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Krankenversicherung Baby: gesetzlich, privat oder mit Zusatz?

Von , Dipl.-Finanzwirt (FH) Aktualisiert am

Ihr Kind ist ab der Geburt krankenversichert, wenn Sie es rechtzeitig anmelden. Ob die Krankenversicherung Baby über die kostenlose Familienversicherung läuft oder privat abgeschlossen werden muss, hängt davon ab, wie die Eltern versichert sind, ob sie verheiratet sind und wie hoch ihr Einkommen ist. Dieser Ratgeber zeigt die typischen Fälle und Fristen.

Kurz gesagt: Sind beide Eltern gesetzlich versichert, ist das Baby kostenlos familienversichert. Ist ein Elternteil privat versichert, verdient er mehr als der gesetzlich versicherte Partner und liegt sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, muss das Kind verheirateter Eltern privat versichert werden. Bei privat versicherten Eltern gilt für die Anmeldung eine Frist von zwei Monaten.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Melden Sie Ihr Kind kurz nach der Geburt bei der Krankenkasse oder Versicherung an, die Geburtsurkunde reichen Sie nach.
  • Beide Eltern gesetzlich versichert: Familienversicherung bei der Kasse eines Elternteils, ohne Beitrag.
  • Ein Elternteil privat: Das Kind verheirateter Eltern ist nicht familienversichert, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und sein Einkommen über 6.450 Euro im Monat liegt (2026).
  • Unverheiratete Eltern: Die Einkommensregel gilt nicht, das Kind kann über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden.
  • Privat versichert: Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt, dann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten ab Geburt.

Anmeldung nach der Geburt

Melden Sie die Geburt Ihrem Versicherer so bald wie möglich. Bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen Sie die Familienversicherung meist online oder mit einem Fragebogen, die Geburtsurkunde reichen Sie nach. Die Versicherung beginnt mit der Geburt. Danach bekommt Ihr Kind eine Versichertennummer und eine eigene Gesundheitskarte.

Die Krankenkasse brauchen Sie auch für das Mutterschaftsgeld und später für das Kinderkrankengeld. Welche Anträge nach der Geburt sonst noch anstehen, zeigt der Ratgeber Nach der Geburt.

Krankenversicherung Baby: die typischen Fälle

Eltern
Kind
Eltern
beide gesetzlich versichert
Kind
kostenlos familienversichert bei der Kasse eines Elternteils, die Eltern wählen
Eltern
verheiratet, ein Elternteil gesetzlich, einer privat
Kind
familienversichert, außer der privat versicherte Elternteil verdient regelmäßig mehr als 6.450 Euro im Monat (2026) und mehr als der gesetzlich versicherte; dann privat oder freiwillig gesetzlich
Eltern
nicht verheiratet, ein Elternteil gesetzlich, einer privat
Kind
familienversichert über den gesetzlich versicherten Elternteil, unabhängig vom Einkommen des anderen
Eltern
beide privat versichert
Kind
privat versichert, Anmeldung binnen zwei Monaten nach der Geburt

Die Familienversicherung setzt außerdem voraus, dass das Kind in Deutschland wohnt und kein eigenes Einkommen über 565 Euro im Monat hat (2026). Bei Babys ist das praktisch immer erfüllt.

Beamtinnen und Beamte: Das Kind ist über die Beihilfe des Dienstherrn abgesichert, den Rest deckt meist eine private Krankenversicherung. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, gelten die Regeln aus der Tabelle.

Kind privat versichern: Kindernachversicherung

Ist mindestens ein Elternteil am Tag der Geburt privat krankenversichert, muss dessen Versicherer das Kind ab der Geburt aufnehmen, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten. Voraussetzung ist, dass Sie das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden. Der Schutz des Kindes darf dabei nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils.

Verpassen Sie die Frist, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen. Melden Sie das Kind deshalb früh an, auch wenn die Geburtsurkunde noch fehlt.

Zusatzversicherungen fürs Kind

Für gesetzlich versicherte Kinder gibt es private Zusatzversicherungen, zum Beispiel für Zahnspangen und Zahnbehandlung, Brillen, Heilpraktiker oder Einzelzimmer im Krankenhaus. Ob sich ein Zusatztarif lohnt, hängt von Ihren Wünschen und den Bedingungen ab. Achten Sie vor allem auf:

  • Wartezeiten und Leistungsgrenzen in den ersten Jahren
  • ob schon bekannte Befunde ausgeschlossen sind
  • bei Kieferorthopädie: ab welcher Behandlungsstufe gezahlt wird
  • wie sich der Beitrag mit dem Alter entwickelt

Elterngeld und Krankenversicherung der Eltern

Während Sie Elterngeld beziehen, bleiben Sie als Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert, solange Sie kein weiteres Einkommen haben. Für freiwillig und privat Versicherte gelten andere Regeln. Mehr dazu im Ratgeber Elterngeld und Krankenversicherung.

Häufige Fragen zur Krankenversicherung des Babys

Quellen

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Stand: November 2026.

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