Elterngeld für Studierende und Auszubildende
Von Felix Böhme, Dipl.-Finanzwirt (FH) Aktualisiert am
Elterngeld für Studierende und Auszubildende gibt es auch ohne Gehalt vor der Geburt. Studium oder Ausbildung müssen Sie dafür nicht unterbrechen. Hier erfahren Sie, wie hoch das Elterngeld ist, wie Ausbildungsvergütung und Minijob zählen und was beim BAföG gilt.
Kurz gesagt: Studierende und Auszubildende bekommen mindestens 300 € Basiselterngeld oder 150 € ElterngeldPlus im Monat – auch ohne Einkommen vor der Geburt. Wer vorher eine Ausbildungsvergütung oder einen Minijob hatte, bekommt mehr: bei geringem Einkommen bis zu 100 % davon. Studium und Ausbildung dürfen Sie fortsetzen. Stand: Oktober 2026.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestbetrag 300 € Basiselterngeld bzw. 150 € ElterngeldPlus, auch ohne Einkommen vor der Geburt.
- Studium oder Ausbildung müssen Sie nicht unterbrechen; die Stundenzahl spielt keine Rolle.
- Ausbildungsvergütung und Minijob zählen als Einkommen – unter 1.000 € Elterngeld-Netto steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 %.
- Bezahlte Ausbildung nach der Geburt fortsetzen: Die Vergütung mindert das Elterngeld.
- BAföG: Elterngeld über dem Mindestbetrag zählt als Einkommen; ein Stipendium wird auf das Elterngeld nicht angerechnet.
Wie hoch ist das Elterngeld für Studierende und Auszubildende?
Ohne Einkommen vor der Geburt gibt es den Mindestbetrag: 300 € Basiselterngeld oder 150 € ElterngeldPlus im Monat (§ 2 Abs. 4 BEEG). Hatten Sie in den 12 Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat Einkommen aus einem Job oder einer Ausbildung, kann es mehr sein. Bei geringem Einkommen ist die Ersatzrate höher: Unter 1.000 € Elterngeld-Netto steigt sie von 67 % um 0,1 Prozentpunkte je 2 €, höchstens auf 100 % (§ 2 Abs. 2 BEEG).
Das Elterngeld-Netto ist Ihr durchschnittliches Einkommen nach den pauschalen Abzügen. Bei einem Minijob mit 603 € im Monat sind das 500,50 € (abgezogen wird nur ein Zwölftel der Werbungskostenpauschale). Weitere Werte zeigt die Elterngeld-Tabelle.
Zum Ausdrucken: Elterngeld 2026 auf einen Blick – Höhe, Dauer, die drei Varianten, Fristen, Antrag in 5 Schritten und ein Planungsraster zum Ausfüllen (PDF, 2 Seiten). Alle Checklisten und Vorlagen
Ausbildung: Vergütung zählt als Einkommen
Ihre Ausbildungsvergütung ist Arbeitslohn. Sie zählt deshalb als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und erhöht das Elterngeld (§ 2 Abs. 1 BEEG).
- Ausbildung fortsetzen: Eine Beschäftigung zur Berufsbildung gilt nicht als volle Erwerbstätigkeit (§ 1 Abs. 6 BEEG). Sie dürfen Ihre Ausbildung also mit Elterngeld fortsetzen.
- Aber: Die Vergütung nach der Geburt mindert das Elterngeld (§ 2 Abs. 3 BEEG). Bekommen Sie gleich viel wie vorher, bleibt meist nur der Mindestbetrag. Beispiel: 800 € Elterngeld-Netto vor und nach der Geburt ergeben 300 € Basiselterngeld oder 150 € ElterngeldPlus. Ohne Vergütung wären es 616 € bzw. 308 €.
- Elternzeit: Auch Auszubildende können Elternzeit nehmen. Die Elternzeit wird auf die Dauer der Ausbildung nicht angerechnet – die Ausbildung verlängert sich entsprechend (§ 20 Abs. 1 BEEG).
- Mutterschutz: Auszubildende bekommen in den Schutzfristen Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Ausbildungsbetriebs. Diese Leistungen werden ab der Geburt auf das Elterngeld angerechnet.
Studium: Elterngeld, BAföG und Stipendium
Ein Studium ist keine Erwerbstätigkeit. Sie können also studieren, so viel Sie möchten, und trotzdem Elterngeld bekommen. Elternzeit gibt es dagegen nur für Beschäftigte – etwa für Ihren Nebenjob.
- BAföG: Das Elterngeld zählt beim BAföG als Einkommen, soweit es über dem Mindestbetrag von 300 € (ElterngeldPlus: 150 €) liegt (§ 10 BEEG). Den Mindestbetrag bekommen Sie also zusätzlich zum ungekürzten BAföG.
- Kinderbetreuungszuschlag: Wer BAföG bekommt und mit einem eigenen Kind unter 14 Jahren zusammenlebt, erhält 160 € im Monat mehr je Kind (§ 14b BAföG).
- Stipendium: Ein Stipendium wird auf das Elterngeld nicht angerechnet.
Minijob neben dem Studium
Auch ein Minijob zählt beim Elterngeld als Einkommen. Bei 603 € im Monat in allen 12 Monaten vor dem Geburtsmonat sind das nach der Tabelle oben 459,96 € Basiselterngeld statt 300 €. Arbeiten Sie im Minijob nach der Geburt weiter, mindert der Verdienst das Elterngeld. Wie sich das rechnet, zeigt die Seite Elterngeld und Minijob.
Häufige Fragen zum Elterngeld für Studierende und Auszubildende
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Bekommen Studenten Elterngeld?
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Wie viel Elterngeld bekommen Auszubildende?
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Darf ich während des Elterngeldes meine Ausbildung weitermachen?
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Wird Elterngeld auf BAföG angerechnet?
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Zählt ein Minijob beim Elterngeld?
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Wird ein Stipendium auf das Elterngeld angerechnet?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): § 1 (Anspruch, Berufsbildung), § 2 (Höhe, Mindestbetrag), § 10 (Verhältnis zu anderen Sozialleistungen), § 20 (Berufsbildung und Elternzeit)
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): § 14b (Kinderbetreuungszuschlag)
- Familienportal des Bundes: Elterngeld im Studium oder in der Ausbildung, Elterngeld und BAföG
Quellen geprüft: Oktober 2026
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Stand: Oktober 2026.