Elterngeld Maximal / Höchstsatz

Wer bekommt den Höchstbetrag beim Elterngeld?

Elterngeld Höchstsatz - So erhalten Sie den Höchstbetrag an Elterngeld für Ihre Familie.

Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die vorgeburtliches Einkommen ersetzt. Dabei erhalten Eltern im Basiselterngeldbezug mindestens 300€, maximal jedoch 1.800€ pro Lebensmonat.

“Viele Eltern fragen sich: Wieviel muss man verdienen um den Höchstsatz beim Elterngeld zu bekommen?”

Antwort: Eltern, deren durchschnittliches vorgeburtliche Elterngeld-Netto den Betrag von 2.770€ übersteigt, erhalten den Elterngeld-Höchstbetrag von derzeit 1.800€. Das Elterngeld-Netto ist jedoch nicht das Netto, was Sie auf Ihrer Gehaltsmitteilung oder auf Ihrem Steuerbescheid finden. Die Berechnung des Elterngeld-Nettos ist komplex und wird in diesem Artikel detailliert erklärt.

Wie erreiche ich den Höchstbetrag?

Elterngeld ersetzt ein vorgeburtliches Vergleichseinkommen. Hierbei bildet die Elterngeldstelle ein durchschnittliches Einkommen aus einem 12-Monatszeitraum vor der Geburt (auch Bemessungszeitraum genannt). Das elterngeldrelevante Einkommen aus diesen Monaten wird addiert und durch 12 geteilt, um den Monatsdurchschnitt zu erreichen.

Angestellte

Bei Angestellten zählt der laufend und pauschal versteuerte Lohn, das heißt, Einmalbezüge, Sonstige Bezüge und steuerfreie Lohnbestandteile zählen hier nicht mit rein. Von dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen zieht die Elterngeldstelle im nächsten Schritt Pauschalen für Sozialversicherungsbeiträge ab. Wenn Sie gesetzlich pflichtversichert sind, wären das 21% vom Brutto (10% für Rentenversicherungs-, 9% für Kranken- und Pflegeversicherungs- und 2% für Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Daneben werden Steuern nach Ihrer Lohnsteuerklasse abgezogen. Hier zählt die Steuerklasse, die Sie überwiegend im Bemessungszeitraum hatten. Welche Steuerklasse bei Ihnen zählt, erklären wir im Artikel “Elterngeld und Steuerklasse”. Das daraus resultierende Nettoeinkommen ist das Elterngeldnettoeinkommen, welches zum Teil in Form des Elterngeldes ersetzt wird. Ist es größer gleich 2.770€, erhalten Sie den Höchstbetrag.

Beispiel

Durchschnittliches Bruttoeinkommen
4.000€
Sozialversicherungsbeiträge
840€
Steuern (StKl 1, vereinfacht)
733€
Elterngeldnetto
2.427€

Das Elterngeld beträgt in diesem Fall 1.577€ (2.427€ x 65%).

Beispiel im Höchstbetrag

Durchschnittliches Bruttoeinkommen
5.000€
Sozialversicherungsbeiträge
1.050€
Steuern (StKl 1, vereinfacht)
1.035€
Elterngeldnetto
2.915€

Das Elterngeld beträgt in diesem Fall 1.800€ (2.915€ > 2770€ x 65%).

Hinweis:
Aufgrund der Geburt eines Kindes weit vor dem errechneten Termin verlängert sich in aller Regel der Mutterschutz. Mütter, die in diesen Fällen Mutterschaftsgeldleistungen (bspw. von ihrer Krankenkasse, Arbeitgeber, etc.) erhalten, müssen für sämtliche Lebensmonate des Kindes, in denen sie Mutterschaftsgeld beziehen, Basiselterngeld beantragen. Das Mutterschaftsgeld wird dabei auf den Basiselterngeldanspruch angerechnet.

Fazit:
Um als Angestellter den Elterngeld-Höchstbetrag zu erreichen gibt es mehrere “Stellschrauben”. Ist es auf der Einen Seite logisch, ein möglichst hohes Bruttoeinkommen zu erzielen, kann man über die Abzugsbeträge für Sozialversicherungen und Steuern so manches rausholen, wenn man diesbezügliche Optimierungsmöglichkeiten, bspw. in Form eines Steuerklassenwechsels hat. Wie Angestellte ihr elterngeldrelevantes Bruttoeinkommen erhöhen können, erklären wir in unserem Artikel “Elterngeld erhöhen”.

