Elterngeld erhöhen | Tipps und Tricks

Wie können Sie einfach und unkompliziert mehr Elterngeld erhalten?

Elterngeld erhöhen - So gestalten Sie Ihr Elterngeld vorteilhafter.

Elterngeld ersetzt als Entgeltersatzleistung vorgeburtliches Einkommen. In diesem Artikel zeigen wir Möglichkeiten auf, wie Sie Ihren Elterngeldanspruch erhöhen können.

Hier die wichtigsten Infos zum Thema:
 

  • Elterngeld beträgt mindestens 300€, maximal jedoch 1.800€
  • Je früher man sich mit dem Thema beschäftigt, desto mehr Chancen auf Optimierung hat man
  • Wer Höchstbetragsberechtigt ist, muss sich nicht zwingend Gedanken um die Erhöhung machen, sondern den Schwerpunkt auf den bezugszeitraum setzen
  • Angestellte können ihr Elterngeld durch Einflussnahme auf das elterngeldrelevante Einkommen erhöhen
  • Ein Steuerklassenwechsel kann auch sinnvoll sein, muss es aber nicht zwingend sein
  • Auch Selbstständige haben mehrere Möglichkeiten, das Elterngeld zu erhöhen
  • jede Optimierung sollte jedoch steuerlich gegengeprüft werden, ob es unterm Strich vorteilhaft ist

Tipps für Angestellte

Angestellte sollten zuerst den maßgeblichen Bemessungszeitraum bestimmen. Der Bemessungszeitraum ist der vorgeburtliche Vergleichszeitraum, der die Höhe des elterngeldrelevanten Bruttoeinkommens festlegt. Durch Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände kann die Bestimmung des Bemessungszeitraumes schwierig werden, nutzen Sie dafür am Besten unseren kostenfreien Elterngeldrechner.

Wenn der Bemessungszeitraum feststeht, können Sie nun prüfen, inwieweit das elterngeldrelevante Bruttoeinkommen erhöht werden kann. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Auf Entgeltumwandlungen verzichten

Viele Angestellte profitieren von der Steuerfreistellung von Lohnbestandteilen zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge. Oft wird hierbei vergessen, dass durch die Steuerbefreiung der niedrigere Lohn in die Elterngeldbemessungsgrundlage fällt.

Beispiel:
3.000€ laufend steuerpflichtiges Brutto, davon jedoch 200€ im Rahmen der Entgeltumwandlung steuerfrei gestellt —> es sind nur noch 2.800€ Elterngeldrelevant, was mit Steuerklasse 1 fast 70€ Basiselterngeld weniger pro Monat ausmacht.

Hinweis:
Hierbei empfiehlt es sich, die damit evtl. verbundenen Risiken zu prüfen. So kann bei Verträgen, die auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken. eventuell bei Neuaufnahme eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig werden.

Einmalzahlungen auf andere Monate verteilen

Bekanntermaßen finden Einmalzahlungen und Sonstige Bezüge leider keine Berücksichtigung in der Elterngeldberechnung. Dieses Problem kann man umgehen, wenn man die Einmalzahlungen verteilt über die laufenden Monate ausgezahlt bekommt. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber ob eine solche Lösung (ggf. befristet) möglich wäre. Die Auswirkung ist nicht zu vernachlässigen:

Beispiel:
3.000€ laufend steuerpflichtiges Brutto und eine Einmalzahlung von 3.000€ im November eines Jahres (klassisches Weihnachtsgeld). Das Elterngeld beträgt in diesem Fall 1.206€ pro Lebensmonat im Basiselterngeldbezug. Wenn die Einmalzahlung verteilt über alle Monate ausgezahlt wird, erhöht sich das elterngeldrelevante Brutto um durchschnittlich 250€ auf insgesamt 3.250€, wodurch ein Basiselterngeldanspruch von 1.290€ entsteht, was über 80€ mehr im Monat darstellt.

Hinweis:
Dieses Thema sollte am Besten schon beim Kinderwunsch mit dem Arbeitgeber angesprochen werden, spätestens jedoch mit Bekanntwerden der Schwangerschaft, weil mit jedem verstrichenen Monat die Wirkung abgeschwächt wird.

