Elterngeld Plus: Alles, was Sie wissen müssen für 2024
Ein Leitfaden zum Elterngeld Plus – Berechnung, Beispiele, Antragstellung und häufige Fragen für Eltern.
Elterngeld Plus bietet Eltern die Möglichkeit, länger finanzielle Unterstützung zu erhalten, besonders wenn sie Teilzeit arbeiten. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige: Wann und wie Sie Elterngeld Plus beantragen, wie es berechnet wird und welche Vorteile es bietet. Auch die Themen Zuverdienst und der Partnerschaftsbonus werden detailliert erläutert. Nutzen Sie unseren Elterngeld Plus Rechner und Beispiele, um Ihre Planung zu optimieren. Im FAQ-Bereich beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Elterngeld Plus.
Die wichtigsten Fakten zum Elterngeld Plus
- ElterngeldPlus-Monate sind eine Sonderform des Elterngeldes
- ElterngeldPlus ist max. halb so hoch wie das Basiselterngeld
- ElterngeldPlus wird dabei jedoch in Höhe von mind. 150 EUR, max. in Höhe von 900 EUR ausgezahlt
- Während ElterngeldPlus dürfen Eltern maximal 32 Wochenstunden erwerbstätig sein
- Eine Umwandlung von Basiselterngeld in ElterngeldPlus ist nur für die Zukunft möglich
- Eine Umwandlung von ElterngeldPlus in Basiselterngeld ist auch rückwirkend möglich
Wer sollte ElterngeldPlus beantragen?
- Eltern, die bereits im ersten Lebensjahr ein im Vergleich zum vorgeburtlichen Einkommen geringeres Teilzeiteinkommen erzielen
- Eltern, die gern länger als ein Jahr nach der Geburt finanziell unterstützt werden möchten und kein Einkommen erzielen
- Eltern, die aufgrund des Progressionsvorbehalts des Elterngeldes mit einer hohen Steuernachzahlung rechnen müssen
Wie können Sie ElterngeldPlus beantragen?
- ElterngeldPlus kann in den normalen Antragsformularen (mit-)beantragt werden
- Wer sich erst später für ElterngeldPlus entscheidet, kann diese formlos später beantragen
- Neben der Benennung in welchen Lebensmonaten die ElterngeldPlus-Monate beansprucht werden sollen, benötigt die Elterngeldstelle Nachweise hinsichtlich der Mindest-/Höchstarbeitszeit und dem voraussichtlichen Zuverdienst, sofern Einkommen in dieser Zeit erzielt werden wird.
- ElterngeldPlus-Monate mit Zuverdienst werden immer zunächst vorläufig bewilligt, nach dem Bezugszeitraum müssen die tatsächlichen Einkommensnachweise vorgelegt werden, der endgültige Bescheid ergeht danach
Was ist ElterngeldPlus?
Elterngeld Plus ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern finanziell unterstützt, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes ihre Arbeitszeit reduzieren oder vorübergehend ganz aufhören zu arbeiten. Diese Leistung wurde zum 01.07.2015 eingeführt, um Eltern mehr Flexibilität bei der Kombination von Familie und Beruf zu ermöglichen. Sie richtet sich insbesondere an Mütter und Väter, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, indem es den Bezugszeitraum des Elterngeldes verlängert.
Während das Basiselterngeld für maximal 14 Monate zur Verfügung steht, kann das Elterngeld Plus doppelt so lange bezogen werden, also (theoretisch) bis zu 28 Monate. Dies bietet Eltern die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum Unterstützung zu erhalten, auch wenn sie frühzeitig wieder ins Berufsleben einsteigen.
Elterngeld Plus ist eine attraktive Option für Eltern, die durch Teilzeitarbeit ein Einkommen erzielen, denn es gleicht den entstehenden Einkommensverlust anteilig aus. Im Gegensatz zum Basiselterngeld, das nur für die ersten Lebensmonate des Kindes konzipiert ist, können Eltern durch Elterngeld Plus flexibler auf ihre individuellen Lebensumstände reagieren.
Wer sollte Elterngeld Plus beanspruchen?
- Eltern, die bereits vor dem ersten Geburtstag des Kindes geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit, als vor der Geburt beziehen (bspw. Teilzeiteinkommen, geldwerte Vorteile oder Einkommen aus Selbständiger Tätigkeit).
- Elternteile, die längstmöglich ohne Erwerbseinkommen die Care-Arbeit (Kinderbetreuung) übernehmen möchten und dennoch monatlich finanzielle Unterstützung erhalten möchten.
- Eltern, bei denen ein Basiselterngeld-Bezug eine hohe Steuernachzahlung mit sich bringen würde (zusammen veranlagt, ein Elternteil hat sehr hohes steuerpflichtiges Einkommen und der andere Elternteil ein hohes Mutterschafts- und Elterngeld). Hier kann man mit ElterngeldPlus die Auszahlung des Gesamtelterngeldes auf mehrere (zwei oder drei) steuerliche Veranlagungszeiträume strecken. Ggf. nach dem Jahreswechsel rückwirkend in Basiselterngeld wechseln, damit die Restauszahlung direkt erfolgt, jedoch nicht in nur einem Veranlagungszeitraum.
