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Sorgerechtsverfügung: wer kümmert sich um Ihr Kind, wenn Ihnen etwas zustößt?

Von , Dipl.-Finanzwirt (FH) Aktualisiert am

Niemand denkt gern daran, doch Eltern sollten es regeln: Wer kümmert sich um das Kind, wenn beide Eltern sterben oder ausfallen? Mit einer Sorgerechtsverfügung benennen Sie die Person, die dann Vormund Ihres Kindes werden soll. Dieser Ratgeber erklärt, was die Sorgerechtsverfügung regelt, welche Form sie braucht und was Sie zusätzlich bedenken sollten.

Kurz gesagt: Ohne Regelung bestimmt das Familiengericht einen Vormund. Benennen Eltern in einer Sorgerechtsverfügung eine Person, ist das Gericht daran grundsätzlich gebunden. Damit die Benennung verbindlich ist, muss sie in der Form eines Testaments erfolgen: eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Stirbt ein Elternteil, hat bei gemeinsamer Sorge in der Regel der andere Elternteil das Sorgerecht allein.
  • Fallen beide Eltern aus, bestellt das Familiengericht einen Vormund.
  • Eltern können durch letztwillige Verfügung eine Person als Vormund benennen oder ausschließen (§ 1782 BGB).
  • Letztwillige Verfügung heißt: eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet.
  • Das Gericht darf die benannte Person nur aus wichtigen Gründen übergehen, etwa wenn das Wohl des Kindes gefährdet wäre.

Was ohne Regelung passiert

Stirbt ein Elternteil, steht das Sorgerecht in der Regel dem anderen Elternteil allein zu, wenn beide es gemeinsam hatten. Fallen beide Eltern aus oder hatte der verstorbene Elternteil das alleinige Sorgerecht, bestellt das Familiengericht einen Vormund. Das kann ein Verwandter, eine andere geeignete Person oder notfalls das Jugendamt sein.

Ohne Ihre Vorgabe kennt das Gericht Ihre Wünsche nicht. Es kann vorkommen, dass sich mehrere Verwandte um das Kind bemühen oder dass eine Person Vormund wird, die Sie selbst nicht gewählt hätten.

Sorgerechtsverfügung richtig erstellen: Form und Inhalt

Nach § 1782 BGB können Eltern eine Person als Vormund benennen und auch Personen ausschließen. Das geschieht durch letztwillige Verfügung, also in einem Testament. Für ein eigenhändiges Testament schreiben Sie den Text vollständig von Hand und unterschreiben ihn. Alternativ beurkundet ein Notar die Verfügung.

Was hineingehört

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Elternteils und des Kindes
  • die Person, die Vormund werden soll, mit Namen und Geburtsdatum
  • auf Wunsch eine Ersatzperson, falls die erste nicht kann oder will
  • auf Wunsch Personen, die nicht Vormund werden sollen
  • Ort, Datum und Unterschrift

Gut zu wissen: Jeder Elternteil verfasst eine eigene Verfügung. Widersprechen sich die Verfügungen beider Eltern, gilt die des zuletzt verstorbenen Elternteils. Stimmen Sie sich deshalb ab und sprechen Sie vorher mit der Person, die Sie benennen möchten.

Bewahren Sie die Verfügung so auf, dass sie gefunden wird, zum Beispiel bei Ihren wichtigen Unterlagen. Ein Testament können Sie gegen eine Gebühr beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Es wird dann im Zentralen Testamentsregister vermerkt.

Unterschied zu Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Dokument
Was es regelt
Dokument
Sorgerechtsverfügung
Was es regelt
wer Vormund Ihres Kindes werden soll, wenn Sie das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, weil Sie verstorben sind
Dokument
Testament (Erbregelung)
Was es regelt
wer Ihr Vermögen erbt; beides kann in einem Dokument stehen
Dokument
Vorsorgevollmacht
Was es regelt
wer für Sie selbst entscheidet, wenn Sie nicht mehr entscheiden können, etwa nach einem Unfall
Dokument
Patientenverfügung
Was es regelt
welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen

Die Sorgerechtsverfügung wirkt erst nach dem Tod. Für den Fall, dass Sie vorübergehend ausfallen, etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, hilft eine Vollmacht für Alltagsangelegenheiten des Kindes, zum Beispiel für Kita, Schule und Arztbesuche.

Besonderheiten für unverheiratete Eltern, Alleinerziehende und Patchworkfamilien

  • Unverheiratete Eltern: Ohne Sorgeerklärung hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Mit einer gemeinsamen Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar sorgen beide Eltern gemeinsam. Mehr dazu im Ratgeber Nach der Geburt.
  • Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht: Hier ist eine Sorgerechtsverfügung besonders wichtig, weil sonst das Gericht ohne Ihre Vorgabe entscheidet.
  • Patchworkfamilien: Ein Stiefelternteil hat kein Sorgerecht. Soll das Kind bei ihm bleiben, können Sie ihn als Vormund benennen.

Was Eltern zusätzlich regeln sollten

Wer ein Kind großzieht, braucht auch Geld. Mit einem Testament regeln Sie, wer Ihr Vermögen erbt und wer es für das Kind verwaltet, bis es volljährig ist. Eine Risikolebensversicherung kann die Familie finanziell absichern, wenn ein Elternteil stirbt. Einen Überblick gibt unser Ratgeber Versicherungen für Familien.

Häufige Fragen zur Sorgerechtsverfügung

Quellen

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Stand: November 2026.

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