Lohnerhöhungen und Überstunden

Natürlich ist es positiv für die Elterngeldhöhe, wenn Sie eine Lohnerhöhung erhalten, vielleicht ist ja gerade jetzt der perfekte Moment, mit dem Arbeitgeber in Gehaltsverhandlungen zu treten. Anstatt Überstunden abzufeiern, sollten Sie prüfen, ob der Arbeitgeber bereit wäre, die Überstunden mit dem Gehalt als elterngeldrelevantes Bruttoeinkommen auszuzahlen.

Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Der hochgelobte und immer wieder angeführte “Trick” der Elterngeldoptimierung hat eine Sonnen- und eine Schattenseite. Wer die Voraussetzungen erfüllt, in den überwiegenden Kalendermonate des Bemessungszeitraumes die Steuerklasse 3 zu haben – mehr dazu in unserem Artikel Elterngeld und Steuerklasse – kann ein signifikant höheres Elterngeld erwarten.

Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000€ erhält man mit der Steuerklasse 4 ein Basiselterngeld in Höhe von 1.206€. Mit der Steuerklasse 3 hingegen kann man ein Basiselterngeld in Höhe von 1.381€ erwarten:

Das sind immerhin über 175€ mehr pro Monat. Aber, in aller Regel erhält der Partner dadurch die ungünstige Steuerklasse 5, wodurch nicht nur das tatsächliche vorgeburtliche Nettoeinkommen signifikant geschwächt wird, sondern auch dessen Elterngeldanspruch spürbar geschmälert wird. Um bei unserem Beispiel zu bleiben, bedeutet das, dass der Partner nur noch ein Elterngeld in Höhe von nur noch 986€ erhält.

Fazit:
Ob Sie überhaupt noch einen elterngeldrelevanten Steuerklassenwechsel vollziehen können, sollten Sie zuerst prüfen. Im nächsten Schritt, sollten Sie sich die Konsequenzen bewusst machen (ggf. niedrigeres tatsächliches Nettofamilieneinkommen bis zur Geburt, was durch die Steuererklärung aber wieder ausgeglichen wird und ggf. signifikant niedrigeres Elterngeld des Partners).

Tipp:
Im Jahr der Hochzeit kann man seine Steuerklasse auch noch rückwirkend ändern.

Steuerklasse 3 bei beiden Elternteilen

Viele Eltern wissen nicht, dass man bei guter Planung und ein bisschen Glück die Situation erschaffen kann, dass beide Elternteile von der günstigen Steuerklasse 3 profitieren. Dafür ist lediglich erforderlich, dass beide Elternteile im individuellen Bemessungszeitraum die Steuerklasse 3 innehatten.

In folgendem Beispiel wird aufgezeigt, wie das aussehen kann:

  • Geburtsdatum: 16.12.2021
  • Grundsätzlich sind beide Elternteile angestellt
  • In 2020 hat der Vater die Steuerklasse 3, die Mutter die Steuerklasse 5

 
Mit Bekanntwerden der Schwangerschaft wechseln sie die Steuerklassen, sodass die Mutter die Steuerklasse 3 bekommt (Mutterschutz beginnt Anfang November, Bemessungszeitraum also 11/2020 bis 10/2021 —> Sie muss spätestens im Mai 2021 die Steuerklasse 3 in der Lohnabrechnung haben)

Der Vater muss nur im Zeitraum Januar 2020 bis spätestens November 2021 (Geburtsvormonat) eine aktive Selbständigkeit ausüben, dann wird bei ihm 2020 zugrunde gelegt werden. Dort hatte er die Steuerklasse 3, wodurch beide Elternteile die Steuerklasse 3 bei der Elterngeldberechnung zugrunde gelegt bekommen.

Hinweis:
Nachteil ist, dass auch für die Nettoberechnung im eventuellen Zuverdienst bei beiden Elternteilen die Steuerklasse 3 zählt, unabhängig von der tatsächlichen Steuerklasse im Bezugszeitraum. Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich beraten lassen.

