Familienkassen - Kindergeldkassen

Eltern, die Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen möchten, können sich an die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit wenden. Die Bundesfamilienkasse umfasst 14 regionale Familienkassen und 115 lokale Standorte.

 

Wir informieren Sie, welche Dienststelle der Familienkasse für Sie zuständig ist, welche Unterlagen für Kindergeld oder Kinderzuschlag eingereicht werden müssen und welche Änderungen in Ihrer persönlichen Situation der Familienkasse mitzuteilen ist.

Alle Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit mit Kontaktdaten wie Anschrift, Telefonnummer, E-Mail und Öffnungszeiten im Überblick

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Familienkassen sind der Bundesagentur für Arbeit seit 2016 zugehörig
  • Ihre zuständige Dienststelle ermitteln Sie anhand Ihres Wohnortes
  • Die Familienkasse benötigt die Steuer-ID des Kindes sowie ggf. weitere Nachweise, um Ihren Kindergeldantrag vollständig zu bearbeiten

Zuständige Familienkassen / Kindergeldkassen nach Bundesland finden

Welche Familienkasse ist für mich zuständig?

An welche Familienkasse Sie sich wenden müssen, hängt von Ihrem Wohnort ab. Sie erhalten hier die Kontaktdaten der Familienkassen und können Besucheranschrift bzw. Postanschrift, E-Mail, Telefonnummer und Öffnungszeiten Ihrer zuständigen Dienststelle abrufen.

Erforderliche Unterlagen für die Familienkasse

Sie möchten Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen? Wir informieren Sie, welche Unterlagen die Familienkasse für eine vollständige Bearbeitung Ihrer Anträge benötigt. Neben dem ausgefüllten Kindergeldantrag müssen Sie die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes schriftlich einreichen. Wenn Ihr Kind bereits über 18 Jahre alt ist, sind weitere Belege wie z.B. Schulbescheinigungen oder Praktikumsnachweis nötig. Ist das Kind im Ausland geboren, benötigt die Familienkasse die ausländische Geburtsurkunde. Ausführliche Informationen zu den Unterlagen finden Sie unter Kindergeld beantragen.

Wohin schicke ich den Kindergeld Antrag?

Ihren Kindergeldantrag senden Sie an die Familienkasse, die Ihrem Wohnort zugeordnet ist. Eine weitere Möglichkeit ist das Ausfüllen der Anträge auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

News: Aktuelle Meldungen und Änderungen

Familienkasse Reform: Übergang in die Bundesagentur für Arbeit

Die Sonderzuständigkeit der Familienkassen wurde am 8.12.2016 vom Gesetzgeber reformiert. Das Gesetz ermöglichte den Familienkassen die Übertragung der Zuständigkeit an die Bundesagentur für Arbeit.

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