Kindergeld beantragen - Informationen und Anleitung zum Antrag auf Kindergeld
Sie möchten Kindergeld für Ihr Kind beantragen? Wir informieren Sie über alles, was Sie bei der Beantragung von Kindergeld wissen müssen! Sie erfahren bei uns, wer Anspruch auf Kindergeld hat und wie Sie es erfolgreich beantragen. Einfach Elterngeld stellt Ihnen kostenlose Muster und Vorlagen für Ihren Kindergeldantrag zur Verfügung. Bei uns erhalten Sie auch Informationen, wo Kindergeld beantragt werden kann und wie der Verfahrensablauf bei Kindergeld aussieht.
Einfach Elterngeld beantwortet Ihre Fragen zum Thema Kindergeld!
Wir bieten einen umfangreichen Ratgeber, Checklisten, Formulare und Muster sowie Software, kostenlose Rechner und Videos.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Eltern, die für den regelmäßigen Unterhalt Ihres minderjährigen Kindes aufkommen und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland leben
- Kindergeld kann auch für Kinder zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr beantragt werden – hier müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein
- Auch andere Personengruppen haben Anspruch auf Kindergeld, wenn die entsprechenden Nachweise erbracht werden (z.B. Menschen aus dem Ausland)
- Kindergeld wird rückwirkend maximal für 6 Monate gezahlt
- Kindergeld wird bei der Familienkasse (Agentur für Arbeit) oder Dienststelle/Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) beantragt
- Kindergeld kann ab sofort auch über das ELSTER-Zertifikat (Online Finanzamt) beantragt werden
- Der Kindergeldantrag muss in Schriftform erfolgen und es fallen keine Gebühren an
- Kindergeld stellt die steuerliche Förderung von Familien dar (es ist keine Sozialleistung)
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Nachfolgend erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kindergeld gegeben sein müssen und welche Regelungen für verschiedene Personengruppen gelten.
Voraussetzungen für Eltern
Als Eltern können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie für die regelmäßige Versorgung Ihres Kindes zuständig sind, es in Ihrem Haushalt lebt und noch nicht volljährig ist. Zudem muss Ihr Wohnort in Deutschland, der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz liegen.
Voraussetzungen für Kinder
Kinder erhalten Kindergeld bis zum 18. Geburtstag. In Ausnahmefällen auch bis zum 25. Geburtstag.
Kind unter 18 Jahren (Minderjährig)
Sie können für Ihr minderjähriges Kind Kindergeld beantragen, wenn das Kind mit Ihnen in einem Haushalt lebt und der Wohnort in Deutschland, einem Land der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz liegt. Zudem müssen Sie für den regelmäßigen Unterhalt des Kindes zuständig sein. Wenn kein Elternteil für den regelmäßigen Unterhalt des Kindes aufkommt, kann das Kindergeld auch direkt an das Kind, andere Personen oder Behörden gezahlt werden. In diesem Fall ist ein “Abzweigungsantrag” nötig.
Kind über 18 Jahren (Volljährig)
Unter bestimmten Voraussetzungen wird Kindergeld auch nach dem 18. Geburtstag bis zum 25. Geburtstag ausgezahlt. Junge Erwachsene haben Anspruch auf Kindergeld nach dem 18. Lebensjahr, wenn sie zum ersten Mal eine berufliche oder schulische Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Auch bei einer zweiten Ausbildung mit Teilzeitarbeit bis 20 Stunden pro Woche oder zusätzlichem Minijob kann Kindergeld bezogen werden. Auch während “Übergangszeiten” (z.B. zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studiumsbeginn) kann Kindergeld ausgezahlt werden. Der Übergangszeitraum darf jedoch nicht länger als 4 Monate dauern. Kindergeld erhalten sie auch zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr, wenn sie ein Praktikum im angestrebten Fachbereich absolvieren oder einen Freiwilligendienst leisten. Wenn sie jünger als 21 Jahre alt sind und keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, können sie weiterhin Kindergeld erhalten. Sie müssen in diesem Fall den Nachweis erbringen, dass sie sich um einen Ausbildungsplatz bemühen und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sein.
