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Elterngeldstellen in Deutschland: Wer ist für mich zuständig?

Zuständigkeit, Online-Antrag und Adressen in allen 16 Bundesländern

Welche Elterngeldstelle für Sie zuständig ist, hängt vom Wohnort Ihres Kindes ab. In manchen Ländern gibt es eine zentrale Stelle, in anderen ist der Landkreis, die Stadt oder der Bezirk zuständig. Hier finden Sie die Zuständigkeit in allen 16 Bundesländern, den Weg zum Online-Antrag und zu jedem Land die Adressen der Elterngeldstellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist die Elterngeldstelle am Wohnsitz Ihres Kindes zum Zeitpunkt des ersten Antrags (§ 12 Abs. 1 BEEG).
  • Welche Behörden das sind, bestimmt jedes Bundesland selbst: eine Landesbehörde, Regionalstellen oder Kreise, Städte und Bezirke.
  • Mit der Postleitzahl Ihres Kindes finden Sie auf mein-elterngeldantrag.de Ihre Stelle bzw. den Online-Antrag Ihres Landes.
  • Online beantragen: in 10 Ländern über mein-elterngeldantrag.de, in 6 Ländern über ein Landesportal.
  • Die Elternzeit beantragen Sie nicht bei der Elterngeldstelle, sondern bei Ihrem Arbeitgeber.

Inhaltsverzeichnis

So finden Sie Ihre Elterngeldstelle

Für die Zuständigkeit kommt es auf den Wohnsitz Ihres Kindes an – und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem Sie zum ersten Mal Elterngeld beantragen (§ 12 Abs. 1 BEEG). Welche Behörde zuständig ist, legt jedes Bundesland selbst fest. So gehen Sie vor:

  1. Suchen Sie Ihr Bundesland in der Übersicht unten.
  2. Prüfen Sie, ob das Land eine zentrale Stelle hat oder ob Ihr Landkreis, Ihre Stadt oder Ihr Bezirk zuständig ist. Die Adressen finden Sie auf unserer Seite zu Ihrem Bundesland.
  3. Im Zweifel geben Sie auf mein-elterngeldantrag.de die Postleitzahl des Wohnsitzes Ihres Kindes ein. Sie gelangen dann zu Ihrer Elterngeldstelle bzw. zum Online-Antrag Ihres Landes.

Maßgeblich ist der Wohnsitz bei der ersten Antragstellung. Ziehen Sie danach um, bleibt deshalb grundsätzlich die bisherige Elterngeldstelle zuständig. Lebt Ihre Familie vorübergehend im Ausland, etwa wegen einer Entsendung, ist die Stelle an Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland zuständig, hilfsweise die am Sitz Ihres Arbeitgebers (§ 12 Abs. 1 BEEG).

Elterngeldstellen nach Bundesland: Übersicht

Die Tabelle zeigt, wer in Ihrem Land zuständig ist und wo Sie online beantragen. Über die Links gelangen Sie zu den Adressen der Elterngeldstellen und zum Elterngeldantrag Ihres Bundeslandes.

Bundesland
Zuständige Elterngeldstelle
Online-Antrag
Adressen und Antrag
Bundesland
Baden-Württemberg
Zuständige Elterngeldstelle
L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg), Bereich Familienförderung, Karlsruhe – zentral für das ganze Land
Online-Antrag
Online-Antrag der L-Bank
Bundesland
Bayern
Zuständige Elterngeldstelle
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit sieben Regionalstellen (Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg); zuständig ist in der Regel die Regionalstelle des Regierungsbezirks, in dem Ihr Kind wohnt – Ausnahme Oberbayern (siehe unten)
Online-Antrag
Online-Antrag des ZBFS
Adressen und Antrag
Bundesland
Berlin
Zuständige Elterngeldstelle
Elterngeldstellen der Jugendämter in den zwölf Bezirken
Online-Antrag
mein-elterngeldantrag.de
Adressen und Antrag
Bundesland
Brandenburg
Zuständige Elterngeldstelle
Landkreise und kreisfreie Städte sowie die Stadt Schwedt/Oder
Online-Antrag
mein-elterngeldantrag.de
Adressen und Antrag
Bundesland
Bremen
Zuständige Elterngeldstelle
Stadt Bremen: Amt für Soziale Dienste; Bremerhaven: Magistrat, Amt für Jugend, Familie und Frauen
Online-Antrag
mein-elterngeldantrag.de
Adressen und Antrag
Bundesland
Hamburg
Zuständige Elterngeldstelle
Elterngeldstellen der sieben Bezirksämter
Online-Antrag
mein-elterngeldantrag.de
Adressen und Antrag
Bundesland
Hessen
Zuständige Elterngeldstelle
Hessische Ämter für Versorgung und Soziales in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden
Online-Antrag
Online-Antrag des Landes Hessen
Adressen und Antrag
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Elterngeldstelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) mit Standorten in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund
Online-Antrag
mein-elterngeldantrag.de
Bundesland
Niedersachsen
Zuständige Elterngeldstelle
Landkreise und kreisfreie Städte; in der Region Hannover jede Stadt und Gemeinde; außerdem einige weitere Städte und Gemeinden mit eigener Elterngeldstelle
Online-Antrag
mein-elterngeldantrag.de
Adressen und Antrag
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Zuständige Elterngeldstelle
Kreise und kreisfreie Städte, teils mit gemeinsamen Elterngeldstellen (siehe unten)
Online-Antrag
Familienportal NRW
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Zuständige Elterngeldstelle
Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte sowie Andernach, Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Mayen und Neuwied
Online-Antrag
mein-elterngeldantrag.de
Bundesland
Saarland
Zuständige Elterngeldstelle
Landesamt für Soziales, Elterngeldstelle, Saarbrücken – zentral für das ganze Land
Online-Antrag
Online-Antrag des Saarlandes
Adressen und Antrag
Bundesland
Sachsen
Zuständige Elterngeldstelle
Landkreise und kreisfreie Städte (Chemnitz, Dresden, Leipzig)
Online-Antrag
Elterngeld-Onlineantrag Sachsen
Adressen und Antrag
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Zuständige Elterngeldstelle
Landkreise und kreisfreie Städte (Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg)
Online-Antrag
mein-elterngeldantrag.de
Bundesland
Schleswig-Holstein
Zuständige Elterngeldstelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) mit Standorten in Heide, Lübeck, Neumünster und Schleswig
Online-Antrag
mein-elterngeldantrag.de
Bundesland
Thüringen
Zuständige Elterngeldstelle
Landkreise und kreisfreie Städte (Eisenach gehört zum Wartburgkreis)
Online-Antrag
mein-elterngeldantrag.de
Adressen und Antrag

