Zum Inhalt springen

Teilzeit in der Elternzeit

Von , Dipl.-Finanzwirt (FH) Aktualisiert am

Teilzeit in der Elternzeit heißt: Sie bleiben in Elternzeit, arbeiten aber weiter – zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie darauf einen Anspruch, auch wenn Ihr Arbeitgeber zunächst nicht einverstanden ist. Hier erfahren Sie, wann der Anspruch besteht, wie und bis wann Sie die Teilzeit beantragen und was das für Ihr Elterngeld bedeutet.

Kurz gesagt: Arbeitet Ihr Arbeitgeber in der Regel mit mehr als 15 Beschäftigten und sind Sie länger als 6 Monate dort, können Sie in der Elternzeit für mindestens 2 Monate 15 bis 32 Wochenstunden arbeiten. Den Antrag stellen Sie in Textform 7 Wochen vor Beginn (ab dem 3. Geburtstag 13 Wochen); ablehnen kann der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Stand: Oktober 2026.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten.
  • Anspruch auf Teilzeit: mehr als 15 Beschäftigte, mehr als 6 Monate im Betrieb, 15 bis 32 Stunden für mindestens 2 Monate.
  • Antrag in Textform 7 Wochen vor Beginn, zwischen 3. und 8. Geburtstag 13 Wochen vorher.
  • Ablehnung nur in Textform mit Begründung innerhalb von 4 bzw. 8 Wochen – sonst gilt die Zustimmung.
  • Mit Teilzeit lohnt sich oft ElterngeldPlus; arbeiten beide Eltern 24 bis 32 Stunden, gibt es den Partnerschaftsbonus.

Voraussetzungen für Teilzeit in der Elternzeit

Während der Elternzeit dürfen Sie nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats arbeiten (§ 15 Abs. 4 BEEG). Einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber, ist fast jede Teilzeit in diesem Rahmen möglich. Einigen Sie sich nicht, haben Sie einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind (§ 15 Abs. 7 BEEG):

Voraussetzung
Was das heißt
Voraussetzung
Mehr als 15 Beschäftigte
Was das heißt
Ihr Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Auszubildende zählen nicht mit.
Voraussetzung
Mehr als 6 Monate im Betrieb
Was das heißt
Ihr Arbeitsverhältnis besteht im selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als 6 Monate.
Voraussetzung
15 bis 32 Wochenstunden
Was das heißt
Die Arbeitszeit soll für mindestens 2 Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt verringert werden.
Voraussetzung
Keine dringenden betrieblichen Gründe
Was das heißt
Dem Wunsch dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Voraussetzung
Rechtzeitiger Antrag in Textform
Was das heißt
7 Wochen vor Beginn (bis zum 3. Geburtstag), 13 Wochen vor Beginn (zwischen 3. und 8. Geburtstag).

Den Anspruch können Sie während der gesamten Elternzeit zweimal geltend machen (§ 15 Abs. 6 BEEG). Einvernehmliche Lösungen mit dem Arbeitgeber zählen dabei nicht mit. Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit braucht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers; er kann sie nur innerhalb von 4 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen in Textform verweigern (§ 15 Abs. 4 BEEG).

Kleiner Betrieb? Auch mit 15 oder weniger Beschäftigten ist Teilzeit in der Elternzeit möglich – dann aber nur, wenn sich beide Seiten einigen. Bitte prüfen Sie außerdem, ob für Sie ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gilt.

Teilzeit in der Elternzeit beantragen: Inhalt und Fristen

Der Antrag muss Beginn und Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die gewünschte Verteilung der Stunden auf die Wochentage soll er nennen (§ 15 Abs. 7 BEEG). Sie können den Antrag mit der Anmeldung der Elternzeit verbinden oder später stellen.

  • Form: Textform genügt, zum Beispiel eine E-Mail. Heben Sie einen Nachweis über den Zugang auf.
  • Frist bis zum 3. Geburtstag: spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn.
  • Frist zwischen 3. und 8. Geburtstag: spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn.
  • Einigung zuerst: Arbeitgeber und Beschäftigte sollen sich innerhalb von 4 Wochen einigen (§ 15 Abs. 5 BEEG).

