Wie lange bekommt man Elterngeld gezahlt?
Wie lang bekomme ich Basiselterngeld bzw. Elterngeld Plus gezahlt und was muss ich beachten?
Wie lang bekommt man eigentlich Elterngeld? Auf dieser Seite beantworten wir Fragen zur Auszahlungsdauer von Elterngeld. Wir informieren Sie zu den Elterngeld-Variationen, der Dauer der Zahlung bei Basis Elterngeld, Elterngeld Plus und einer Kombinationen aus beidem. Im Zusammenhang mit der Zahlungsdauer sprechen wir außerdem über Partnermonate, freie Aufteilung, Alleinerziehende, den gleichzeitigen Bezug von Elterngeld sowie die Dauer der Zahlung für Zwillingen und Frühgeborene.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Elterngeld können Sie frühestens ab der Geburt des Kindes erhalten
- Die monatliche Zahlung erfolgt nach dem Prinzip der “Lebensmonate” (nicht nach Kalendermonaten)
- Die Dauer der Zahlung ist abhängig von der gewählten Elterngeld-Variante bzw. der Kombination der Varianten
- ElterngeldPlus verdoppelt die Auszahlungsdauer
- ElterngeldPlus entspricht (ohne Teilzeiterwerbstätigkeit) der Hälfte des Basiselterngeldes
- Die monatliche Zahlungen können Elternteile frei untereinander aufteilen (jedoch muss man mind. 2, darf am max. 12 Monate beantragen)
- Alleinerziehende werden nicht benachteiligt, da sie Partner- und Partnerschaftsbonusmonate auch beanspruchen können
- Eltern von Frühgeborenen erhalten ggf. extra-Monate
- Kein verlängertes Elterngeld für Mehrlinge, aber Mehrlingszuschlag möglich
Wichtige Gesetzesänderung in 2024:
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz wird der Gesetzgeber durch die Einfügung eines neuen Absatzes 6 im § 4 BEEG, dass Eltern von Kindern, die ab dem 01.04.2024 geboren werden nur noch einen Monat Basiselterngeld im ersten Lebensjahr gleichzeitig beziehen dürfen (wir nennen das Parallelmonat).
Dazu wird es demnächst einen ausführlichen Artikel auf dieser Website geben.
Vorab kann man aber schon folgendes zusammenfassen:
- Im ElterngeldPlus-Bezug sind nach wie vor mehr als nur ein Parallelmonat möglich, wenn die Mutter also bspw. LM 1-12 Basiselterngeld beansprucht, könnte der Vater LM 1 Basiselterngeld und LM 11 und 12 ElterngeldPlus nehmen.
- Basiselterngeld könnten Eltern dann wie folgt aufteilen:
Elternteil 1: LM 1-12 Basiselterngeld und Elternteil 2 Basiselterngeld LM 1 und 13 oder
Elternteil 1: LM 1-11 und 13 Basiselterngeld und Elternteil 2 Basiselterngeld LM 1 und 12, etc. - Eltern von Mehrlingen oder von elterngeldrechtlichen Frühchen (d.h. Geburt mind. 6 Wochen vor dem errechneten ET) sind davon nicht betroffen und können nach wie vor beliebig viele Parallelmonate im ersten Lebensjahr beanspruchen.
Inhaltsverzeichnis
Übersicht der Elterngeld-Variationen und Dauer der Zahlung
Generell gilt:
Ein Bezug von Elterngeld ist frühestens ab der Geburt Ihres Kindes möglich. Die Auszahlung erfolgt nach dem Prinzip der “Lebensmonate” und wird nicht nach Kalendermonaten gezahlt. Wenn Ihr Kind beispielsweise am 10. Juli 2022 geboren wird, erhalten Sie die erste Elterngeldzahlung für den ersten Lebensmonat vom 10. Juli 2022 bis zum 09. August 2022.
Wie lange man Elterngeld beantragen kann, ist abhängig von der Variante, wie man Elterngeld beziehen möchte. Eltern können zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus, einer Kombination aus beidem sowie dem Partnerschaftsbonus wählen. Den Eltern stehen bis zum 14. Lebensmonat des Kindes maximal 14 Monatszahlungen Elterngeld zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass der zweite Elternteil mindestens 2 Monate Elterngeld beantragt (sog. Partnermonate), ansonsten stehen maximal 12 Monate zur Verfügung.
Mit Basiselterngeld erhalten Sie bis zu 14 Monate Elterngeld
Wenn Sie sich für Basiselterngeld entscheiden, können Sie Elterngeld für eine Dauer von bis zu 12 Monaten erhalten. Sollten sich beide Elternteile für Elterngeld entscheiden und mindestens ein Elternteil erhält nach der Geburt weniger Einkommen als im Vergleich zum Einkommen vor der Geburt, ist Basiselterngeld sogar für eine Dauer von 14 Monaten möglich. Diese zwei zusätzlichen Monate werden Partnermonate genannt.
