Kinderzuschlag Nachweise: Welche Unterlagen Sie brauchen
Von Felix Böhme, Dipl.-Finanzwirt (FH) Aktualisiert am
Für den Kinderzuschlag will die Familienkasse fast jede Angabe belegt haben – vor allem das Einkommen der letzten sechs Monate und die Wohnkosten. Welche Kinderzuschlag Nachweise Sie brauchen, hängt von Ihrer Lage ab: angestellt oder selbstständig, Miete oder Eigentum, mit oder ohne Unterhalt. Hier finden Sie die Liste zum Abhaken, Hinweise zum Schwärzen und was gilt, wenn noch etwas fehlt.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Nachgewiesen wird das Einkommen der sechs Monate vor dem Antragsmonat – für beide Elternteile und für die Kinder.
- Wohnkosten: als Mieter für den Antragsmonat, im Eigenheim für das ganze vorige Kalenderjahr.
- Selbstständige: Anlage KiZ 5a mit Einnahmen und Ausgaben, alleinerziehend ohne Unterhalt: Anlage KiZ 5c, erhebliches Vermögen: Anlage KiZ 6.
- Schicken Sie Kopien, keine Originale – oder laden Sie die Nachweise in KiZ-Digital hoch.
- Fehlt etwas, stellen Sie den Antrag trotzdem: Er gilt ab Eingang, Nachweise können Sie nachreichen.
Grundregeln für die Kinderzuschlag Nachweise
- Zeitraum: Einnahmen und Ausgaben belegen Sie für die sechs Monate vor dem Antragsmonat. Beispiel: Antrag im Juni – Nachweise für Dezember bis Mai. Beim Folgeantrag zählen die sechs Monate vor dem neuen Bewilligungszeitraum.
- Wer: Nachweise brauchen Sie für sich, Ihre Partnerin oder Ihren Partner und jedes Kind unter 25 Jahren im Haushalt.
- Kopien: Die Familienkasse führt die Akte elektronisch und vernichtet Papier nach dem Einscannen. Unterschreiben müssen Sie nur Antrag und Anlagen; die Nachweise schicken Sie in Kopie.
- Online: In KiZ-Digital laden Sie die Nachweise direkt beim Antrag hoch.
- Schon eingereicht: Nachweise für Monate, die Sie mit einem früheren Antrag belegt haben, müssen Sie nicht noch einmal schicken.
Übersicht: Nachweise je nach Lage
Alle Vordrucke mit Fassung finden Sie unter Kinderzuschlag Antrag: Formulare als PDF.
Einkommen: Lohn, Minijob, Elterngeld
Für Arbeitslohn reichen die monatlichen Abrechnungen; alternativ füllt Ihr Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung KiZ 5 aus. Anzugeben ist jede Arbeitnehmertätigkeit, auch Minijob, Nebenjob, Ausbildung, Praktikum oder Freiwilligendienst. Ferienjobs von Schülerinnen und Schülern geben Sie ebenfalls an; sie werden nicht oder nur teilweise angerechnet. Den Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld belegen Sie wie Lohn – mehr dazu unter Kinderzuschlag und Elterngeld.
Ausgaben wie Fahrtkosten mindern das anrechenbare Einkommen. Für Bus und Bahn legen Sie eine Kopie der Monatskarte bei, fürs Auto genügt die einfache Entfernung zur Arbeit und die Zahl der Arbeitstage pro Woche. Für private Versicherungen wie Hausrat oder Haftpflicht brauchen Sie keine Nachweise; sie werden pauschal abgesetzt.
Selbstständige: Anlage KiZ 5a
Mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie die Anlage zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (KiZ 5a) mit Beiblatt aus. Darin stehen die Betriebseinnahmen und -ausgaben der sechs Monate vor dem Antragsmonat, Angaben zu Gründungszuschuss oder Fördergeldern, gewerblich genutzten Räumen in der Wohnung und zu Einkommensteuervorauszahlungen. Als Nachweis eignen sich monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für diesen Zeitraum.
Wohnkosten: Miete oder Eigentum
Mieter belegen die aktuellen Wohnkosten im Antragsmonat: Miete, Heizkosten und Nebenkosten wie Wasser und Müll – mit dem Mietvertrag oder einer aktuellen Mietbescheinigung. Ist der Mietvertrag älter als ein Jahr, legen Sie einen Kontoauszug mit der Mietzahlung bei. Haushaltsstrom zählt nicht.
