Geschwisterbonus Elterngeld

Profitieren Sie von einem höheren Elterngeld!

Elterngeld und Geschwisterbonus - Für Elterngeld bei Geschwisterkindern gelten diese Regelungen.

Eltern von Geschwisterkindern sollen beim Elterngeld in besonderer Weise mit dem Elterngeld Geschwisterbonus gefördert werden. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, besonders die Eltern zu fördern, die in einem zeitlichen kurzen Abstand weitere Kinder bekommen. Was der Geschwisterbonus ist und wer ihn erhält, erklären wir in diesem Artikel.

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Hier die wichtigsten Fakten zum Geschwisterbonus:

  • Den Geschwisterbonus erhalten Eltern, bei denen weitere Geschwisterkinder im Haushalt leben, die bestimmte Altersgrenzen nicht erreicht haben
  • Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10%
  • Der Geschwisterbonus beträgt mindestens 75€, maximal 180€ pro Lebensmonat
  • Der Geschwisterbonus kann auch neben dem Mehrlingszuschlag gezahlt werden

Was ist der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus beim Elterngeld ist ein Aufschlag auf den Elterngeldanspruch, wenn der Elterngeldbezieher noch weitere Kinder im Haushalt hat. Bitte verwechseln Sie den Geschwisterbonus nicht mit dem Elterngeld Mehrlingszuschlag. Diesen erhalten Eltern von Mehrlingen als Ergänzung zum Elterngeld.

Voraussetzung für den Elterngeld Geschwisterbonus

Um den Geschwisterbonus zu erhalten, muss die elterngeldberechtigte Person in einem Haushalt mit

  • zwei Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder
  • drei oder mehr Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind, leben, vgl. § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 BEEG.

Beispiel:
Die Eltern leben zusammen in einem Haushalt mit zwei Kindern und beantragen Elterngeld für Kind 2.

Geburtsdatum Kind 1:
Geburtsdatum Kind 2:
05.03.2019
29.01.2021

→ Die Eltern erhalten den Geschwisterbonus bis einschließlich Lebensmonat 14, denn Kind 1 wird am 05.03.2022 drei Jahre alt. Ab Lebensmonat 15 von Kind 2 (= 29.03.2022-28.04.2022) haben die Eltern nur noch ein Kind unter drei Jahren im Haushalt.

Höheres Elterngeld beim nächsten Kind durch Geschwisterbonus

Tipps und Tricks zur Höhe des Elterngeldes beim nächsten Kind zeigen wir in unserem beliebten Artikel „Elterngeld beim zweiten Kind“ auf. Erfahren Sie dort, wie Ihr Elterngeld beim nächsten Kind aufgrund des Geschwisterbonusses sogar noch höher ausfallen kann, als bei Kind 1.

Bei mehr als zwei Kindern entfällt der Geschwisterbonus also in dem Lebensmonat, in welchem das drittjüngste Kind nicht mehr fünf Jahre alt ist.

Tipp:

Der Geschwisterbonus kann bares Geld wert sein. Achten Sie darauf, dass insbesodnere die Partnermonate mit der Bonusberechtigung beansprucht werden und wenn möglich, nehmen Sie den Bonus mit Ihrem Basiselterngeldanspruch, auch wenn Sie vielleicht geplant hatten, länger das ElterngeldPlus zu beziehen. Sie verschenken ggf. mehrere “halbe Geschwisterbonusmonate”. Dies jedoch nur, wenn Sie einen Elterngeldbezug ohne Zuverdienst planten.

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Hinweis:

Berücksichtigungsfähig für den Geschwisterbonus sind Kinder, für die die elterngeldberechtigte Person die Voraussetzungen des § 1 Abs, 1 und 3 BEEG erfüllt. Es müssen somit die für leibliche Kinder Kinder und für angenommene Kinder oder mit dem Ziel der Annahme in den Haushalt aufgenommenen Kinder geltenden Voraussetzungen für die Gewährung von Elterngeld dem Grunde nach Vorliegen. Das bedeutet, dass bspw. Kinder von Mitbewohnern nicht für den Geschwisterbonus berechtigen.

Höhe Geschwisterbonus

Der Geschwisterbonus erhöht den Elterngeldanspruch um 10%.

Beispiel:
Elterngeldanspruch = 1.209,73 € (Basiselterngeld).
In Lebensmonaten mit der Geschwisterbonusberechtigung beträgt das Basiselterngeld 1.330,70 €, weil der Geschwisterbonus in Höhe von 120,97€ zusätzlich ausgezahlt wird. Während ElterngeldPlus-Monaten erhält man also 665,35€ (604,87€ ElterngeldPlus zzgl. 60,49€ Geschwisterbonus).

Mindestbetrag Geschwisterbonus

Der Geschwisterbonus beträgt im Basiselterngeldbezug mindestens 75€, beim ElterngeldPlus (und damit auch während der Partnerschaftsbonusmonate) mindestens 37,50€.