Stiefkinder, Enkelkinder, Pflegekinder
Sie können für Ihr Stiefkind, Enkelkind oder Pflegekind Kindergeld beantragen, wenn es noch nicht volljährig ist. Zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr gelten die Ausnahmeregelungen. Zudem muss das Kind in Ihrem Haushalt leben und Sie müssen für den regelmäßigen Unterhalt und die Versorgung des Kindes zuständig sein. Sie können Kindergeld für Ihr Stiefkind, Enkelkind oder Pflegekind nur dann beantragen, wenn Ihr Wohnort in Deutschland, der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz liegt.
Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland
Wenn Sie eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, können Sie Kindergeld beantragen. Sie haben auch Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft haben Sie Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie Staatsbürger von EU, EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder der Schweiz sind. Anspruch auf Kindergeld können Sie auch erhalten, wenn Sie die Staatsbürgerschaft der Länder Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei besitzen. Zusätzlich müssen Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein oder Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen. Außerdem können Sie eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis nachweisen. Auch Menschen, die zu einer der unanfechtbar anerkannten Flüchtlingsgruppen oder Asylsuchenden gehören, können Kindergeld beantragen. Für grenzüberschreitende Fälle müssen Sie zusätzliche Nachweise erbringen.
Was gilt für Alleinerziehende?
Alleinerziehende Eltern erhalten das Kindergeld für den Unterhalt Ihres Kindes in vollem Umfang ausgezahlt, da Sie z.B. Unterkunft, Essen und Kleidung bereitstellen. Als Voraussetzung für alleinerziehende Eltern gilt, dass das Kind im gleichen Haushalt lebt und sich Ihr Wohnort in Deutschland, der EU, Schweiz, Norwegen, Island oder in Liechtenstein befindet.
Kinder mit Behinderung
Kinder mit Behinderung haben auch Anspruch auf Kindergeld. Vorausgesetzt ist, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Wenn das Kind einschließlich bis 1981 geboren wurde, muss die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr entstanden sein. Wenn Sie Kindergeld für ein Kind mit Behinderung beantragen möchten, besteht eine weitere Voraussetzung im Nachweis, dass die finanziellen Mitteln des Kindes nicht für den Lebensbedarf ausreichen. Dieser Zustand muss die Behinderung als Grund haben. Als Nachweis ist im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe “H” eingetragen. Um Kindergeld für geistig- oder körperbehinderte Kinder zu beantragen, können Sie neben dem Schwerbehindertenausweis folgende Dokumente als Nachweis einreichen: Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, Rentenbescheid, Pflegegeld-Bescheid sowie ein ärztliches Gutachten. Bei Kindern ab dem 25. Lebensjahr muss erwähnt werden, seit wann die Behinderung besteht.
Kindergeld beantragen: Anleitung und Tipps
Nachfolgend geben wir Ihnen Tipps für die Beantragung von Kindergeld für Ihre Familie.
Schritt 1
Formulare herunterladen, ausdrucken und ausfüllen oder online ausfüllen und ausdrucken
Schritt 2
Kindergeld-Antrag unterschreiben und Unterlagen anfügen (z.B. Geburtsurkunde)
Schritt 3
Ausgefüllten Antrag mit Nachweisen per Einschreiben an die Familienkasse oder Dienststelle senden
Wann muss das Kindergeld beantragt werden?
Kindergeldantrag bei Geburt
Kindergeld können Sie ab dem Tag der Entbindung bei der Familienkasse beantragen. Sie können den Antrag auch schon zeitiger stellen, müssen jedoch unbedingt die Geburtsurkunde Ihres Kindes nachreichen. Kindergeld kann außerdem für 6 Monate rückwirkend nachgezahlt werden. Beachten Sie hier, dass die tatsächliche Auszahlung durch die Bearbeitungszeit deutlich verzögert werden kann.