Mit ElterngeldPlus erhalten Sie bis zu 24 Monate Elterngeld
ElterngeldPlus ist besonders für Eltern gedacht, die neben dem Elterngeld in Teilzeit erwerbstätig möchten. Der Bezug von ElterngeldPlus ist für bis zu 24 Monate möglich – also doppelt so lang wie der Bezug von Basiselterngeld. Ein Monat Basiselterngeld hat folglich die gleiche Wertigkeit wie zwei Monate ElterngeldPlus.
Sollten die Eltern nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten, beträgt ElterngeldPlus nur die Hälfte vom möglichen Basiselterngeld. Bei einer Teilzeittätigkeit nach der Geburt kann das monatliche Elterngeld Plus bis zu einem bestimmten Bruttoeinkommen/Gewinn sogar ungekürzt bezogen werden (wir nennen das „optimales ElterngeldPlus-Brutto“). Wer darüber hinaus verdient, muss mit Kürzungen beim ElterngeldPlus rechnen. Basiselterngeld kennt keinen solchen anrechenfreien Zuverdienstbetrag.
Hinweis:
Im Elterngeldgesetz heißt es, dass Lebensmonate des Kindes, in denen die Mutter Mutterschaftsgeldleistungen bezieht, zwingend als Basiselterngeld-Monate gelten (sog. Basiselterngeld-Fiktion), vgl. § 4 Abs. 4 Satz 3 BEEG.
Im vorangegangenen Beispiel bezieht die Mutter das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld von Geburt an bis zum 05. August 2022. Das bedeutet, dass die Lebensmonate 1 und 2 zwingend als Basiselterngeld-Monate genommen werden müssen. Das erhaltene Mutterschaftsgeld wird auf den Basiselterngeld-Anspruch angerechnet, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1-3 BEEG.
Nicht selten kommt es dazu, dass der Mutterschutz bis in den dritten oder vierten Lebensmonat dauert (Entbindung vor dem errechneten ET, Mehrlingsgeburt, etc.), sodass diese Lebensmonate auch der Basiselterngeld-Fiktion unterliegen. Dementsprechend kürzer kann das ElterngeldPlus beansprucht werden.
Mit einer Kombination aus Basis Elterngeld und ElterngeldPlus erhalten Sie bis zu 18 Monate Elterngeld
Für die Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Dabei ist immer entscheidend, in welcher beruflichen Situation sich beide Elternteile befinden. Wenn beide Elternteile gleichzeitig nach der Geburt 14 Monate Elterngeld Plus beziehen (ohne, dass die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht), anschließend beide in Teilzeit arbeiten und für diese Zeit die Partnerschaftsbonusmonate beanspruchen, erhalten Sie jeweils 18 Monate Elterngeld. Bei dieser Kombination bezieht das Paar zusammen 36 Monate Elterngeld.
In einer anderen Kombination bezieht die Mutter direkt nach der Geburt Basis Elterngeld für 10 Monate. Während dieser Zeit arbeitet der Vater in Vollzeit. Anschließend arbeiten beide Elternteile in Teilzeit und erhalten erst 4 Monate Elterngeld Plus pro Elternteil sowie anschließend noch 4 weitere Monate Partnerbonus pro Elternteil. Da die Kombinationen flexibel möglich sind, empfehlen wir Ihnen unsere Elterngeld Beratung. Unsere Experten erörtern gemeinsam mit Ihnen die beste Kombination für Ihren Elterngeldbezug.
Partnermonate
Mit den Begriffen Partnermonate und Partnerschaftsbonus ist nicht das Gleiche gemeint.
Partnermonate treffen nur auf Paare oder Alleinerziehende zu, wenn ein Elternteil nach der Geburt weniger Einkommen erhält und beide Elternteile Elterngeld beantragen. Sie umfassen zwei zusätzliche Monate Basis Elterngeld bzw. 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus (oder 1 Monat Basiselterngeld und 2 Monate ElterngeldPlus). Die Partnermonate können auch aufgeteilt werden. Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes können Partnermonate in Form von Basis Elterngeld und Elterngeld Plus genommen werden. Später sind die Partnermonate nur noch in der Variante Elterngeld Plus möglich. Nach dem 15. Lebensmonat des Kindes darf der Bezug von Elterngeld nicht mehr unterbrochen werden, um einen Verfall des restlichen Anspruches zu vermeiden.
Alles rund um die Partnerschaftsbonusmonate erläutern wir in unserem eigens dafür geschriebenen Artikel.