- Eltern, die wegen des Basiselterngeld-Parallel-Verbots im ersten Lebensjahr des Kindes keinen weiteren Basiselterngeld-Monat beanspruchen können und der andere Elternteil in dem entsprechenden Lebensmonat bereits Basiselterngeld beansprucht.
Elterngeld Plus und Basiselterngeld: Unterschiede
Um die Entscheidung zwischen Elterngeld Plus und Basiselterngeld zu erleichtern, ist es wichtig, die wesentlichen Unterschiede zu verstehen:
– Bezugszeitraum: Während das Basiselterngeld maximal 14 Monate gezahlt wird, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen, ermöglicht Elterngeld Plus eine Auszahlung für bis zu 28 Monate. Jedes Basiselterngeld-Monat wird in zwei Elterngeld-Plus-Monate umgewandelt. Achtung: Lebensmonate des Kindes, in denen die Mutter Mutterschaftsgeldleistungen bezieht, gelten als Basiselterngeld-Monate (kein Wahlrecht), § 4 Abs. 4 Satz 3 BEEG.
Das Mutterschaftsgeld wird beim Elterngeld angerechnet, d.h. Sie bekommen in dieser Zeit kein Elterngeld ausgezahlt, weil Sie ja das Mutterschaftsgeld erhalten. Das Differenz-Basiselterngeld des zweiten, bzw. im Fall einer Entbindung vor dem errechneten ET dritten, vierten, etc. LM erhalten Sie dennoch anteilig.
Dadurch können Mütter in der Regel Elterngeld Plus zumeist erst frühestens ab dem dritten, ggf. vierten bis max. dem 22. oder 21. Lebensmonat beziehen.
– Höhe der Leistung: Die Höhe des Elterngeld Plus beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngelds, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen erhalten würden. Der Vorteil liegt darin, dass es sich mit einem Teilzeiteinkommen kombinieren lässt, ohne dass das Elterngeld vollständig reduziert wird.
– Teilzeitarbeit: Elterngeld Plus wurde speziell für Eltern entwickelt, die nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. Das Basiselterngeld hingegen ist auf den vollen Einkommensersatz ausgerichtet und wird vor allem genutzt, wenn ein Elternteil gar nicht arbeitet.
Ein zentraler Aspekt von Elterngeld Plus ist die Möglichkeit, die Partnerschaftsbonusmonate zu nutzen, der Eltern weitere Monate finanzieller Unterstützung bietet, wenn beide Elternteile für einen bestimmten Zeitraum gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld Plus?
Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Elterngeld Plus, die die Voraussetzungen für das Elterngeld erfüllen. Dies betrifft konkret Eltern, die in Deutschland mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Elterngeld Plus richtet sich an folgende Personengruppen:
– Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
– Selbstständige
– Arbeitslose (unter bestimmten Voraussetzungen)
– Hausfrauen und Hausmänner
Besonders attraktiv ist Elterngeld Plus für Eltern, die in Teilzeit arbeiten wollen oder nach einer kürzeren Auszeit schnell wieder ins Berufsleben einsteigen möchten. Die Möglichkeit, Teilzeitarbeit mit Elterngeld Plus zu kombinieren, macht diese Leistung für viele Eltern so interessant.
Berechnung von Elterngeld Plus
Die Höhe des Elterngeld Plus richtet sich nach dem Einkommen, das Eltern vor der Geburt ihres Kindes hatten. Es beträgt mind. 150 und max. 900 Euro pro Lebensmonat. Bei der Berechnung wird ein durchschnittliches vorgeburtliches Einkommen zugrunde gelegt.
Für Eltern, die während des Bezugs von Elterngeld Plus in Teilzeit arbeiten, wird das Einkommen aus der Teilzeitarbeit angerechnet. Das Elterngeld Plus deckt den Einkommensverlust ab, der durch die Reduzierung der Arbeitszeit entsteht. Dies macht es besonders attraktiv für Eltern, die nicht komplett auf ihr Einkommen verzichten möchten, aber dennoch finanziell abgesichert sein wollen.
Ein Rechenbeispiel:
Eine Mutter, die vor der Geburt 2.000 Euro netto verdient hat, erhält beim Basiselterngeld 65 % ihres Einkommens, also 1.300 Euro monatlich. Entscheidet sie sich für Elterngeld Plus und arbeitet in Teilzeit, bekommt sie nur 650 Euro monatlich (50 % des Basiselterngelds), kann aber bis zu 1.000 Euro netto hinzuverdienen, ohne, dass ihr Elterngeld Plus gekürzt werden würde.
Elterngeld Plus Rechner
Um genau herauszufinden, wie viel Elterngeld Plus Sie erwarten können, ist unser Elterngeld Plus Rechner ein hilfreiches Tool. Mit einem solchen Rechner können Sie Ihre individuellen Umstände, wie Teilzeitarbeit und Zuverdienst, eingeben und den Betrag berechnen, den Sie monatlich erhalten. Dies ist besonders nützlich, um die finanzielle Planung während der Elternzeit optimal zu gestalten.
