Kinderzuschlag Rechner 2026: Anspruch und Höhe berechnen
Von Felix Böhme, Dipl.-Finanzwirt (FH) Aktualisiert am
Mit unserem kostenlosen Kinderzuschlag Rechner prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihre Familie Kinderzuschlag bekommen kann und wie hoch er ungefähr ist. Der Rechner arbeitet mit den Werten 2026 – bis zu 297 Euro im Monat je Kind – und zeigt Ihnen den Rechenweg Schritt für Schritt. Verbindlich entscheidet die Familienkasse über Ihren Antrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur vier Pflichtangaben: Familie, Alter der Kinder, Einkommen aus Arbeit, Warmmiete.
- Ergebnis mit Rechenweg: Bedarf der Eltern, anrechenbares Einkommen, Kinderzuschlag je Monat.
- Zeigt, ob es nur zusammen mit Wohngeld reicht und wie viel Wohngeld dafür mindestens nötig wäre.
- Ihre Angaben werden nur für die Berechnung übertragen und nicht gespeichert.
So bedienen Sie den Kinderzuschlag Rechner
- Familie: Wählen Sie „Elternpaar“ oder „alleinerziehend“ und die Zahl der Kinder unter 25 Jahren, für die Sie Kindergeld bekommen.
- Kinder: Tragen Sie das Alter jedes Kindes ein. Bekommt ein Kind Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, geben Sie den Monatsbetrag unter „Weitere Angaben“ an.
- Einkommen: Brutto und netto aus Arbeit je Elternteil – am besten der Durchschnitt der letzten sechs Monate, denn diesen Zeitraum prüft auch die Familienkasse.
- Wohnkosten: Warmmiete, also Miete mit Neben- und Heizkosten.
- Weitere Angaben (falls zutreffend): Elterngeld, andere Einnahmen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Wohngeld, Vermögen über der Grenze.
Nach dem Klick auf „Berechnen“ sehen Sie das Ergebnis direkt unter dem Formular.
So rechnet der Rechner
Der Rechner bildet die Prüfung der Familienkasse nach § 6a BKGG in vereinfachter Form nach:
- Mindesteinkommen: Paare brauchen mindestens 900 Euro, Alleinerziehende 600 Euro brutto im Monat.
- Höchstbetrag je Kind: 297 Euro, gemindert um 45 Prozent des eigenen Einkommens des Kindes, etwa Unterhalt.
- Bedarf der Eltern: Regelbedarf, bei Alleinerziehenden der Mehrbedarf und der Anteil der Eltern an den Wohnkosten.
- Einkommen der Eltern: Nettolohn nach Abzug der Freibeträge für Erwerbstätige (§ 11b SGB II), Elterngeld über dem Freibetrag, andere Einnahmen.
- Anrechnung: Was die Eltern über ihrem Bedarf verdienen, mindert den Kinderzuschlag zu 45 Prozent; anderes Einkommen mindert ihn voll (§ 6a Abs. 6 BKGG).
- Reicht es für die ganze Familie? Zum Schluss prüft der Rechner, ob die Familie mit Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld ohne Grundsicherungsgeld auskommt.
Wie hoch das Einkommen höchstens sein darf, zeigen unsere Tabellen unter Kinderzuschlag Einkommensgrenze.
Grenzen der Ersteinschätzung
Der Rechner ist eine Ersteinschätzung. Nicht abgebildet sind unter anderem:
- die genaue Höhe des Wohngeldes – der Rechner nennt stattdessen, wie viel Wohngeld mindestens nötig wäre,
- höhere Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und gezahlter Unterhalt,
- Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Einkommen der Kinder aus eigener Arbeit, Wechselmodell,
- Mehrbedarfe, etwa wegen Schwangerschaft oder Behinderung, und mehr als sechs Kinder.
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig. Die Familienkasse entscheidet nach Ihren Nachweisen.
Nach dem Ergebnis: so geht es weiter
- Kommt Kinderzuschlag in Frage, stellen Sie den Antrag möglichst bald – er gilt erst ab dem Antragsmonat. Anleitung: Kinderzuschlag beantragen.
- Die Vordrucke als PDF finden Sie unter Kinderzuschlag Antrag PDF.
- Bekommen Sie Elterngeld, lesen Sie Kinderzuschlag und Elterngeld – dort steht, warum sich der Antrag oft erst später lohnt.
- Reicht es nur mit Wohngeld, beantragen Sie Wohngeld bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Nach sechs Monaten ist ein neuer Antrag nötig: Kinderzuschlag Folgeantrag.
Häufige Fragen zum Kinderzuschlag Rechner
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Wie genau ist das Ergebnis des Kinderzuschlag Rechners?
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Werden meine Angaben gespeichert?
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Welches Einkommen trage ich ein?
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Warum bekomme ich nur zusammen mit Wohngeld Kinderzuschlag?
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Was ist der Unterschied zum KiZ-Lotsen der Familienkasse?
Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen
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Stand: Oktober 2026.