Besonderheiten einzelner Länder

  • Bayern, Regierungsbezirk Oberbayern: Hier richtet sich die zuständige Regionalstelle nach dem Geburtstag Ihres Kindes (Tag im Monat). Je nach Tag ist die Region Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken zuständig. Den Zuständigkeitsfinder finden Sie beim ZBFS. Ein Antrag, der bei einer anderen Stelle des ZBFS eingeht, gilt trotzdem als rechtzeitig gestellt.
  • Berlin und Hamburg: Zuständig ist der Bezirk, in dem Ihr Kind gemeldet ist. Die Postleitzahl reicht dafür nicht immer, weil sie Bezirksgrenzen überschreiten kann. Prüfen Sie die Zuständigkeit im Zweifel mit der vollständigen Adresse, in Hamburg zum Beispiel mit dem Behördenfinder auf hamburg.de.
  • Niedersachsen: In der Region Hannover ist nicht die Region, sondern die Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes zuständig. Auch einige Städte in Landkreisen haben eine eigene Elterngeldstelle, zum Beispiel Celle, Göttingen, Hildesheim und Lingen.
  • Nordrhein-Westfalen: Einige Städte und Kreise arbeiten in gemeinsamen Elterngeldstellen zusammen: Essen ist auch für Mülheim an der Ruhr und Oberhausen zuständig, Wuppertal für Remscheid und Solingen, Mönchengladbach für den Kreis Viersen. Die Städteregion Aachen ist für die Stadt Aachen und alle Gemeinden der Städteregion zuständig. Kreisangehörige Städte haben keine eigene Elterngeldstelle.
  • Bremen: Bremerhaven hat eine eigene Elterngeldstelle beim Magistrat; für die Stadt Bremen ist das Amt für Soziale Dienste zuständig.
  • Brandenburg und Rheinland-Pfalz: Neben den Kreisen und kreisfreien Städten haben einzelne Städte eine eigene Elterngeldstelle – in Brandenburg Schwedt/Oder, in Rheinland-Pfalz Andernach, Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Mayen und Neuwied.

Elterngeld online beantragen: mein-elterngeldantrag.de und Landesportale

In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen füllen Sie den Antrag online über mein-elterngeldantrag.de aus. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen haben eigene Online-Anträge (siehe Tabelle); auch zu diesen führt Sie die Postleitzahlsuche auf mein-elterngeldantrag.de.

Ob Sie den Antrag ganz elektronisch absenden können oder ausdrucken, unterschreiben und per Post schicken müssen, hängt vom Land und von der Elterngeldstelle ab. Für den Online-Antrag auf mein-elterngeldantrag.de genügt ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort.

Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllhilfen für jedes Bundesland finden Sie unter Elterngeldantrag.

Was die Elterngeldstelle macht – und was nicht

  • Sie prüft Ihren Antrag, berechnet das Elterngeld, erlässt den Bescheid und zahlt das Elterngeld aus.
  • Sie berät zum Elterngeld und auch zur Elternzeit (§ 12 Abs. 2 BEEG).
  • Die Elternzeit selbst beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber (§ 16 BEEG) – siehe Elternzeit beantragen.
  • Kindergeld zahlt die Familienkasse, Mutterschaftsgeld die Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Antrag und Fristen bei der Elterngeldstelle

Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem Ihr Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht (§ 7 Abs. 1 BEEG). Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst bald nach der Geburt.

Welche Unterlagen Sie brauchen und wie es nach dem Antrag weitergeht, lesen Sie unter Elterngeld beantragen. Unsere Elterngeld-Software erstellt Ihnen den ausgefüllten Antrag; in der Elterngeldberatung planen wir Ihr Elterngeld gemeinsam mit Ihnen.

Häufige Fragen zu Elterngeldstellen

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Stand: Oktober 2026.

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