Kindergeld beantragen für Kinder über 18 Jahre
Für Kinder zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr gibt es keinen festgelegten Zeitpunkt für die Beantragung von Kindergeld. Wenn Kindergeld für bereits volljährige Kinder beantragt werden soll und dafür die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den Kindergeldantrag und die erforderlichen Nachweise schriftlich oder online einreichen.
Hinweis:
Für die erfolgreiche Beantragung des Kindergeldes wird zwingend die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes benötigt. Diese wird Ihrem Kind etwa 2-3 Wochen nach Ausstellung der Geburtsurkunde (Erfassung im Melderegister) automatisch zugeteilt und per Post vom Bundeszentralamt zugestellt.
Sollten Sie den Brief verloren oder nicht erhalten haben oder aus welchen Gründen auch immer die Steuer-ID nicht kennen, können Sie diese hier erneut anfordern: Steuer-ID beim BZSt anfordern.
Wer sollte Kindergeld beantragen?
Eltern, die Kindergeld nach der Geburt ihres Kindes beantragen, erhalten zunächst Kindergeld. Das Kind selbst ist grundsätzlich nicht berechtigt, die Auszahlung zu erhalten.
Da es sich um eine steuerliche Förderung in der Einkommensteuer handelt, prüft das Finanzamt automatisch, ob sich für die Eltern die Kinderfreibeträge mehr lohnen. Ein Kinderfreibetrag wird nicht ausgezahlt wie das Kindergeld, sondern wird bei der Einkommenssteuerveranlagung berücksichtigt. Die Eltern zahlen dadurch weniger Steuern. Ein Kinderfreibetrag wirkst sich häufig nur bei Eltern mit einem überdurchschnittlich hohen Bruttoeinkommen besser als das gezahlte Kindergeld aus. Diese Günstigerprüfung nennt man auch Familienleistungsausgleich, § 32 EStG.
Ausgezahlt wird das Kindergeld regelmäßig nur an einen Elternteil. Leben die Eltern zusammen, ist es grundsätzlich egal, ob Mutter oder Vater das Kindergeld beantragt und erhält.
Eine Ausnahme greift bei Eltern mit sog. Zahlkindern (Kinder, für die man bereits Kindergeld erhält). Sie können sich zum Beispiel für denjenigen Elternteil entscheiden, bei dem das Kindergeld höher ist, weil ältere Kinder aus einer früheren Beziehung zu berücksichtigen sind. Dies geht auch dann, wenn einer von Ihnen kein leiblicher Elternteil ist, Sie aber verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Dafür gibt es die so genannte Berechtigten-Bestimmung.
Wenn Sie sich nicht einigen können, wer das Kindergeld bekommt, dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass das Gericht entscheidet, wer das Kindergeld bekommt.
Wie muss der Antrag auf Kindergeld gestellt werden?
Nach der Entscheidung, Kindergeld für Ihr Kind zu beantragen, müssen Sie zunächst Ihre zuständige Familienkasse über Ihre Agentur für Arbeit ermitteln. Bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist ggf. Ihr Dienstherr, bzw. Arbeitgeber für den Kindergeldantrag zuständig (in einigen Bundesländern jedoch nicht mehr, da wurde die Zuständigkeit bereits wieder an die Bundesagentur zurückgegeben).
Wenn Sie alle Voraussetzungen besitzen, um Kindergeld in Anspruch zu nehmen, können Sie den Kindergeldantrag sowie alle relevanten Anlagen handschriftlich oder online ausfüllen. Legen Sie Ihrem Antrag die Ihrer Situation entsprechenden Nachweise bei und unterschreiben Sie den Kindergeldantrag. Senden Sie Ihren vollständigen Kindergeldantrag an die zuständige Stelle. Wenn Ihr Antrag auf Kindergeld bewilligt wird, erhalten Sie den Betrag monatlich auf Ihr Konto ausgezahlt.