Beispiel:
Das Basiselterngeld des Antragstellers beträgt 616€. Der Geschwisterbonus würde eigentlich 61,60€ betragen. Aufgrund der Mindestzuschlagsregelung erhält die Person den Geschwisterbonus in Höhe von 75€, mithin ein Gesamtbasiselterngeld von 691€ pro Lebensmonat mit Geschwisterbonusberechtigung.

Wann wird der Geschwisterbonus beim Elterngeld gezahlt?

Sie erhalten den Geschwisterbonus zusammen mit dem Elterngeld ausgezahlt, es erfolgt keine gesonderte Auszahlung.

Wie lange bekomme ich den Geschwisterbonus beim Elterngeld gezahlt

Die Elterngeldstelle prüft in jedem Lebensmonat mit Elterngeldbezug, ob die Voraussetzungen des Geschwisterbonuses vorliegen. Man erhält den Geschwisterbonus solange, bis bei zwei Kindern das ältere Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bzw. bei drei oder mehr Kindern das drittjüngste das sechste Lebensjahr vollendet. Der erste Lebensmonat, in dem diese Voraussetzungen nicht mehr vollständig vorliegen, ist der erste Monat, in welchem der Geschwisterbonus entfällt.

Beispiel:
Die Eltern leben zusammen in einem Haushalt mit drei Kindern und beantragen Elterngeld für Kind 3.

Geburtsdatum Kind 1:
05.03.2016
Geburtsdatum Kind 2:
29.01.2018
Geburtsdatum Kind 3:
05.06.2021

→ Die Eltern erhalten den Geschwisterbonus bis einschließlich Lebensmonat 9, denn Kind 1 wird am 05.03.2022 sechs Jahre alt. Ab Lebensmonat 10 von Kind 3 (= 05.03.2022-04.04.2022) haben die Eltern nur noch ein Kind unter sechs Jahren im Haushalt. Dieser hat schon am 29.01.2021 das dritte Lebensjahr vollendet, weshalb die Eltern für dieses Kind keine Geschwisterbonusberechtigung nach §2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG haben.

Kann ich den Geschwisterbonus beim Elterngeld rückwirkend beantragen?

Ja, es gelten die allgemeinen Fristen wie beim Elterngeld selbst. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf die jeweilige Leistung eingegangen ist, vgl. § 7 Abs. 1 S. 2 BEEG.

Beispiel:
Geburt am 05.03.2021 / Antrag am 20.08.2021
Der Elterngeldantrag ging im sechsten Lebensmonat des Kindes bei der Elterngeldstelle ein. Deshalb kann Elterngeld nur für die Zeit des dritten, vierten und fünften Lebensmonats gezahlt werden. Für den ersten und zweiten Lebensmonat wurde der Antrag damit zu spät eingereicht.

Beispiel:
Geburt am 05.03.2021 / Antrag am 29.06.2021
Der Elterngeldantrag ging im vierten Lebensmonat des Kindes bei der Elterngeldstelle ein. Deshalb kann Elterngeld für die Zeit des ersten, zweiten und dritten Lebensmonats gezahlt werden. Als letzter Termin, um Elterngeld für den ersten Lebensmonat zu erhalten muss in diesem Beispiel der Antrag bis zum 04.07.2021 (letzter Tag im vierten Lebensmonat) eingereicht werden.

Sonderformen Geschwisterbonus

Geschwisterbonus beim 3. Kind

Eltern erhalten beim dritten Kind den Geschwisterbonus solange, bis das erste Kind sechs Jahre alt wird, bzw. das zweite Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Siehe Beispiel oben unter “Wie lange bekomme ich den Geschwisterbonus beim Elterngeld gezahlt”

Geschwisterbonus bei Zwillingen

Mehrlinge berechtigen nicht zum Geschwisterbonus, weil es dafür den Mehrlingszuschlag von 300€ pro Mehrling gibt, vgl. § 2a Abs. 4 BEEG.

Eltern von Zwillingen, die jedoch später ein Einzelkind bekommen, erhalten den Geschwisterbonus solange, bis die Mehrlinge das sechste Lebensjahr vollenden.

Elterngeld Geschwisterbonus bei einem behinderten Kind

Für Kinder mit einer Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX (Grad der Behinderung muss ≥ 20 sein) liegt die Altersgrenze der Geschwisterbonusregelung bei 14 Jahren.

 

Beispiel:
Die Eltern leben zusammen in einem Haushalt mit zwei Kindern und beantragen Elterngeld für Kind 2. Kind 1 hat eine Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX.

Geburtsdatum Kind 1:
14.10.2007
Geburtsdatum Kind 2:
29.01.2021

→ Die Eltern erhalten den Geschwisterbonus bis einschließlich Lebensmonat 9, denn Kind 1 wird am 14.10.2021 vierzehn Jahre alt. Ab Lebensmonat 10 von Kind 2 (= 29.10.21-28.11.2021) haben die Eltern nur noch ein Kind unter vierzehn Jahren im Haushalt.

