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05.06.2019
Um Elterngeld erfolgreich zu beantragen, muss man vieles beachten. Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen dazu:
Elterngeld ist zwingend schriftlich auf den offiziellen Antragsformularen zu beantragen. Ihre Antragsformulare finden Sie hier. Den Antrag sollen Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes an die zuständige Elterngeldstelle schicken. Erst dann nämlich, kennen Sie die benötigten Informationen zum Kind (Geburtsdatum, Name, etc.) und erst in den ersten Wochen nach Entbindung erhalten Sie die zwingend benötigten Unterlagen für den Elterngeldantrag (wie zum Beispiel Geburtsbescheinigung, Bescheinigung über Mutterschaftsgeld, etc.)
Achtung: Den Elterngeldantrag müssen regelmäßig beider Elternteile unterschreiben. Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt. Ausnahmen gelten nur für alleinerziehende Eltern mit alleinigem Sorgerecht für das Kind. Fordern Sie hier unbedingt eine Sorgerechtsbescheinigung bei Ihrem Jugendamt an und legen Sie diese dem Elterngeldantrag bei.
Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben oder arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf Elterngeld in Deutschland haben. Hierfür sollten Sie mit dem Antrag auf deutsches Elterngeld dann dem Elterngeld vergleichbare ausländische Leistungen beantragen und Nachweise über den Bezug bzw. eine Ablehnung darüber vorlegen. Die Elterngeldstelle prüft dann, ob die ausländische Leistung auf das deutsche Elterngeld angerechnet wird und ob ggf. Unterschiedsbeträge gewährt werden.
Elterngeld können Sie innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate Ihres Kindes beantragen. Bei adoptierten oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder (sog. Adoptionspflege) ist bei der Elterngeldbeantragung nicht das tatsächliche Geburtsdatum, sondern das Datum der Haushaltsaufnahme maßgeblich.
Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Da man sich beim Elterngeld an den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes einen Eingangsstempel von der zuständigen Behörde erhalten, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt.
Fristwahrend können Sie übrigens auch ein Fax senden. Fehlende Unterlagen und Angaben können problemlos nachgereicht werden.
Eine Änderung der gewählten Bezugsmonate ist möglich, allerdings nur für Zeiträume, die in der Zukunft liegen und für die noch kein Elterngeld ausgezahlt wurde. Eine formlose schriftliche Mitteilung an den zuständigen Sachbearbeiter reicht dafür aus.
Eine Ausnahme dabei gibt es jedoch bei sog. besonderen Härten. Wenn ein Elternteil bspw. Unerwartet arbeitslos wird, oder so schwer erkrankt, dass er nicht mehr erwerbstätig sein kann und deshalb der ursprüngliche Plan beim Elterngeld nicht mehr funktioniert, kann die Elterngeldstelle im Rahmen ihres Ermessens auch weitergehende Änderungen bewilligen.
Daneben können Sie rückwirkend ElterngeldPlus-Monate in Basiselterngeldmonate umwandeln. Jedoch nicht Basiselterngeldmonate in ElterngeldPlus-Monate.
Die Partnerschaftsbonusmonate können Sie unabhängig davon, auch noch später beantragen (sofern Sie die engen Voraussetzungen erfüllen).
Folgende Unterlagen sind regelmäßig mit vorzulegen:
Folgende Unterlagen sind ggf. zusätzlich vorzulegen (Aufzählung nicht abschließend):
Arbeitgeber dürfen die Herausgabe der für die Antragstellung benötigten Unterlagen übrigens nicht verweigern. Ein Hinweis auf seine Auskunftspflichten, reicht aber meistens aus, ansonsten schreibt die Elterngeldstelle den Arbeitgeber selbst an.
Hinweis: Die Aufzählung beinhaltet die wichtigsten und gängigsten Nachweise. In Einzelfällen, vor allem aber bei Selbständigen und Eltern mit Mischeinkünften müssen zum Teil weitere Nachweise eingereicht werden. Unsere Elterngeldsoftware erstellt Ihnen nach Erstellung Ihres Elterngeldantrages eine individuelle Liste mit den von Ihnen vorzulegenden Unterlagen. Wenn Sie sich für eine persönliche Elterngeldberatung entscheiden, teilen wir Ihnen natürlich mit, welche individuellen Nachweise Sie mit einreichen sollen.
Die Möglichkeiten, wie Sie Elterngeld beantragen können sind äußerst vielseitig. Mit unseren Services unterstützen wir Sie effektiv, damit Sie schnell, einfach, richtig und möglichst optimal für Ihre Lebenssituation Elterngeld beanspruchen. Unsere Kunden schätzen insbesondere die enge Betreuung (sehr schnelle Beantwortung von (Rück-)fragen) und die Seriosität unseres Teams.
Noch ein Hinweis: Die Nutzung unserer Services erfolgt zu Ihrem eigenen Nutzen: Die Elterngeldstellen sind nicht verpflichtet, Ihren Antrag auf Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen und sie melden sich auch in aller Regel nicht, um mit Ihnen den Elterngeldantrag durchzugehen und mehr Elterngeld für Sie herauszuholen. Ein einmal bewilligter Antrag kann nur sehr begrenzt geändert werden. Daneben beraten die Bearbeiter in den Elterngeldstellen teils nicht umfassend. Das liegt hauptsächlich an Zeit- und Personalmangel, teilweise wird es aber auch damit begründet, dass sie weder ausgebildete Steuerberater noch Lebensplaner sind.
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