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Kinderzuschlag beantragen: So stellen Sie den Antrag richtig

Von , Dipl.-Finanzwirt (FH) Aktualisiert am

Kinderzuschlag gibt es nur auf Antrag – und erst ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht. Hier lesen Sie, wie Sie den Kinderzuschlag beantragen: online oder mit dem Papierantrag, welche Unterlagen Sie brauchen, welches Einkommen zählt und wie lange die Bearbeitung dauern kann.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die auch das Kindergeld zahlt.
  • Online mit KiZ-Digital – mit BundID ganz ohne Unterschrift auf Papier.
  • Kein Geld für Monate vor dem Antrag: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
  • Maßgeblich ist das Einkommen der sechs Monate vor dem Antragsmonat.
  • Fehlende Nachweise können Sie nachreichen – der Antrag zählt trotzdem ab Eingang.

Vor dem Antrag: Anspruch kurz prüfen

Ob sich der Antrag lohnt, schätzen Sie mit unserem Kinderzuschlagsrechner ein – mit Betrag und Rechenweg. Die Familienkasse bietet mit dem KiZ-Lotsen eine anonyme Prüfung, ob ein Anspruch in Betracht kommt. Im Zweifel stellen Sie den Antrag trotzdem: Die Familienkasse prüft ihn vollständig, und für die Zeit vor dem Antrag gibt es keinen Kinderzuschlag.

Kinderzuschlag online beantragen mit KiZ-Digital

Den Antrag stellen Sie am einfachsten online über KiZ-Digital, den Online-Antrag der Familienkasse. Dort laden Sie auch Ihre Nachweise hoch.

  • Mit BundID: Sie schicken den Antrag ohne Unterschrift direkt online an die Familienkasse, Ihre persönlichen Daten können vorausgefüllt werden.
  • Ohne BundID: Sie füllen den Antrag online aus, drucken ihn aus, unterschreiben ihn und reichen ihn bei der Familienkasse ein.

Mit einem Familienkassen-Profil im Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit können Sie später auch Nachweise einreichen und Änderungen mitteilen (eServices der Familienkasse).

Kinderzuschlag mit dem Papierantrag beantragen

Für den schriftlichen Antrag brauchen Sie immer drei Vordrucke:

  • den Antrag auf Kinderzuschlag (KiZ 1),
  • die Anlage Antragsteller(in) und Partner(in) (KiZ 1-AnA),
  • je Kind unter 25 Jahren in Ihrem Haushalt eine Anlage Kind (KiZ 1-AnK).

Je nach Lage kommen weitere Anlagen dazu, etwa die Verdienstbescheinigung (KiZ 5). Alle Vordrucke mit Zweck und Fassung: Kinderzuschlag Antrag PDF – alle Formulare. Den ausgefüllten Antrag geben Sie bei Ihrer Familienkasse ab oder schicken ihn dorthin (Familienkasse finden).

Kinderzuschlag beantragen: Schritt für Schritt

  1. Anspruch einschätzen – mit dem Rechner oder dem KiZ-Lotsen.
  2. Antragsmonat festlegen – der Monat, in dem der Antrag eingeht, ist der erste Monat mit Kinderzuschlag.
  3. Nachweise sammeln – Einkommen der letzten sechs Monate, Wohnkosten, Einkommen der Kinder (siehe unten).
  4. Antrag stellen – online über KiZ-Digital oder mit den Vordrucken.
  5. Fehlende Nachweise nachreichen – online über den eService „Mitteilung an die Familienkasse“ oder per Post.
  6. Bescheid abwarten – die Familienkasse teilt schriftlich mit, ob und wie viel Kinderzuschlag Sie bekommen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Alle Angaben belegen Sie in der Regel mit Nachweisen. Welche das im Einzelnen sind, steht im Antrag. Typisch sind:

  • Einkommen der sechs Monate vor dem Antrag für beide Elternteile: Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers (KiZ 5), Bescheide über Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente.
  • Wohnkosten: Als Mieter weisen Sie die aktuelle Miete mit Heiz- und Nebenkosten im Antragsmonat nach. Im Eigenheim zählen die Kosten des gesamten vorigen Kalenderjahres.
  • Einkommen der Kinder: zum Beispiel Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss.
  • Ausgaben, die mit dem Einkommen verbunden sind, etwa Fahrtkosten zur Arbeit.
  • Aufenthaltstitel, wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz haben.

Angaben zum Vermögen sind nur nötig, wenn es erheblich ist (bei zwei Personen über 55.000 Euro). Schicken Sie möglichst Kopien statt Originalen: Die Familienkasse führt Ihre Akte elektronisch, Papierunterlagen werden nach dem Einscannen vernichtet.

Der Antragsmonat zählt: kein Kinderzuschlag rückwirkend

Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen (§ 6a Abs. 7 BKGG); für Monate davor gibt es keinen Kinderzuschlag (§ 5 Abs. 3 BKGG). Maßgeblich ist das Einkommen der sechs Monate vor dem Antragsmonat (§ 6a Abs. 8 BKGG).

Beispiel der Familienkasse: Antrag am 4. Juni – geprüft wird das Einkommen von Dezember bis Mai, Kinderzuschlag gibt es für Juni bis November.

Tipp: Ändert sich Ihr Einkommen bald, etwa durch Elternzeit, kann ein späterer Antragsmonat günstiger sein. Was dabei für Eltern im Elterngeldbezug gilt, lesen Sie unter Kinderzuschlag und Elterngeld.

Bearbeitungsdauer: wann Sie nachfragen können

Eine feste Bearbeitungszeit nennt die Familienkasse nicht. Sie prüft Ihre Angaben und Unterlagen und meldet sich, wenn etwas fehlt. Haben Sie nach sechs Wochen noch nichts gehört, können Sie telefonisch nach dem Stand fragen: 0800 4 555530 (gebührenfrei).

Die Bearbeitungszeit verkürzt den Zeitraum nicht, für den Sie Kinderzuschlag bekommen: Ausstehende Beträge zahlt die Familienkasse zum nächstmöglichen Termin nach. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung – reichen Sie fehlende Nachweise deshalb zügig nach.

Nach dem Antrag: Bescheid, Auszahlung, Änderungen

  • Bescheid: Die Familienkasse teilt Ihnen schriftlich mit, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt ist.
  • Auszahlung: zusammen mit dem Kindergeld, am Tag Ihrer Endziffer – siehe Kinderzuschlag Auszahlungstermine.
  • Änderungen mitteilen: etwa die Geburt eines Kindes, Auszug oder Einzug eines Elternteils oder Kindes, Umzug ins Ausland – unverzüglich und direkt an die Familienkasse.
  • Nach sechs Monaten: neuer Antrag, gegebenenfalls als Kurzantrag – siehe Kinderzuschlag Folgeantrag.

Häufige Fragen zum Kinderzuschlag-Antrag

Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen

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Stand: Oktober 2026.

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