Sorgerechtsverfügung: wer kümmert sich um Ihr Kind, wenn Ihnen etwas zustößt?
Von Felix Böhme, Dipl.-Finanzwirt (FH) Aktualisiert am
Niemand denkt gern daran, doch Eltern sollten es regeln: Wer kümmert sich um das Kind, wenn beide Eltern sterben oder ausfallen? Mit einer Sorgerechtsverfügung benennen Sie die Person, die dann Vormund Ihres Kindes werden soll. Dieser Ratgeber erklärt, was die Sorgerechtsverfügung regelt, welche Form sie braucht und was Sie zusätzlich bedenken sollten.
Kurz gesagt: Ohne Regelung bestimmt das Familiengericht einen Vormund. Benennen Eltern in einer Sorgerechtsverfügung eine Person, ist das Gericht daran grundsätzlich gebunden. Damit die Benennung verbindlich ist, muss sie in der Form eines Testaments erfolgen: eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Stirbt ein Elternteil, hat bei gemeinsamer Sorge in der Regel der andere Elternteil das Sorgerecht allein.
- Fallen beide Eltern aus, bestellt das Familiengericht einen Vormund.
- Eltern können durch letztwillige Verfügung eine Person als Vormund benennen oder ausschließen (§ 1782 BGB).
- Letztwillige Verfügung heißt: eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet.
- Das Gericht darf die benannte Person nur aus wichtigen Gründen übergehen, etwa wenn das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
Was ohne Regelung passiert
Stirbt ein Elternteil, steht das Sorgerecht in der Regel dem anderen Elternteil allein zu, wenn beide es gemeinsam hatten. Fallen beide Eltern aus oder hatte der verstorbene Elternteil das alleinige Sorgerecht, bestellt das Familiengericht einen Vormund. Das kann ein Verwandter, eine andere geeignete Person oder notfalls das Jugendamt sein.
Ohne Ihre Vorgabe kennt das Gericht Ihre Wünsche nicht. Es kann vorkommen, dass sich mehrere Verwandte um das Kind bemühen oder dass eine Person Vormund wird, die Sie selbst nicht gewählt hätten.
Sorgerechtsverfügung richtig erstellen: Form und Inhalt
Nach § 1782 BGB können Eltern eine Person als Vormund benennen und auch Personen ausschließen. Das geschieht durch letztwillige Verfügung, also in einem Testament. Für ein eigenhändiges Testament schreiben Sie den Text vollständig von Hand und unterschreiben ihn. Alternativ beurkundet ein Notar die Verfügung.
Was hineingehört
- Name, Geburtsdatum und Anschrift des Elternteils und des Kindes
- die Person, die Vormund werden soll, mit Namen und Geburtsdatum
- auf Wunsch eine Ersatzperson, falls die erste nicht kann oder will
- auf Wunsch Personen, die nicht Vormund werden sollen
- Ort, Datum und Unterschrift
Gut zu wissen: Jeder Elternteil verfasst eine eigene Verfügung. Widersprechen sich die Verfügungen beider Eltern, gilt die des zuletzt verstorbenen Elternteils. Stimmen Sie sich deshalb ab und sprechen Sie vorher mit der Person, die Sie benennen möchten.
Bewahren Sie die Verfügung so auf, dass sie gefunden wird, zum Beispiel bei Ihren wichtigen Unterlagen. Ein Testament können Sie gegen eine Gebühr beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Es wird dann im Zentralen Testamentsregister vermerkt.
Unterschied zu Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Die Sorgerechtsverfügung wirkt erst nach dem Tod. Für den Fall, dass Sie vorübergehend ausfallen, etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, hilft eine Vollmacht für Alltagsangelegenheiten des Kindes, zum Beispiel für Kita, Schule und Arztbesuche.
Besonderheiten für unverheiratete Eltern, Alleinerziehende und Patchworkfamilien
- Unverheiratete Eltern: Ohne Sorgeerklärung hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Mit einer gemeinsamen Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar sorgen beide Eltern gemeinsam. Mehr dazu im Ratgeber Nach der Geburt.
- Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht: Hier ist eine Sorgerechtsverfügung besonders wichtig, weil sonst das Gericht ohne Ihre Vorgabe entscheidet.
- Patchworkfamilien: Ein Stiefelternteil hat kein Sorgerecht. Soll das Kind bei ihm bleiben, können Sie ihn als Vormund benennen.
Was Eltern zusätzlich regeln sollten
Wer ein Kind großzieht, braucht auch Geld. Mit einem Testament regeln Sie, wer Ihr Vermögen erbt und wer es für das Kind verwaltet, bis es volljährig ist. Eine Risikolebensversicherung kann die Familie finanziell absichern, wenn ein Elternteil stirbt. Einen Überblick gibt unser Ratgeber Versicherungen für Familien.
Häufige Fragen zur Sorgerechtsverfügung
-
Ist das Familiengericht an die Sorgerechtsverfügung gebunden?
-
Kann man ein Ehepaar gemeinsam als Vormund benennen?
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Reicht eine am Computer geschriebene Sorgerechtsverfügung?
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Ab wann kann man eine Sorgerechtsverfügung erstellen?
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1782 Benennung und Ausschluss als Vormund durch die Eltern
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1783 Übergehen des benannten Vormunds
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 2247 Eigenhändiges Testament
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Stand: November 2026.