Kinderzuschlag 2027: Was sich ändern soll
Von Felix Böhme, Dipl.-Finanzwirt (FH) Aktualisiert am
Beim Kinderzuschlag 2027 steht eine Änderung im Raum: Die Bundesregierung will den Sofortzuschlag von 25 Euro je Kind zum 1. Januar 2027 streichen. Beschlossen ist das noch nicht – der Bundestag berät den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (Stand: 21. Oktober 2026). Hier lesen Sie, was geplant ist, was noch offen ist und was das für Ihren Antrag bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- 2026 gibt es bis zu 297 Euro Kinderzuschlag je Kind – darin sind 25 Euro Sofortzuschlag enthalten.
- Geplant: Der Sofortzuschlag soll ab 1. Januar 2027 wegfallen (Regierungsentwurf, noch kein Gesetz).
- Den Höchstbetrag für 2027 gibt die Familienkasse zum Jahreswechsel bekannt.
- Mindesteinkommen, Anrechnung zu 45 Prozent und sechs Monate Bewilligung bleiben nach dem Entwurf unverändert.
- Ein Antrag lohnt sich weiterhin sofort: Kinderzuschlag gibt es nicht rückwirkend.
Laufendes Gesetzesvorhaben – Stand des Verfahrens (21. Oktober 2026)
- 7. September 2026: Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (Bundestags-Drucksache 21/7860)
- 12. Oktober 2026: Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages
- Ende November 2026: abschließende Beratung im Bundestag geplant
- voraussichtlich Dezember 2026: Bundesrat, danach Verkündung im Bundesgesetzblatt
Wir halten Sie auf dem Laufenden: Sobald das Gesetz beschlossen ist und die Familienkasse die Werte für 2027 nennt, aktualisieren wir diese Seite.
Kinderzuschlag 2027: der geplante Wegfall des Sofortzuschlags
Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags enthält derzeit einen Sofortzuschlag von 25 Euro je Kind (§ 6a Abs. 2 BKGG). Der Regierungsentwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (Bundestags-Drucksache 21/7860 vom 7. September 2026) sieht vor, diese Regelung zum 1. Januar 2027 zu streichen. Der Kinderzuschlag je Kind wäre dann bis zu 25 Euro niedriger, als er ohne die Streichung wäre.
Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Der Bundestag kann ihn ändern; danach muss sich der Bundesrat damit befassen. Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt steht fest, was ab Januar 2027 gilt.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2027?
Das steht noch nicht fest. Der Höchstbetrag wird jedes Jahr neu bestimmt: Zusammen mit dem Kindergeld für ein erstes Kind soll er das sächliche Existenzminimum eines Kindes decken (§ 6a Abs. 2 BKGG). Ändern sich Existenzminimum oder Kindergeld, ändert sich auch der Höchstbetrag. Den Betrag für 2027 gibt die Familienkasse zum Jahreswechsel bekannt.
Auch die Regelbedarfe für 2027, mit denen die Familienkasse den Bedarf der Eltern berechnet, werden erst per Verordnung festgelegt; amtliche Beträge lagen bei unserer Prüfung noch nicht vor. Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes ändert außerdem die Art, wie die Regelbedarfe jährlich fortgeschrieben werden.
Was bleibt, wie es ist
- Mindesteinkommen von 900 Euro für Paare und 600 Euro für Alleinerziehende,
- Anrechnung von Erwerbseinkommen der Eltern und Einkommen des Kindes zu 45 Prozent,
- Bewilligung für sechs Monate ab dem Antragsmonat, kein Kinderzuschlag rückwirkend,
- Leistungen für Bildung und Teilhabe und die Befreiung von Kita-Gebühren auf Antrag.
Diese Regeln sind von dem Entwurf nach unserem Stand nicht betroffen.
Was heißt das für Ihren Antrag?
Warten lohnt sich nicht: Kinderzuschlag gibt es erst ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht. Reicht Ihr Bewilligungszeitraum ins Jahr 2027 hinein und ändert sich der Höchstbetrag, berechnet die Familienkasse den Kinderzuschlag ab dann neu (§ 6a Abs. 7 BKGG). Ob sich ein Antrag für Sie lohnt, schätzen Sie mit dem Kinderzuschlagsrechner ein; wie Sie ihn stellen, steht unter Kinderzuschlag beantragen, die nötigen Unterlagen unter Kinderzuschlag Nachweise.
Die Auszahlungstermine für 2027 stehen schon fest: Kinderzuschlag Auszahlungstermine.
Häufige Fragen zum Kinderzuschlag 2027
-
Wird der Kinderzuschlag 2027 erhöht?
-
Fällt der Sofortzuschlag 2027 weg?
-
Soll ich mit dem Antrag bis 2027 warten?
Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen
- § 6a BKGG
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7860 (Entwurf Haushaltsbegleitgesetz 2027), Anhörung im Haushaltsausschuss, Zeitplan der Haushaltsberatungen 2027
- Familienkasse: Merkblatt Kinderzuschlag
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Stand: Oktober 2026.