Freie Aufteilung
Bis auf die Partnermonate können Eltern die monatlichen Elterngeldzahlungen frei untereinander aufteilen. Es ist also möglich, dass ein Elternteil in den Monaten 1 bis 12 Elterngeld gezahlt bekommt und anschließend der andere Elternteil für die Monate 13 und 14 Elterngeld erhält.
Aufgrund der Wahlfreiheit sind sehr sehr viele Varianten möglich – nehmen Sie sich ausreichen Zeit, die für Sie beste Variante zu ermitteln.
Wie lang erhalten Alleinerziehende Elterngeld?
Wenn die Voraussetzungen von Alleinerziehenden auf Sie zutreffen, können Sie im Blick auf das Elterngeld die gleichen Möglichkeiten wie Elternpaare nutzen. Ihnen steht demnach das komplette Elterngeld allein zu. Auch Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate stehen Ihnen zu. So erhalten Sie z.B. bis zu 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus, wenn Sie in diesen Monaten zwischen 24 und 32 Stunden in Teilzeit arbeiten.
Sie gelten als alleinerziehend, wenn Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Der andere Elternteil wohnt weder mit Ihnen noch mit dem Kind zusammen und
- Sie gelten steuerrechtlich als alleinerziehend, das heißt: Sie können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen.Das ist in der Regel nur möglich, wenn Sie nicht mit einer anderen erwachsenen Person zusammen leben und wohnen.
Daneben können Sie noch in folgenden Fällen Elterngeld bekommen, als wären Sie alleinerziehend:
- Wenn es für den anderen Elternteil unmöglich ist, das Kind zu betreuen, zum Beispiel weil er krank oder behindert ist. Dies ist nachzuweisen, bei medizinischen Gründen, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest. Es reicht bspw. nicht aus, wenn der andere Elternteil das Kind zum Beispiel aus beruflichen Gründen nicht betreuen kann.
- Wenn die Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls wäre. Das tritt in Ausnahmefällen auf, beispielsweise wenn das Jugendamt der Auffassung ist, dass mit Schäden für das körperliche oder seelische Wohl des Kindes gerechnet werden muss, wenn der andere Elternteil das Kind betreut.
Gleichzeitiger Bezug
Bei einem gleichzeitigen Bezug von Elterngeld verringert sich die gesamte Zahlungsdauer entsprechend. Wenn z.B. beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld für 7 Monate beziehen, ist die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten erreicht.
Wie lang erhalte ich Elterngeld bei Mehrlingen?
Bei einer Mehrlingsgeburt verlängert sich die Bezugsdauer von Elterngeld grundsätzlich nicht. Sie erhalten jedoch einen Zuschlag, welcher bei Basiselterngeld 300€ und bei ElterngeldPlus 150€ beträgt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Artikel zum Mehrlingszuschlag.
Zusätzliche Elterngeldmonate für Eltern von Frühgeborenen
Eltern, deren Kinder signifikant vor dem errechneten Termin geboren wurden, sehen sich mit teils großen Herausforderungen konfrontiert. Der Gesetzgeber nahm das Anlass, mit der letzten Elterngeldreform genau diesen Eltern mehr Elterngeld und damit einen längeren Bezug zu ermöglichen. Wenn Ihr Frühchen ab dem 01.09.2021 geboren wurde, können Sie von den neuen Regelungen wie folgt profitieren:
- bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Eltern zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Eltern drei zusätzliche Monate Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Eltern drei zusätzliche Monate Basiselterngeld
Welche Einschränkungen gibt es?
Eine völlig freie Auswahl, bspw. innerhalb der ersten drei Lebensjahre gibt es derzeit leider nicht. Der Bezug von Elterngeld ist durch einige Regelungen beschränkt:
Basiselterngeld kann nur für die ersten 14 Lebensmonaten des Kindes beantragt werden (Ausnahmen bei Frühchenmonaten und aufgrund von Corona). Für die Lebensmonate danach stehen Eltern nur noch ElterngeldPlus (und damit auch die Partnerschaftsbonusmonate) zur Auswahl.
Generell ist der Bezug jedoch bis zum 32. Lebensmonat des Kindes (Alter des Kindes ist 2 Jahre, 8 Monate) gedeckelt. Während dieser Zeit bis zum 32. Lebensmonat können sich die Elternteile im Bezug von ElterngeldPlus auch abwechseln. Nach dem 32. Lebensmonat verfällt jeder weitere Anspruch auf Elterngeld. Besonders betroffen davon sind Eltern, die bspw. das Still-Beschäftigungsverbot in Anspruch genommen haben oder aus welchen anderen Gründen (bspw. Zuzug aus dem Ausland) erst spät mit dem Elterngeld beginnen.
Eine weitere Einschränkung ist die Basiselterngeldfiktion für Mütter die wir weiter oben in diesem Artikel beschrieben haben.
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