Eltern können alternativ ab sofort Kindergeld auch über das ELSTER-Zertifikat (Online Finanzamt) beantragen. Bei diesem digitalen Antrag ist zudem keine Unterschrift auf Papier mehr nötig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hier informieren wir Sie über die Unterlagen, die zusätzlich zum ausgefüllten Kindergeldantrag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit oder Ihrer Dienststelle eingereicht werden müssen.
Diese Nachweise und Bescheinigungen müssen Sie einreichen für Kinder bis 18 Jahre:
-
- Steueridentifikationsnummer des beantragenden Elternteils
- Steueridentifikationsnummer des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes mit dem Verwendungszweck „Zur Beantragung von Kindergeld“ (grundsätzlich seit Anfang 2019 jedoch nicht mehr erforderlich)
- ggf. Nachweis über Kindschaftsverhältnis zwischen Kind und Antragstellenden oder Haushaltsmeldebescheinigung
Diese Nachweise und Bescheinigungen müssen Sie einreichen für Kinder ab 18 bis 25 Jahre:
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- Nachweis, dass das Kind arbeitslos- bzw. arbeitssuchend gemeldet ist (Agentur für Arbeit, Jobcenter)
- Schul-, Ausbildungs- oder Studiumsbescheinigung (bspw. Immatrikulationsbestätigung)
- Bei Behinderung des Kindes: Behindertenausweis, Rentenbescheid oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
Die wichtigsten Tipps zur Beantragung von Kindergeld
Wir erklären Ihnen, auf was Sie bei der Beantragung von Kindergeld für Ihr Kind achten sollten.
Versenden Sie den Antrag per Einschreiben (ggf. mit Rückschein). Dadurch können Sie das fristgerechte Versanddatum nachweisen und haben einen Beleg zu Ihren Unterlagen.
Bereiten Sie den Antrag schon mal weitestgehend vor, sodass Sie nur noch die Steuer-ID Ihres Kindes ergänzen müssen. Dann können Sie den Antrag zeitnah absenden.
Sie können die Formulare für den Kindergeldantrag bequem am PC ausfüllen. Anschließend sollte der Antrag ausgedruckt und unbedingt unterschrieben werden.
Tipp:
Nutzen Sie unsere Elterngeld Software, dann können Sie nach der Geburt schnell und einfach auch Ihren Kindergeldantrag erstellen. Sie erhalten dazu ein Begleitschreiben, wo Sie den Antrag hinschicken sollen und welche Unterlagen beizufügen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet einen Online Service an, mit dem Sie die Antragsdaten elektronisch übermitteln können. Dennoch müssen Sie den Antrag noch ausdrucken und unterschreiben. Lediglich ein paar wenige Eltern aus Bremen können von der papierlosen Beantragung via ELFE profitieren.
Diese 3 Fehler sollten Sie beim Kindergeldantrag vermeiden
Wenn Sie Kindergeld für den Unterhalt Ihres Kindes bei Familienkasse oder Dienststelle beantragen, sollten Sie folgende Fehler vermeiden:
Wenn Sie Kindergeld beziehen und Ihren Mitteilungspflichten nicht nachkommen, kann Geld zurückgefordert werden. Informieren Sie Ihre Familienkasse oder Dienststelle über Änderungen Ihrer persönlichen Situation so zeitnah wie möglich.
Wenn Sie Ihren Kindergeldantrag zu spät einreichen oder Unterlagen fehlen, verzögert sich die Bearbeitung und Auszahlung.
Reichen Sie den Antrag aber auch nicht zu früh (bspw. vor der Geburt) ein, das führt nur zu Problemen.
Bei stark verspäteten Anträgen kann Ihr Anspruch auf Kindergeld im Nachhinein verfallen. Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten 6 Monate ausgezahlt. Der Antrag für ein am bspw. 15.07.2022 geborenes Kind sollte also spätestens am 31.12.2022 bei der Familienkasse vorliegen.