Im Eigenheim zählen die Kosten des ganzen vorigen Kalenderjahres: Schuldzinsen (ohne Tilgung), Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heiz- und Nebenkosten. Sind Sie erst im Lauf des letzten oder dieses Jahres eingezogen, nehmen Sie die Belege der letzten Monate (höchstens zwölf) und geben das Einzugsdatum an.
Haben Sie Wohngeld beantragt, gehört der Wohngeldbescheid dazu – siehe Kinderzuschlag und Wohngeld.
Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Bekommt ein Kind Unterhalt, belegen Sie die Zahlungen mit Kontoauszügen; für Unterhaltsvorschuss legen Sie den Bewilligungsbescheid bei. Lebt der andere Elternteil nicht bei Ihnen und kommt kein oder zu wenig Unterhalt, füllen Sie die Anlage KiZ 5c aus und belegen, was Sie unternommen haben, um Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu bekommen – etwa den Antrag beim Jugendamt. Einzelheiten unter Kinderzuschlag für Alleinerziehende.
Vermögen: Anlage KiZ 6 nur bei erheblichem Vermögen
Angaben zum Vermögen machen Sie im Antrag nur als Selbstauskunft. Die Anlage zum erheblichen Vermögen (KiZ 6) mit Nachweisen brauchen Sie nur, wenn das Vermögen der ganzen Familie über diesen Grenzen liegt:
- 2 Personen: 55.000 Euro,
- 3 Personen: 70.000 Euro,
- jede weitere Person: 15.000 Euro mehr.
Dann belegen Sie alle Werte zum Zeitpunkt des Antrags, etwa mit Kontoauszügen mit aktuellem Stand, Depotauszügen oder der Bescheinigung über den Rückkaufswert einer Versicherung. Ein selbst bewohntes Eigenheim, angemessener Hausrat und ein angemessenes Auto je erwerbsfähiger Person zählen nicht als Vermögen.
Was Sie schwärzen dürfen
Gesundheitsdaten und andere besonders geschützte Angaben dürfen Sie in den Nachweisen unkenntlich machen – bei einer Schwangerschaft braucht die Familienkasse nur den voraussichtlichen Entbindungstermin. In Kontoauszügen dürfen Sie bei Ausgaben Empfänger und Buchungstext teilweise schwärzen, solange der Vorgang nachvollziehbar bleibt; Datum und Betrag bleiben stehen. Einnahmen dürfen nicht geschwärzt werden, weil die Familienkasse prüfen muss, ob sie als Einkommen zählen.
Nachweise nachreichen und Bearbeitungsdauer
Haben Sie nicht alle Kinderzuschlag Nachweise zur Hand, stellen Sie den Antrag trotzdem. Kinderzuschlag gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht – auch wenn Unterlagen noch fehlen. Fehlende Nachweise reichen Sie nach:
- online über den eService „Mitteilung an die Familienkasse“ (eServices der Familienkasse),
- per Post an die Postanschrift Ihrer Familienkasse.
Fehlt etwas, meldet sich die Familienkasse bei Ihnen. Reichen Sie Unterlagen zügig nach: Unvollständige Anträge dauern länger. Eine feste Bearbeitungszeit nennt die Familienkasse nicht; haben Sie nach sechs Wochen nichts gehört, können Sie unter 0800 4 555530 (gebührenfrei) nachfragen. Beträge für die Wartezeit zahlt die Familienkasse nach.
Beim nächsten Antrag nach sechs Monaten kann der Kurzantrag ohne Nachweise reichen – siehe Kinderzuschlag Folgeantrag.
Unterstützung durch unsere Elterngeldberatung
Im Premium-Paket unserer Elterngeldberatung ist ein Kinderzuschlag-Antragsgenerator enthalten: Er übernimmt Ihre Angaben aus der Elterngeldberechnung, fragt fehlende Punkte ab und bereitet daraus die Antragsunterlagen und eine Ausfüllhilfe für KiZ-Digital vor. Die Nachweise reichen Sie selbst ein. Bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Absenden – die Familienkasse entscheidet über den Antrag.
Häufige Fragen zu den Kinderzuschlag Nachweisen
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Welche Unterlagen brauche ich für den Kinderzuschlag?
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Kann ich Nachweise für den Kinderzuschlag nachreichen?
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Muss ich Kontoauszüge für den Kinderzuschlag vorlegen?
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Muss ich Originale einschicken?
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Welche Nachweise brauchen Selbstständige für den Kinderzuschlag?
Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen
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Stand: Oktober 2026.