Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Eine Fehlgeburt ist ein tiefer Einschnitt. Seit dem 1. Juni 2025 gilt nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese Zeit in Anspruch nehmen oder arbeiten möchten. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln zum Mutterschutz nach einer Fehlgeburt in Ruhe zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Juni 2025 gilt nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzfrist.
- Sie dauert 2 Wochen (ab der 13. Woche), 6 Wochen (ab der 17. Woche) oder 8 Wochen (ab der 20. Woche).
- Sie dürfen in dieser Zeit arbeiten, wenn Sie das ausdrücklich möchten – und können es sich jederzeit anders überlegen.
- Während der Schutzfrist gibt es Mutterschaftsgeld und in der Regel einen Zuschuss des Arbeitgebers.
- Kündigungsschutz besteht bis vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche.
Was gilt seit dem 1. Juni 2025?
Bis Ende Mai 2025 gab es nach einer Fehlgeburt keine Schutzfrist. Seit dem 1. Juni 2025 regelt das Mutterschutzgesetz gestaffelte Schutzfristen für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden (§ 3 Abs. 5 MuSchG). Außerdem gelten die Regeln, die das Gesetz für eine Entbindung vorsieht, bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche entsprechend – soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 2 Abs. 6 MuSchG).
Maßgeblich ist die Schwangerschaftswoche, in der die Fehlgeburt eintritt. Sie wird ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung gezählt. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus; sie dient als Nachweis gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse.
Fehlgeburt oder Totgeburt?
Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn das Kind ohne Lebenszeichen zur Welt kommt, weniger als 500 Gramm wiegt und die 24. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht ist. Wiegt das Kind 500 Gramm oder mehr oder ist die 24. Woche erreicht, handelt es sich um eine Totgeburt. Dann gelten die regulären Schutzfristen nach der Entbindung, also in der Regel acht Wochen.
Wie lange dauert der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?
Die Dauer der Schutzfrist richtet sich danach, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten war:
Die Schutzfrist schließt direkt an die Fehlgeburt an. Eine Schutzfrist vor der Entbindung gibt es in diesem Fall nicht. Bis wann Ihre Schutzfrist genau läuft, können Sie mit unserem Mutterschutzrechner ermitteln – dort lässt sich auch eine Fehlgeburt eingeben.
Muss ich die Schutzfrist nehmen?
Nein. Ihr Arbeitgeber darf Sie während der Schutzfrist nach einer Fehlgeburt nicht beschäftigen – es sei denn, Sie erklären ausdrücklich, dass Sie arbeiten möchten. Diese Erklärung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (§ 3 Abs. 5 MuSchG). Anders als nach einer Geburt sind Sie also nicht zu einer Pause verpflichtet.
Manchen Frauen hilft der gewohnte Alltag, andere brauchen Zeit für sich. Beides ist in Ordnung. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Fehlgeburt, damit er die Schutzfrist beachten kann; als Nachweis dient die ärztliche Bescheinigung. Arbeiten Sie während der Schutzfrist, erhalten Sie wie gewohnt Ihr Gehalt.
Welches Geld bekomme ich während der Schutzfrist?
Mutterschaftsgeld
Sind Sie gesetzlich krankenversichert und angestellt, zahlt Ihre Krankenkasse für die Zeit der Schutzfrist Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro pro Kalendertag (§ 19 MuSchG, § 24i SGB V). Sind Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, etwa weil Sie privat oder über die Familie versichert sind, zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung auf Antrag Mutterschaftsgeld von insgesamt höchstens 210 Euro. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.
Zuschuss des Arbeitgebers
Liegt Ihr durchschnittliches Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Monate über 13 Euro pro Tag, zahlt Ihr Arbeitgeber den Unterschied als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG). Das gilt auch für die Schutzfrist nach einer Fehlgeburt, weil die Regeln zur Entbindung entsprechend anzuwenden sind (§ 2 Abs. 6 MuSchG). Ihr Arbeitgeber bekommt diesen Zuschuss über das Umlageverfahren U2 erstattet. Zusammen erhalten Angestellte so in der Regel ihr bisheriges Nettoentgelt.
So beantragen Sie das Geld
Das Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse beziehungsweise beim Bundesamt für Soziale Sicherung, jeweils mit der ärztlichen Bescheinigung über die Fehlgeburt. Den Zuschuss zahlt Ihr Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung.
Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt
Nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche darf Ihr Arbeitgeber Ihnen bis zum Ablauf von vier Monaten nicht kündigen (§ 17 Abs. 1 MuSchG). Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Schutzfrist in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber bei der Kündigung von der Fehlgeburt wusste oder Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung informieren. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die zuständige Landesbehörde eine Kündigung für zulässig erklären.
Erhalten Sie trotzdem eine Kündigung, handeln Sie rasch: Für eine Klage beim Arbeitsgericht gelten kurze Fristen. Unterstützung bieten zum Beispiel Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft.
Was gilt vor der 13. Schwangerschaftswoche?
Bei einer Fehlgeburt vor der 13. Schwangerschaftswoche gibt es keine Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz. Wenn Sie Zeit zur Erholung brauchen, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie krankschreiben. Dann erhalten Sie wie bei jeder Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber, in der Regel bis zu sechs Wochen (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz), und danach gegebenenfalls Krankengeld von der Krankenkasse.
Der besondere Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes gilt während der Schwangerschaft. Nach einer Fehlgeburt bis einschließlich der 12. Schwangerschaftswoche besteht er nicht weiter.
Unterstützung und Beratung
Neben den rechtlichen Fragen ist vor allem wichtig, dass Sie gut versorgt sind. Erste Ansprechpartner sind Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt. Auch Schwangerschaftsberatungsstellen sind für Sie da: Jede Person hat das Recht, sich dort in allen Fragen, die eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berühren, beraten zu lassen – auf Wunsch anonym (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz). Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über die Beratungsstellensuche auf familienplanung.de.
Ausführliche Informationen des Bundesfamilienministeriums bietet das Familienportal: Welche Regelungen gelten bei Fehl- und Totgeburten?
Häufige Fragen zum Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
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Ab wann gilt Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?
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Muss ich nach einer Fehlgeburt zu Hause bleiben?
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Bekomme ich nach einer Fehlgeburt Mutterschaftsgeld?
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Wie lange gilt der Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt?
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Was gilt bei einer Fehlgeburt vor der 13. Woche?
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Was ist der Unterschied zwischen Fehlgeburt und Totgeburt?
Rechtsgrundlagen und weitere Informationen
- Mutterschutzgesetz: § 2 Abs. 6, § 3 Abs. 5, § 17, § 19, § 20
- Sozialgesetzbuch V: § 24i (Mutterschaftsgeld)
- Bundesamt für Soziale Sicherung: Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld
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Stand: Oktober 2026.