Kindergeld Antrag: Formulare und Muster
An dieser Stelle finden Sie alle wichtige Formulare, die Sie für den Kindergeldantrag herunterladen und ausfüllen können. Alle Vorlagen und Formulare für das Beantragen von Kindergeld finden Sie auch auf der Website der Agentur für Arbeit.
Tipps:
- Für jedes Kind muss ein Antrag auf Kindergeld sowie die Anlage Kind ausgefüllt werden
- Bei Mehrlingen füllen Sie einmal den Antrag aus und fügen für jeden Mehrling eine Anlage Kind aus
- Sie können die Formulare auch online ausfüllen, jedoch nicht digital übersenden (außer in Bremen)
- Die ausgefüllten Formulare müssen ausgedruckt und unterschrieben werden (Schriftform erforderlich)
- Persönliches Erscheinen ist nicht nötig
- Die Bearbeitungsdauer beträgt in Abhängigkeit der Familienkasse in aller Regel maximal 4 Wochen
Wo beantrage ich Kindergeld?
Um Kindergeld für den Unterhalt Ihres Kindes zu beantragen, muss Ihr Antrag bei der richtigen Stelle eingehen. Wir erklären Ihnen, wo Sie Kindergeld beantragen können.
Zuständige Stelle: An wen soll ich mich wenden?
Wenn Sie Kindergeld zum Unterhalt Ihres Kindes beantragen möchten, ist die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit zuständig. Über Ihre Postleitzahl oder anhand Ihres Wohnortes können Sie die zuständige Agentur für Arbeit ermitteln. Wir haben Ihnen eine Übersicht aller Familienkassen der einzelnen Bundesländer zusammengestellt. Ausführliche Informationen zum Thema Familienkassen finden Sie in diesem Artikel von Einfach Elterngeld.
Eltern, die im öffentlichen Dienst angestellt sind oder Versorgungsbezüge erhalten, müssen sich für die Beantragung von Kindergeld an die zuständige Dienststelle wenden. In diesem Fall ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit nicht zuständig. Einige Bundesländer haben die Zuständigkeit jedoch bereits wieder an die Familienkassen zurückgegeben, fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Personalverwaltenden Stelle nach.
Tipp:
Sie können Ihr Kindergeld bei der Familienkasse ab sofort auch über das ELSTER-Zertifikat (Online Finanzamt) beantragen. Diese digitale Beantragung erfolgt papierlos und ohne Unterschrift. Ihr digitales ELSTER-Zertifikat erhalten Sie bei der Finanzverwaltung.
Kindergeld Verfahrensablauf bei schriftlichem Antrag
Das schriftliche Verfahren für die Beantragung von Kindergeld teilt sich in die folgenden 7 Punkte auf:
- Ermitteln Sie Ihre zuständige Familienkasse.
- Nutzen Sie die Formulare Ihrer Familienkasse oder unsere Elterngeld Software zum Ausdrucken und Ausfüllen.
- Den ausgefüllten und unterschriebenen Kindergeldantrag senden Sie per Einschreiben an Ihre zuständige Familienkasse.
- Die Familienkasse wird Sie nach der Bearbeitung des Antrags schriftlich informieren, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben (Kindergeldbescheid).
- Nach der positiven Verbescheidung Ihres Antrages erhalten Sie Kindergeld in Form einer monatlichen Auszahlung.
- Für Eltern im öffentlichen Dienst oder bei Versorgungsbezügen ist die jeweilige Dienststelle oder Arbeitgeber für den Kindergeldantrag zuständig.
- Bei Änderungen Ihrer familiären Situation (z.B. volljähriges Kind beendet Ausbildung vorzeitig), die Auswirkungen auf das Kindergeld haben, müssen Sie die Familienkasse umgehend informieren.
Kindergeld Verfahrensablauf bei Online-Antrag
Wenn Sie für die Beantragung von Kindergeld den Antrag digital ausfüllen, gliedert sich der Verfahrensablauf in diese 7 Schritte:
- Ermitteln Sie Ihre zuständige Familienkasse.