Selbständige

Bei Selbständigen zählt der steuerpflichtige Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 1 oder 3 EStG, das heißt, der Jahresüberschuss laut Gewinn- und Verlustrechnung der Bilanz oder der Überschuss der Einnahmen über den Betriebsausgaben eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der Jahresgewinn wird durch 12 geteilt, um einen Monatsdurchschnitt zu erhalten. Von dem durchschnittlichen Gewinn zieht die Elterngeldstelle im nächsten Schritt Pauschalen für Sozialversicherungsbeiträge ab. Wenn Sie gesetzlich pflichtversichert sind, wären das 21% vom Brutto (10% für Rentenversicherungs-, 9% für Kranken- und Pflegeversicherungs- und 2% für Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Selbständige sind stellenweise von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht befreit und können beispielsweise privat vorsorgen, an der freiwilligen gesetzlichen Versicherung teilnehmen oder sind Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Daneben werden bei Selbständigen Steuern pauschal nach der Steuerklasse 4 abgezogen. Hier gibt es kein Wahlrecht. Der daraus resultierende Nettogewinn ist das Elterngeldnettoeinkommen, welches zum Teil in Form des Elterngeldes ersetzt wird. Ist es größer gleich 2.770€, erhalten Sie den Höchstbetrag.

Beispiel

Jahresgewinn
24.000€
Durchschnittlicher Monatsgewinn
2.000€
Sozialversicherungsbeiträge (frei)
0€
Steuern (StKl 4, vereinfacht)
178€
Elterngeldnetto
1822€

Das Elterngeld beträgt in diesem Fall 1.184€ (1.822€ x 65%). Von dem Elterngeld müssen Selbständige die freiwilligen, bzw. privaten Vorsorgeversicherungen in aller Regel weiterzahlen, bitte informieren Sie sich bei Betroffenheit rechtzeitig bei Ihrem Versicherungsträger, um hier nicht überrascht zu werden.

Beispiel im Höchstbetrag

Jahresgewinn
39.680€
Durchschnittlicher Monatsgewinn
3.307€
Sozialversicherungsbeiträge (frei)
0€
Steuern (StKl 4, vereinfacht)
486€
Elterngeldnetto
2.821€

Das Elterngeld beträgt in diesem Fall 1.800€ (2.821€ > 2770€ x 65%).

Vorsicht beim Zuverdienst

Das Elterngeldrecht ist stellenweise leider sehr ungerecht. Besonders hart getroffen sind Eltern, die den Höchstbetragsanspruch haben, wenn sie Elterngeld mit Zuverdienst wählen. Das Problem ist, dass hier nicht der echte Erwerbsverlust anteilig ersetzt wird (so wie es das Elterngeldsystem eigentlich vorsieht), sondern die Deckelung des vorgeburtlichen Vergleichseinkommen von 2.770€ weiterhin bestehen bleibt.

Dadurch lohnt sich für Eltern im Höchstbetrag der Zuverdienst weniger, als für Eltern, die unterhalb des Netto-Vergleichseinkommens von 2.770€ verdient haben. Es lohnt sich immer weniger, je höher das echte Elterngeldnetto von den 2.770€ entfernt ist.

Beispiel “nicht im Höchstbetrag”

Elterngeldnetto vor Geburt
2.427€
Elterngeldnetto nach Geburt (25 Wochenstunden)
1.550€
Erwerbsverlust
877€
Elterngeldanspruch
570€

Beispiel “im Höchstbetrag”

Elterngeldnetto vor Geburt
2.915€
Elterngeldnetto nach Geburt (25 Wochenstunden)
1.760€
Erwerbsverlust (2.770 abzgl. 1.760)
1010€
Elterngeldanspruch
656€

Eigentlich wäre der Erwerbsverlust 1.155€, der Elterngeldanspruch mithin 750€. Im Beispielsfall “verlieren” Eltern hier jeden Monat 100€ an Elterngeld aufgrund der Höchstbetragsdeckelung.

Noch gravierender ist dieser Effekt bei folgendem Szenario:

Durchschnittliches Bruttoeinkommen
7.500€
Sozialversicherungsbeiträge (nur RV und ALV)
900€
Steuern (StKl 1, vereinfacht)
1.992€
Elterngeldnetto
4.608€
Elterngeldnetto nach Geburt (25 Wochenstunden)
3275€
Erwerbsverlust (2.770 abzgl. 3.275):
0€
Elterngeldanspruch:
300€/150€

In dieser Situation erhält man nur den Mindestbetrag, weil kein Erwerbsverlust im Vergleich zum vorgeburtlichen Netto eingetreten ist, wohingegen der Elterngeldanspruch eigentlich 866€ betragen müsste (4.608€ – 3.275€ = 1.333€ x 65%).

Fazit:
Insbesondere Gutverdiener sollten bei Elterngeld mit Zuverdienst besonders aufpassen, damit es nicht zu ungewollten Rückzahlungsverpflichtungen kommen wird. Das kann, besonders bei diesen Beträgen sehr schnell sehr teuer werden.

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