Familienkassen - Kindergeldkassen
Eltern, die Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen möchten, können sich an die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit wenden. Die Bundesfamilienkasse umfasst 14 regionale Familienkassen und 115 lokale Standorte.
Wir informieren Sie, welche Dienststelle der Familienkasse für Sie zuständig ist, welche Unterlagen für Kindergeld oder Kinderzuschlag eingereicht werden müssen und welche Änderungen in Ihrer persönlichen Situation der Familienkasse mitzuteilen ist.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Familienkassen sind der Bundesagentur für Arbeit seit 2016 zugehörig
- Ihre zuständige Dienststelle ermitteln Sie anhand Ihres Wohnortes
- Die Familienkasse benötigt die Steuer-ID des Kindes sowie ggf. weitere Nachweise, um Ihren Kindergeldantrag vollständig zu bearbeiten
Zuständige Familienkassen / Kindergeldkassen nach Bundesland finden
- Familienkasse Baden-Württemberg
- Familienkasse Bayern
- Familienkasse Berlin
- Familienkasse Brandenburg
- Familienkasse Bremen
- Familienkasse Hamburg
- Familienkasse Hessen
- Familienkasse Mecklenburg-Vorpommern
- Familienkasse Niedersachsen
- Familienkasse Nordrhein-Westfalen
- Familienkasse Rheinland-Pfalz
- Familienkasse Saarland
- Familienkasse Sachsen
- Familienkasse Sachsen-Anhalt
- Familienkasse Schleswig-Holstein
- Familienkasse Thüringen
Welche Familienkasse ist für mich zuständig?
An welche Familienkasse Sie sich wenden müssen, hängt von Ihrem Wohnort ab. Sie erhalten hier die Kontaktdaten der Familienkassen und können Besucheranschrift bzw. Postanschrift, E-Mail, Telefonnummer und Öffnungszeiten Ihrer zuständigen Dienststelle abrufen.
Erforderliche Unterlagen für die Familienkasse
Sie möchten Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen? Wir informieren Sie, welche Unterlagen die Familienkasse für eine vollständige Bearbeitung Ihrer Anträge benötigt. Neben dem ausgefüllten Kindergeldantrag müssen Sie die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes schriftlich einreichen. Wenn Ihr Kind bereits über 18 Jahre alt ist, sind weitere Belege wie z.B. Schulbescheinigungen oder Praktikumsnachweis nötig. Ist das Kind im Ausland geboren, benötigt die Familienkasse die ausländische Geburtsurkunde. Ausführliche Informationen zu den Unterlagen finden Sie unter Kindergeld beantragen.
Wohin schicke ich den Kindergeld Antrag?
Ihren Kindergeldantrag senden Sie an die Familienkasse, die Ihrem Wohnort zugeordnet ist. Eine weitere Möglichkeit ist das Ausfüllen der Anträge auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
News: Aktuelle Meldungen und Änderungen
Familienkasse Reform: Übergang in die Bundesagentur für Arbeit
Die Sonderzuständigkeit der Familienkassen wurde am 8.12.2016 vom Gesetzgeber reformiert. Das Gesetz ermöglichte den Familienkassen die Übertragung der Zuständigkeit an die Bundesagentur für Arbeit.
Das könnte Sie auch interessieren