- Folgen Sie den Anweisungen auf der Website der Familienkasse.
- Nachdem Sie Ihren Antrag online ausgefüllt und gedruckt haben, senden Sie die unterschriebenen Unterlagen Ihres Kindergeldantrages an die Familienkasse.
- Sie erfahren schriftlich von der Familienkasse, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben.
- Bei einem positiven Bescheid erhalten Sie monatlich Kindergeld ausgezahlt.
- Für Eltern im öffentlichen Dienst und bei bestehenden Versorgungsbezügen ist Ihre Dienststelle bzw. Arbeitgeber für die Bearbeitung des Antrages auf Kindergeld zuständig, den Online-Antrag der Bundesagentur für Arbeit können Sie in diesem Fall nicht verwenden.
- Sie stehen in der Pflicht, Ihre Familienkasse zeitnah über Änderungen zu informieren, die sich auf Ihr Kindergeld auswirken können.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit für Ihren Kindergeldantrag beträgt meistens maximal 4 Wochen. Sollten Sie nach 6 Wochen noch keine Antwort erhalten haben, empfehlen wir, bei der Familienkasse bspw. telefonisch, nachzufragen.
Welche Fristen müssen beim Kindergeld beachtet werden?
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr können Sie Kindergeld ab dem Tag der Geburt beantragen. Beantragen Sie daher Kindergeld für Ihr Kind möglichst zeitig bei der Familienkasse oder Ihrer Dienststelle, um Wartezeiten bis zur ersten Auszahlung zu vermeiden.
Bitte beantragen Sie Kindergeld nicht vor der Geburt.
Achtung – Fristen beachten:
Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten 6 Monate ausgezahlt. Der Antrag für ein am 15.07.2022 geborenes Kind sollte also spätestens am 31.12.2022 bei der Familienkasse vorliegen.
Früher galten die 4 Jahre der Festsetzungsverjährung des Einkommensteuerrechts, das ist heute nicht mehr so.
Übersicht der anfallenden Gebühren
Für die Beantragung von Kindergeld fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage Kindergeld
Als Grundlage für Kindergeld ist das Einkommenssteuergesetz (EStG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Wenn ein Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG hat und der zweite Elternteil Kindergeld auf Grundlage des BKGG erhalten würde, ist der Anspruch nach EStG vorrangig. Wir erklären Ihnen nachfolgend, welche Gesetze insbesondere relevant für das Kindergeld sind.
Abgabenordnung
In der Abgabenordnung (AO) sind allgemeine Vorschriften und gesetzliche Regelungen zum Thema Steuer- und Abgaberecht festgelegt. Da in der AO materielle und verfahrensrechtliche Vorgaben für alle Steuerarten enthalten sind, nennt man die Abgabenordnung auch “Mantelgesetzt” oder “Steuergrundgesetz”. Konkrete Festlegungen zu Berechnungen sind nicht in der AO aufgeführt, sondern in den jeweiligen Steuergesetzen zu finden.
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) enthält Vorschriften zur Umsetzung des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Einkommensteuergesetz
Das Einkommensteuergesetz (EStG) beinhaltet die Besteuerung von natürlichen Personen. Die Einkommensteuer wird z.B. als Lohnsteuer erhoben. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen. Für die Besteuerung von juristischen Personen wird das Einkommensteuergesetz auch als Grundlage verwendet.
Finanzgerichtsordnung
Die Finanzgerichtsordnung ist ein Gesetz über die Zulassung und das Verfahren von Finanzgerichten. Besonders für Streitigkeiten im öffentlich-rechtlichen Bereich sowie die Vollziehung von Verwaltungsakten in Abgabenangelegenheiten ist die Finanzgerichtsordnung von Bedeutung.
FAQ
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Kann man Kindergeld rückwirkend beantragen?
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Kann der Kindergeldanspruch verjähren?
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Wer kann Kindergeld beantragen?
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Gibt es eine Einkommensgrenze?
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Wie wird das Kindergeld gezahlt?
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