Tipps für Selbständige

Selbständige sollten zunächst prüfen, welcher Bemessungszeitraum und welches Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes maßgeblich sein wird. Grundsätzlich zählt das Kalenderjahr vor der Geburt, wobei durch sog. Verschiebetatbestände auch ein anderes Kalenderjahr zugrunde gelegt werden kann.

Mit Hilfe unseres kostenfreien Elterngeldrechners können Sie Ihren Bemessungszeitraum schnell und unkompliziert bestimmen. Im nächsten Schritt sollten Sie sich darüber klar werden, welcher Gewinn bei Ihnen zählt. In oben verlinktem Video gehen wir ausführlich auf die unterschiedlichen Gewinnermittlungsvarianten ein. Grundsätzlich können Sie sich jedoch merken, dass der steuerpflichtige Gewinn maßgeblich ist.

Höchstbetragsprüfung | Mindestgewinn

Vielleicht gehören Sie zu den glücklichen Menschen, die sich um eine Optimierung nicht kümmern müssen, weil Sie durch die Höhe Ihres Gewinnes bereits den Höchstbetrag des Elterngeldes von 1.800€ erreicht haben. Den Elterngeldhöchstbetrag haben Sie bei einer Geburt in 2021 bei einem steuerpflichtigen Gewinn in 2020 in Höhe von 39.680€ erreicht. Diese Zahl greift jedoch nur für Sie, wenn Sie von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht befreit sind und auch keine Kirchensteuern zahlen mussten.

Hinweis:
Dennoch sollten Sie eine Elterngeldberatung erwägen, weil bei Ihnen der Schwerpunkt auf dem Bezugszeitraum liegen wird, sodass Lösungen gefunden werden können, damit Sie das ungekürzte Höchstbetragselterngeld auch tatsächlich erhalten.

Den Gewinn für das Elterngeld erhöhen

Sollten Sie durch die Höhe Ihres maßgeblichen Gewinns nicht im Elterngeldhöchstbetrag liegen, empfehlen wir Ihnen, ausgiebig zu prüfen, inwieweit eine Erhöhung Ihres steuerpflichtiges Gewinnes zugunsten eines höheren Elterngeldes Sinn macht. Hier müssen Sie sich an die steuerrechtlichen Regelungen halten, weil sich das Elterngeldrecht auf das Steuerrecht stützt. Folgende Möglichkeiten der Gewinnoptimierung möchten wir Ihnen vorstellen:

Betriebseinnahmen steuern

Sofern möglich, sollten Sie Ihre Betriebseinnahmen steuerrechtlich relevant im Kalenderjahr des Bemessungszeitraumes erhalten/ansetzen (je nach Gewinnermittlungsart). Versuchen Sie also gerade um die beiden Jahreswechsel herum die Rechnungslegung / Zahlungseingänge entsprechend zu steuern, bereits auch dann, wenn ein Kinderwunsch besteht und noch keine Schwangerschaft bestätigt wurde.

Betriebsausgaben steuern

Sofern möglich, sollten Sie Ihre Betriebsausgaben steuerrechtlich relevant außerhalb des Kalenderjahres des Bemessungszeitraumes erhalten/ansetzen (je nach Gewinnermittlungsart). Versuchen Sie also gerade um die beiden Jahreswechsel herum die Rechnungslegung / Zahlungsausgänge entsprechend zu steuern, bereits auch dann, wenn ein Kinderwunsch besteht und noch keine Schwangerschaft bestätigt wurde.

Letztes Mittel: Betriebsausgaben nicht erklären

Wenn unbedingt nötig, können Sie auch auf das Ansetzen der Betriebsausgaben verzichten, das ist steuerrechtlich möglich, jedoch steuerlich nicht unbedingt sinnvoll.

Hinweis:
Diesen Weg sollten Sie nur gehen, wenn verschiedene Probeberechnungen des Steuerberaters und Elterngeldberaters den Vorteil des höheren steuerlichen Gewinnes im Hinblick auf das höhere Elterngeld bestätigen. Ansonsten stehen Sie in der Gefahr, das Mehr-Elterngeld aufgrund einer höheren Einkommensteuerlast zu verlieren.

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