Elterngeldreform 2027: Was geplant ist – und was noch nicht feststeht
Von Felix Böhme, Dipl.-Finanzwirt (FH) Aktualisiert am
Die Elterngeldreform 2027 ist angekündigt, beschlossen ist sie nicht. Die Bundesregierung will das Elterngeld zielgerichteter, einfacher, digitaler und partnerschaftlicher machen. Hier lesen Sie, was amtlich bekannt ist, was bisher nur in Presseberichten steht und was das für Ihre Planung bedeutet.
Nichts beschlossen – Stand: 26. Oktober 2026. Diese Seite beschreibt Pläne. Es gilt das heutige Elterngeldgesetz. Wir aktualisieren die Seite, sobald ein Gesetzentwurf vorliegt.
Kurz gesagt: Die Bundesregierung plant eine Reform des Elterngeldes. Ein Gesetzentwurf liegt dem Bundestag noch nicht vor (Stand: Oktober 2026). Für alle, die jetzt ein Kind erwarten, hat die Familienministerin Vertrauensschutz zugesagt. Bis zu einem Beschluss gilt das heutige Recht. Stand: Oktober 2026.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Beschlossen ist nichts: Bis zu einem Gesetz gilt das heutige Elterngeldgesetz.
- Ziele laut Familienministerin: zielgerichteter, einfacher, digitaler und partnerschaftlicher.
- Haushaltsentwurf 2027: 7,07 Milliarden € für das Elterngeld statt 7,51 Milliarden € im Jahr 2026.
- Vertrauensschutz für alle, die jetzt ein Kind erwarten, ist zugesagt.
- Einzelheiten aus einem Ministeriumsentwurf kennt man bisher nur aus Presseberichten.
Elterngeldreform 2027: Was amtlich bekannt ist
Was Presseberichte nennen
Nur Presseberichte – nicht amtlich veröffentlicht: Im Juli 2026 berichteten mehrere Medien über einen Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium für Geburten ab dem 1. November 2027. Genannt wurden zusammen höchstens 12 statt 14 Monate Basiselterngeld, davon je 3 Monate fest für jeden Elternteil, ein Mindestbetrag von 330 € und ein Höchstbetrag von 1.900 €. Das Ministerium hat diesen Entwurf nicht veröffentlicht, einen Kabinettsbeschluss gibt es nicht. Die Angaben können sich ändern oder ganz entfallen.
Laut Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 30. September 2026 hat Familienministerin Karin Prien in einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland erklärt, sie sei offen dafür, die Kürzung von 14 auf 12 Monate noch zu verhindern; die Bundesregierung prüfe mehrere Modelle, auch die Aufteilung der Monate zwischen den Eltern stehe zur Diskussion. Beschlossen ist auch das nicht.
Was das für Sie bedeutet
Bis ein Gesetz beschlossen und verkündet ist, gilt das heutige Elterngeldgesetz. Planen Sie Ihr Elterngeld deshalb nach den heutigen Regeln:
- zusammen bis zu 14 Monate Basiselterngeld (12 + 2 Partnermonate) oder bis zu 28 Monate ElterngeldPlus (§ 4 BEEG),
- mindestens 300 €, höchstens 1.800 € Basiselterngeld im Monat (§ 2 BEEG),
- Einkommensgrenze 175.000 € zu versteuerndes Einkommen (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Ab welchem Geburtsdatum neue Regeln gelten würden, legt erst das Gesetz fest. Ihre Monate planen Sie mit unserem Elterngeldrechner; wie lange Elterngeld heute gezahlt wird, steht unter Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Wie es weitergeht
- Das Ministerium legt einen Referentenentwurf vor und stimmt ihn mit den anderen Ministerien ab.
- Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf.
- Bundesrat und Bundestag beraten; der Bundestag beschließt das Gesetz.
- Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum genannten Datum in Kraft.
Wir aktualisieren diese Seite bei jedem Schritt.
Häufige Fragen zur Elterngeldreform 2027
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Wann kommt die Elterngeldreform?
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Betrifft die Elterngeldreform mein Kind?
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Wird das Elterngeld gekürzt?
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Steigt der Mindestbetrag beim Elterngeld?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): § 1 (Anspruch, Einkommensgrenze), § 2 (Höhe), § 4 (Bezugsdauer)
- Deutscher Bundestag: Überlegungen zum Elterngeld laufen noch, Haushalt 2027
Quellen geprüft: Oktober 2026
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Stand: Oktober 2026.