Elterngeldstelle Schleswig-Holstein

Hier finden, wohin Sie Ihren Elterngeldantrag schicken sollen

Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt zugunsten der Kinderbetreuung ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise einschränken.

Die Sachbearbeiter der Elterngeldstelle setzen in der Regel Ihr Elterngeld so fest, wie Sie es beantragt haben. Sie führen keine Günstigerprüfung für Sie durch und sie sind nicht verpflichtet Ihnen Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Elterngeldbezug planen

Die Regelungen des Elterngeldes sind mittlerweile unübersichtlich und kompliziert geworden. Wir empfehlen allen Eltern sich rechtzeitig und gründlich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Auf unserer Internetseite einfach-elterngeld.de stellen wir umfassendes Informationsmaterial zusammen, das Ihnen helfen soll, Ihren Elterngeldbezug optimal für Ihre familiäre und finanzielle Situation zu planen.

Profitieren Sie von unserem Service

Nutzen Sie unseren Elterngeldrechner und testen Sie verschiedene Bezugsmöglichkeiten. Sie können leicht und intuitiv ausprobieren, was es für Auswirkungen hat, wenn Sie während Ihres Bezugszeitraumes einer Erwerbstätigkeit nachgehen und noch vieles mehr.

Mit unserer eigens für Sie erstellten Elterngeldsoftware können Sie vollautomatisch und intuitiv Ihren Elterngeld- und Kindergeldantrag erstellen. Falls Sie Bedarf für eine umfassende persönliche Beratung haben, stehen unsere Experten Ihnen gern zur Verfügung.

Elterngeld-Antrag Schleswig-Holstein

Den Elterngeld Antrag Schleswig-Holstein finden Sie neben den anderen Hinweis- und Formularblättern auf einer weiteren Unterseite. Dort finden Sie viele weitere nützlichen Hinweise und Tipps, wie man den Elterngeldantrag ausfüllt.


Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) für die Festsetzung des Elterngeldes zuständig. Bearbeitet wird an vier Standorten; maßgeblich ist der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in dem/der Sie wohnen:
  • Adresse
  • Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit
  • Dienstsitz Heide – Abteilung Elterngeld
  • Neue Anlage 9
  • 25746 Heide
  • zuständig für folgende Kreise: Dithmarschen, Nordfriesland, Pinneberg, Steinburg
  • E-Mail
  • elterngeld.heide@lasg.landsh.de
  • Telefon
  • 0481 696 0
  • Fax
  • 0431 696 199
  • Adresse
  • Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit
  • Dienstsitz Lübeck – Abteilung Elterngeld
  • Große Burgstraße 4
  • 23552 Lübeck
  • zuständig für folgende Kreise: Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg, Stormarn und die Stadt Lübeck
  • E-Mail
  • elterngeld.luebeck@lasg.landsh.de
  • Telefon
  • 0451 140 60
  • Fax
  • 0451 140 6499
  • Adresse
  • Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit
  • Dienstsitz Schleswig – Abteilung Elterngeld
  • Seminarweg 6
  • 24837 Schleswig
  • zuständig für folgende Kreise: Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg
  • E-Mail
  • elterngeld.schleswig@lasg.landsh.de
  • Telefon
  • 04621 806 0
  • Fax
  • 0 4621 295 83
  • Adresse
  • Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit
  • Abteilung Elterngeld
  • Steinmetzstraße 1-11
  • 24534 Neumünster
  • zuständig für folgenden Kreis: Plön und die Städte Kiel und Neumünster
  • E-Mail
  • elterngeld.neumuenster@lasg.landsh.de
  • Telefon
  • 04321 913 5
  • Fax
  • 04321 133 38
Abschlussübersicht und ausgefüllter Elterngeldantrag als PDF
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