Hier finden Sie die für Sie zuständige Elterngeldstelle, sowie sämtliche Elterngeldantragsformulare, die Sie für die Beantragung von Elterngeld benötigen. Zuständig für die Durchführung des BundesElterngeld- und ElternzeitGesetzes (BEEG) sind die jeweiligen Landesbehörden. Wählen Sie also zunächst Ihr Bundesland.
Achtung: Alle Anträge betreffen die Rechtslage für ab 01.07.2015 geborene Kinder.
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