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Kinderkonto: worauf Eltern achten sollten

Von , Dipl.-Finanzwirt (FH) Aktualisiert am

Ein Kinderkonto ist ein Girokonto oder Sparkonto auf den Namen Ihres Kindes. Darauf landen Geldgeschenke von Großeltern, später das Taschengeld. Dieser Ratgeber erklärt, wer das Kinderkonto eröffnet, welche Unterlagen Sie brauchen, worauf Sie bei den Bedingungen achten und was bei Steuern und Sozialleistungen gilt.

Kurz gesagt: Das Kinderkonto eröffnen die sorgeberechtigten Eltern mit der Geburtsurkunde und der Steuer-ID des Kindes. Achten Sie auf ein kostenloses Konto ohne Überziehungsmöglichkeit. Geld auf dem Kinderkonto gehört dem Kind, auch geschenktes Kindergeld.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kinderkonto lautet auf den Namen des Kindes, die Eltern verwalten es bis zur Volljährigkeit.
  • Bei gemeinsamer Sorge eröffnen in der Regel beide Eltern das Konto gemeinsam.
  • Sie brauchen die Geburtsurkunde, die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und die Ausweise der Eltern.
  • Geld auf dem Kinderkonto gehört dem Kind. Die Eltern dürfen es nicht einfach für sich zurückholen.
  • Ein Freistellungsauftrag für das Kind sorgt dafür, dass Zinsen bis 1.000 Euro im Jahr steuerfrei bleiben.

Wozu ein Kinderkonto?

Viele Familien eröffnen das Kinderkonto schon im ersten Lebensjahr. Typische Gründe sind:

  • Geldgeschenke von Familie und Paten an einer Stelle sammeln
  • einen Teil des Kindergeldes für später zurücklegen
  • mit einem Sparziel oder Sparplan regelmäßig etwas beiseitelegen
  • später: Taschengeld und erste eigene Karte, damit das Kind den Umgang mit Geld lernt

Wichtig: Das Kindergeld zahlt die Familienkasse an die Eltern. Überweisen Sie es auf das Kinderkonto, gehört es dem Kind. Wollen Sie flexibel bleiben, sparen Sie lieber auf einem eigenen Konto und übertragen später einen Betrag.

Kinderkonto eröffnen: wer, wann, welche Unterlagen

Das Kind wird durch seine Eltern vertreten. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, vertreten sie das Kind gemeinsam. Deshalb verlangen Banken in der Regel die Zustimmung beider Eltern. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, eröffnet er das Konto allein und weist das Sorgerecht nach.

Unterlage
Wofür?
Unterlage
Geburtsurkunde des Kindes
Wofür?
Nachweis von Name, Geburtsdatum und Eltern
Unterlage
Steuer-Identifikationsnummer des Kindes
Wofür?
Pflichtangabe der Bank für Steuern und Freistellungsauftrag
Unterlage
Ausweise beider Eltern
Wofür?
Legitimation der gesetzlichen Vertreter
Unterlage
gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis
Wofür?
bei alleinigem Sorgerecht

Die Steuer-ID schickt das Bundeszentralamt für Steuern einige Wochen nach der Geburtsanmeldung per Brief. Bei vielen Banken eröffnen Sie das Kinderkonto online mit Video- oder Online-Identifizierung beider Eltern.

Worauf Sie bei den Bedingungen achten sollten

  • Kosten: Ein Kinderkonto sollte keine Kontoführungsgebühren haben, auch nicht für die Karte.
  • Kein Dispo: Ein Kinderkonto wird ohne Überziehungsmöglichkeit geführt. Prüfen Sie, dass auch die Karte nur auf Guthaben funktioniert.
  • Karte ab welchem Alter: Banken geben Karten oft ab etwa 7 Jahren aus. Gut ist, wenn Sie Limits für Abhebungen und Zahlungen festlegen können.
  • Elternzugang: In der App sehen Sie Umsätze und Kontostand, auch wenn das Kind später eine eigene Karte hat.
  • Sparfunktionen: Unterkonten oder Sparziele helfen, Geld für bestimmte Zwecke zurückzulegen.
  • Mit 18: Klären Sie, was bei Volljährigkeit passiert. Meist wird das Konto zu einem normalen Girokonto mit den dann geltenden Bedingungen.

Steuern: Freistellungsauftrag und Freibeträge des Kindes

Zinsen und andere Kapitalerträge des Kindes sind Einkünfte des Kindes. Jedes Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr. Damit die Bank bis zu dieser Grenze keine Abgeltungsteuer einbehält, stellen die Eltern für das Kind einen Freistellungsauftrag.

Hat das Kind darüber hinaus keine nennenswerten Einkünfte, bleibt es auch mit höheren Zinsen meist steuerfrei, weil ihm zusätzlich der Grundfreibetrag zusteht (2026: 12.348 Euro). In diesem Fall können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung für das Kind beantragen. Dann behält die Bank auch über 1.000 Euro hinaus keine Steuer ein.

Familienversicherung beachten: Ist Ihr Kind gesetzlich familienversichert, zählen Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag zum Gesamteinkommen. Liegt es regelmäßig über 565 Euro im Monat (2026), endet die beitragsfreie Familienversicherung. Bei üblichen Sparbeträgen spielt das keine Rolle.

Kinderkonto und Sozialleistungen

Beziehen Sie Leistungen, bei denen Vermögen geprüft wird, kann auch das Guthaben auf dem Kinderkonto eine Rolle spielen. Das gilt etwa für das Bürgergeld. Für Kinder gibt es eigene Freibeträge, übliche Ersparnisse sind meist geschützt. Prüfen Sie vor größeren Einzahlungen trotzdem die aktuellen Regeln Ihrer Leistung.

Wie der Kinderzuschlag mit Einkommen und Vermögen umgeht, erklärt unser Ratgeber zum Kinderzuschlag.

Häufige Fragen zum Kinderkonto

Quellen

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Stand: November 2026.

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