Geburtsdatum in den Elternzeitrechner einzutragen, um zum einen die relevanten Informationen für das Lebensmonatsprinzip und die Antragsfristen zu bestimmen.
Im zweiten Schritt tragen Sie die Elternzeitabschnitte der Mutter und/oder des Vaters ein. Hier sind maximal 36 Lebensmonate möglich, die Sie theoretisch in den ersten 8 Lebensjahren beanspruchen können.
Im Ergebnis erhalten Sie die konkreten Elternzeitdaten und die Antragsabgefristen im Elternzeit Rechner angezeigt. Letztere zeigen das Datum an, bis wann der Elternzeitantrag beim Arbeitgeber vorzulegen ist. Wird die Elternzeit innerhalb der ersten zwei Lebensjahre des Kindes beansprucht, umfasst die Antragsfrist 7 Wochen, beginnt die Elternzeit zwischen dem vierten und achten Lebensjahr, beträgt die Frist 13 Wochen.
Wichtige Informationen zur Elternzeit
Anspruch und Dauer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes. Die Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Dabei ist es möglich, bis zu 24 Monate der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes zu übertragen.
Aufteilung der Elternzeit
Beide Elternteile können die Elternzeit gemeinsam oder einzeln nehmen. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist für die ersten beiden Abschnitte nicht erforderlich. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt.
Anmeldung der Elternzeit
Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden, das heißt für Kinder geboren bis 30.04.2025 muss die Elternzeit tatsächlich in Schriftform beim Arbeitgeber beansprucht werden, ab 01.05.2025 reicht die Textform aus, das heißt, die Elternzeit kann dann auch per E-Mail beansprucht werden.
Für den Zeitraum bis zum dritten Geburtstag des Kindes beträgt die Anmeldefrist sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes gilt eine Anmeldefrist von 13 Wochen.
Arbeiten während der Elternzeit
Während der Elternzeit dürfen Arbeitnehmer bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein. Eine Teilzeitbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber ist möglich, bedarf aber dessen Zustimmung. Für eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit ist ebenfalls die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Kündigungsschutz
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit[2].
Rückkehr an den Arbeitsplatz
Nach dem Ende der Elternzeit haben Arbeitnehmer das Recht, zu denselben Arbeitsbedingungen zurückzukehren, die vor Beginn der Elternzeit galten. Dies bedeutet, dass sie Anspruch auf ihren früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz haben.
Finanzielle Unterstützung
Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Als finanzielle Unterstützung kann jedoch Elterngeld beantragt werden.
Die Elternzeit bietet Eltern die Möglichkeit, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern und Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber sind wichtig, um die Elternzeit optimal zu gestalten und zu nutzen.
Wichtiger Hinweis:
Viele weitere Informationen rund um das Thema Elternzeit finden Sie auf unserer Elternzeit-Übersichtsseite.
Wir legen Ihnen folgende Artikel hierbei besonders ans Herz: Elternzeit beantragen, Urlaubsanspruch und Elternzeit sowie Baufinanzierung und Elternzeit.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
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Wie rechne ich meine Elternzeit aus?
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Wie viel bekommt man in der Elternzeit?
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Wie viel Elternzeit habe ich pro Kind?
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Können beide Elternteile in Elternzeit gehen?
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Wie beantrage ich Elternzeit beim Arbeitgeber?
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Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden?
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Kann ich Elternzeit nehmen, wenn ich selbstständig bin?
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