Viele Eltern sind unsicher, wie sich ihr Teilzeitgehalt auf die Höhe des Elterngeld Plus auswirkt. Hier schafft der Rechner Klarheit und bietet eine schnelle Orientierung.
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Elterngeld Schnellrechner
Erklärung
Mit dem Schnellrechner können Sie sich einen kurzen Überblick über Ihr zu erwartendes Elterngeld verschaffen. Bitte beachten Sie, dass dieser Rechner nur ein ungenaues Ergebnis liefert. Für genauere Ergebnisse benutzen Sie bitte unseren ausführlichen Rechner!
Vorteile von Elterngeld Plus
Elterngeld Plus bietet eine Vielzahl von Vorteilen, insbesondere für Eltern, die „zügig“ nach der Entbindung wieder in den Beruf einsteigen möchten, aber dennoch finanzielle Unterstützung benötigen.
– Flexibilität: Eltern können länger Elterngeld beziehen und sind flexibler, wann und wie sie wieder in den Beruf einsteigen.
– Kombination mit Teilzeitarbeit: Durch die Kombination von Elterngeld Plus und Teilzeitarbeit können Eltern Einkommensverluste teilweise ausgleichen, ohne auf finanzielle Unterstützung verzichten zu müssen.
– Partnerschaftsbonus: Die Partnerschaftsbonusmonate ermöglichen es Eltern, weitere vier Monate Elterngeld Plus zu erhalten, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten.
– Langfristige Unterstützung: Durch die Möglichkeit, den Bezug auf bis zu 32 Monate zu strecken, können Eltern langfristig finanziell bezuschusst werden.
Elterngeld Plus und Teilzeitarbeit
Wie bereits erwähnt, dürfen Eltern während des Bezugs von Elterngeld Plus bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Durch die Kombination von Elterngeld Plus und Teilzeitarbeit können Sie finanzielle Verluste, die durch die Arbeitszeitreduktion entstehen, ausgleichen.
Wenn Sie beispielsweise vor der Geburt 40 Stunden gearbeitet haben und nach der Geburt nur noch 20 Stunden arbeiten, hilft Ihnen das Elterngeld Plus, die Differenz finanziell zu überbrücken. Dies erleichtert den Wiedereinstieg in den Beruf und sorgt dafür, dass Eltern ihre Einkünfte aufrechterhalten können.
Elterngeld Plus eignet sich besonders gut für Eltern, die während ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Der Zuverdienst während des Bezugs von Elterngeld Plus wird nicht komplett vom Elterngeld abgezogen, sondern anteilig berücksichtigt. Das bedeutet, dass Eltern weiterhin finanziell unterstützt werden, selbst wenn sie wieder ein Teilzeiteinkommen erzielen. Hierbei ist zu beachten, dass der Zuverdienst die Höhe des Elterngeld Plus verringern kann, aber nicht so stark wie beim Basiselterngeld.
Es ist wichtig, dass der Zuverdienst die 32-Stunden-Grenze pro Woche nicht überschreitet, um den Anspruch auf Elterngeld Plus zu wahren.
Anrechnung eines Minijobs bei Elterngeld Plus
Ein Minijob während des Bezugs von Elterngeld Plus ist grundsätzlich möglich, solange die wöchentliche Arbeitszeit von 32 Stunden nicht überschritten wird, was wegen des Mindestlohngesetzes nicht der Fall sein darf. Das Einkommen aus dem Minijob wird als Zuverdienst angerechnet und verringert den Elterngeld Plus Betrag ggf. in Abhängigkeit Ihres vorgeburtlichen Einkommens anteilig.
Es ist ratsam, den Zuverdienst aus einem Minijob genau zu berechnen, um zu verstehen, wie viel Elterngeld Plus abgezogen wird. Dabei hilft unser Elterngeld Rechner, der diese Einkünfte entsprechend berücksichtigen kann:
Elterngeld Plus Antrag
Der Antrag auf Elterngeld Plus erfolgt gleichsam mit dem Basiselterngeldantrag. Sie stellen diesen nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle und geben an, in welchem Zeitraum Sie Basiselterngeld und/oder Elterngeld Plus beziehen möchten.
Es empfiehlt sich, den Antrag möglichst zügig nach der Geburt des Kindes einzureichen um möglichst zügig Ihre Auszahlungen zu erhalten. Da Sie erst nach der Entbindung alle benötigten Unterlagen wie die Geburtsurkunde und Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld und Teilzeiteinkommen vorliegen haben, kann der Antrag nicht vor der Geburt übermittelt werden.
Hier finden Sie Ihre Elterngeldantragsformulare
Alle Infos, Formulare und Ausfüllhilfen
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Kann ich Elterngeld Plus und Basiselterngeld kombinieren?
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Wird ein Minijob während des Elterngeld Plus angerechnet?
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