Elterngeldstellen in Deutschland: Wer ist für mich zuständig?
Zuständigkeit, Online-Antrag und Adressen in allen 16 Bundesländern
Welche Elterngeldstelle für Sie zuständig ist, hängt vom Wohnort Ihres Kindes ab. In manchen Ländern gibt es eine zentrale Stelle, in anderen ist der Landkreis, die Stadt oder der Bezirk zuständig. Hier finden Sie die Zuständigkeit in allen 16 Bundesländern, den Weg zum Online-Antrag und zu jedem Land die Adressen der Elterngeldstellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig ist die Elterngeldstelle am Wohnsitz Ihres Kindes zum Zeitpunkt des ersten Antrags (§ 12 Abs. 1 BEEG).
- Welche Behörden das sind, bestimmt jedes Bundesland selbst: eine Landesbehörde, Regionalstellen oder Kreise, Städte und Bezirke.
- Mit der Postleitzahl Ihres Kindes finden Sie auf mein-elterngeldantrag.de Ihre Stelle bzw. den Online-Antrag Ihres Landes.
- Online beantragen: in 10 Ländern über mein-elterngeldantrag.de, in 6 Ländern über ein Landesportal.
- Die Elternzeit beantragen Sie nicht bei der Elterngeldstelle, sondern bei Ihrem Arbeitgeber.
Inhaltsverzeichnis
So finden Sie Ihre Elterngeldstelle
Für die Zuständigkeit kommt es auf den Wohnsitz Ihres Kindes an – und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem Sie zum ersten Mal Elterngeld beantragen (§ 12 Abs. 1 BEEG). Welche Behörde zuständig ist, legt jedes Bundesland selbst fest. So gehen Sie vor:
- Suchen Sie Ihr Bundesland in der Übersicht unten.
- Prüfen Sie, ob das Land eine zentrale Stelle hat oder ob Ihr Landkreis, Ihre Stadt oder Ihr Bezirk zuständig ist. Die Adressen finden Sie auf unserer Seite zu Ihrem Bundesland.
- Im Zweifel geben Sie auf mein-elterngeldantrag.de die Postleitzahl des Wohnsitzes Ihres Kindes ein. Sie gelangen dann zu Ihrer Elterngeldstelle bzw. zum Online-Antrag Ihres Landes.
Maßgeblich ist der Wohnsitz bei der ersten Antragstellung. Ziehen Sie danach um, bleibt deshalb grundsätzlich die bisherige Elterngeldstelle zuständig. Lebt Ihre Familie vorübergehend im Ausland, etwa wegen einer Entsendung, ist die Stelle an Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland zuständig, hilfsweise die am Sitz Ihres Arbeitgebers (§ 12 Abs. 1 BEEG).
Elterngeldstellen nach Bundesland: Übersicht
Die Tabelle zeigt, wer in Ihrem Land zuständig ist und wo Sie online beantragen. Über die Links gelangen Sie zu den Adressen der Elterngeldstellen und zum Elterngeldantrag Ihres Bundeslandes.
Besonderheiten einzelner Länder
- Bayern, Regierungsbezirk Oberbayern: Hier richtet sich die zuständige Regionalstelle nach dem Geburtstag Ihres Kindes (Tag im Monat). Je nach Tag ist die Region Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken zuständig. Den Zuständigkeitsfinder finden Sie beim ZBFS. Ein Antrag, der bei einer anderen Stelle des ZBFS eingeht, gilt trotzdem als rechtzeitig gestellt.
- Berlin und Hamburg: Zuständig ist der Bezirk, in dem Ihr Kind gemeldet ist. Die Postleitzahl reicht dafür nicht immer, weil sie Bezirksgrenzen überschreiten kann. Prüfen Sie die Zuständigkeit im Zweifel mit der vollständigen Adresse, in Hamburg zum Beispiel mit dem Behördenfinder auf hamburg.de.
- Niedersachsen: In der Region Hannover ist nicht die Region, sondern die Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes zuständig. Auch einige Städte in Landkreisen haben eine eigene Elterngeldstelle, zum Beispiel Celle, Göttingen, Hildesheim und Lingen.
- Nordrhein-Westfalen: Einige Städte und Kreise arbeiten in gemeinsamen Elterngeldstellen zusammen: Essen ist auch für Mülheim an der Ruhr und Oberhausen zuständig, Wuppertal für Remscheid und Solingen, Mönchengladbach für den Kreis Viersen. Die Städteregion Aachen ist für die Stadt Aachen und alle Gemeinden der Städteregion zuständig. Kreisangehörige Städte haben keine eigene Elterngeldstelle.
- Bremen: Bremerhaven hat eine eigene Elterngeldstelle beim Magistrat; für die Stadt Bremen ist das Amt für Soziale Dienste zuständig.
- Brandenburg und Rheinland-Pfalz: Neben den Kreisen und kreisfreien Städten haben einzelne Städte eine eigene Elterngeldstelle – in Brandenburg Schwedt/Oder, in Rheinland-Pfalz Andernach, Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Mayen und Neuwied.
Elterngeld online beantragen: mein-elterngeldantrag.de und Landesportale
In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen füllen Sie den Antrag online über mein-elterngeldantrag.de aus. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen haben eigene Online-Anträge (siehe Tabelle); auch zu diesen führt Sie die Postleitzahlsuche auf mein-elterngeldantrag.de.
Ob Sie den Antrag ganz elektronisch absenden können oder ausdrucken, unterschreiben und per Post schicken müssen, hängt vom Land und von der Elterngeldstelle ab. Für den Online-Antrag auf mein-elterngeldantrag.de genügt ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort.
Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllhilfen für jedes Bundesland finden Sie unter Elterngeldantrag.
Was die Elterngeldstelle macht – und was nicht
- Sie prüft Ihren Antrag, berechnet das Elterngeld, erlässt den Bescheid und zahlt das Elterngeld aus.
- Sie berät zum Elterngeld und auch zur Elternzeit (§ 12 Abs. 2 BEEG).
- Die Elternzeit selbst beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber (§ 16 BEEG) – siehe Elternzeit beantragen.
- Kindergeld zahlt die Familienkasse, Mutterschaftsgeld die Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Antrag und Fristen bei der Elterngeldstelle
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem Ihr Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht (§ 7 Abs. 1 BEEG). Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst bald nach der Geburt.
Welche Unterlagen Sie brauchen und wie es nach dem Antrag weitergeht, lesen Sie unter Elterngeld beantragen. Unsere Elterngeld-Software erstellt Ihnen den ausgefüllten Antrag; in der Elterngeldberatung planen wir Ihr Elterngeld gemeinsam mit Ihnen.
Häufige Fragen zu Elterngeldstellen
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Welche Elterngeldstelle ist für mich zuständig?
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Kann ich den Elterngeldantrag online stellen?
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Welche Elterngeldstelle ist nach einem Umzug zuständig?
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Wo finde ich Adresse und Telefonnummer meiner Elterngeldstelle?
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Ist die Elterngeldstelle auch für die Elternzeit zuständig?
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Stand: Oktober 2026.