Elterngeld Geschwisterbonus bei einem adoptierten Kind

Bei angenommenen Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt als Zeitraum für die Geschwisterbonusberechtigung nicht das Geburtsdatum des Kindes, sondern der Zeitraum seit der Aufnahme des Kindes in den Haushalt der elterngeldberechtigten Person. Das gilt auch für Kinder, die Eltern mit dem Ziel der Annahme als Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben.

 

Beispiel:
Die Eltern leben zusammen in einem Haushalt mit zwei Kindern und beantragen Elterngeld für Kind 2. Kind 1 ist am 03.05.2015 geboren und wurde am 10.09.2019 in den Haushalt der Eltern mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen.

Geburtsdatum Kind 2:
29.01.2021

→ Die Eltern erhalten den Geschwisterbonus bis einschließlich Lebensmonat 20, denn Kind 1 wird am 03.05.2029 vierzehn Jahre alt und ab 10.09.2022 seit drei Jahren im Haushalt der Eltern wohnen. Ab Lebensmonat 21 von Kind 2 (= 29.09.2022-28.10.2022) haben die Eltern Kind 1 mehr als drei Jahre im Haushalt.

Elterngeld Geschwisterbonus bei Hartz 4

Der Elterngeldanspruch wird leider auf Jobcenter-Leistungen angerechnet, d.h. der Regelsatz wird gekürzt, sodass man mit dem Elterngeld genauso viel Geld zur Verfügung hat, wie ohne Elterngeld. Es ist also falsch, dass Hartz 4-Bezieher kein Elterngeld bekommen würde, vielmehr bekommen sie die Leistung zwar, sie hat aber keinen Mehrwert im Portmonee. Der Geschwisterbonus ist bei der Aufrechnung leider nicht ausgenommen.

 

Vor 2011 war das System anders. Viele Gerichtsverfahren gegen die Aufrechnungspraxis scheiterten. So geschehen beispielsweise mit einer Klage von 2013 vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Auch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht war erfolglos.

 

Dennoch haben wir wichtige Hinweise zu genau diesem Thema in unserem Artikel „Elterngeld und Hartz IV“ geschrieben, die Ihnen sicherlich weiterhelfen können.

Tipp:

Es gibt allerdings eine Ausnahme, die Sie für sich nutzen können: Wenn Ihr Anspruch auf Elterngeld aus Erwerbstätigkeit stammt, können maximal 300 EUR von der Anrechnung verschont bleiben. Das heißt, wenn Sie in den zwölf Monaten vor der Entbindung gearbeitet haben, und sei es nur ein 450-EUR-Job, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob Ihnen das Elterngeld als Freibetrag zusteht.

Denn wenn das der Fall ist, bekommen Sie den Freibetrag, also bis zu 300 EUR monatlich, zusätzlich zu Ihrem ALG II-Satz. Bei der Höhe des Freibetrags kommt es darauf an, welches durchschnittliche Gehalt Sie vor der Geburt erzielt haben. Betrug das durchschnittlich 230€, bleiben diese 230€ von der Anrechnung frei.

Geschwisterbonus beim Basiselterngeld

Der Geschwisterbonus beim Basiselterngeld beträgt mindestens 75€ und maximal 180€ pro Lebensmonat.

Geschwisterbonus beim Elterngeld Plus

Der Geschwisterbonus beim ElterngeldPlus beträgt mindestens 37,50€ und maximal 90€ pro Lebensmonat. Wie auch sonst beim ElterngeldPlus erhalten Sie die Zahlung länger, jedoch nur halb so hoch wie beim Basiselterngeld. Sollten Sie sich für ElterngeldPlus mit Geschwisterbonus entschieden sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie auch in jedem Monat noch Geschwisterbonus-berechtigt sind, sonst können Sie Geld “liegen lassen”.

Geschwisterbonus berechnen

Der Geschwisterbonus beträgt immer 10% des Elterngeldanspruches, mindestens 75€ im Basiselterngeldbezug, bzw. mindestens 37,50€ im ElterngeldPlus-Bezug. Beispiel:

Elterngeldanspruch:
1.206€
Geschwisterbonus:
120,60 €

Elterngeld Geschwisterbonus beantragen - Wie & wo?

Was für einen Antrag muss ich für den Geschwisterbonus stellen?

In jedem Elterngeldantrag gibt es einen Bereich, in dem der Antragsteller Angaben zu weiteren im Haushalt lebenden Kindern eintragen kann. Wenn Sie dort die Daten entsprechend eintragen gewährt die Elterngeldstelle automatisch den Geschwisterbonus.

Hinweis:

Für die Genschwisterbonusberechtigung verlangt die Elterngeldstelle in aller Regel einen Nachweis über aktuelle Kindergeldzahlungen der Geschwisterkinder. Fügen Sie deshalb beim Elterngeldantrag eine Kopie des Kontoauszugs über das zuletzt erhaltene Kindergeld bei, bzw. eine Kopie des zuletzt erhaltenen Kindergeldbescheides.

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