Tipp: Wann Ihre Fristen genau ablaufen, berechnet der Elternzeitrechner. Wie Sie die Elternzeit selbst anmelden, steht unter Elternzeit beantragen.

Ablehnung oder Zustimmung: So muss der Arbeitgeber antworten

Will der Arbeitgeber Ihren Antrag ablehnen, muss er das in Textform und mit Begründung tun (§ 15 Abs. 7 BEEG):

Alter des Kindes bei Beginn der Teilzeit
Ablehnung spätestens
Alter des Kindes bei Beginn der Teilzeit
bis zum 3. Geburtstag
Ablehnung spätestens
4 Wochen nach Zugang des Antrags
Alter des Kindes bei Beginn der Teilzeit
zwischen 3. und 8. Geburtstag
Ablehnung spätestens
8 Wochen nach Zugang des Antrags

Zustimmung kraft Gesetzes: Lehnt der Arbeitgeber nicht frist- und formgerecht ab, gilt die Zustimmung als erteilt – mit der Arbeitszeit und Verteilung, die Sie beantragt haben. Das gilt aber nur, wenn die Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind, also zum Beispiel der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat und Ihr Antrag rechtzeitig kam.

Rechtzeitig abgelehnt? Dann können Sie Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 15 Abs. 7 BEEG). Ob die betrieblichen Gründe ausreichen, entscheidet das Gericht.

Kündigungsschutz: Arbeiten Sie in der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber in Teilzeit, gilt der besondere Kündigungsschutz der Elternzeit weiter (§ 18 Abs. 2 BEEG). Mehr dazu: Kündigungsschutz in Schwangerschaft und Elternzeit.

Teilzeit in der Elternzeit und Elterngeld

Elterngeld bekommen Sie nur, wenn Sie nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats arbeiten (§ 1 Abs. 6 BEEG). Ihr Einkommen aus der Teilzeit wird angerechnet: Das Elterngeld ersetzt dann einen Teil des Unterschieds zwischen Ihrem Einkommen vor der Geburt und Ihrem Einkommen in Teilzeit.

  • ElterngeldPlus: Es ist höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld ohne Einkommen, wird aber doppelt so lange gezahlt. Mit Teilzeit ist der Monatsbetrag oft fast genauso hoch wie beim Basiselterngeld. Wann sich das lohnt: Elterngeld Plus.
  • Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats, bekommt jeder für 2 bis 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate zusätzlich ElterngeldPlus (§ 4b BEEG). Mehr dazu: Partnerschaftsbonus.
  • Urlaub: Arbeiten Sie in der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber in Teilzeit, darf er Ihren Urlaub nicht wegen der Elternzeit kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG).

Teilen Sie der Elterngeldstelle mit, wenn Sie während des Elterngeldes arbeiten. Dafür gibt es die Arbeitgeberbescheinigung mit dem voraussichtlichen Einkommen. Wie viel Elterngeld Ihnen mit Teilzeit bleibt, zeigt der Elterngeldrechner; Beispiele finden Sie unter Elterngeld und Zuverdienst.

Musterschreiben: Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit

Diesen Text können Sie kopieren und anpassen. Als PDF zum Ausfüllen steht er im Musterschreiben-Set unten.

[Ihr Name, Anschrift, Personalnummer]

Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 Absatz 5 bis 7 BEEG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

für mein Kind [Name], geboren am [Datum], bin ich vom [Datum] bis [Datum] in Elternzeit.

Während der Elternzeit möchte ich vom [Datum] bis [Datum] in Teilzeit arbeiten, und zwar [Zahl] Stunden pro Woche. Gewünschte Verteilung: [zum Beispiel Montag bis Mittwoch je 8 Stunden, Donnerstag 4 Stunden].

Ich bitte um Ihre Zustimmung. Sollten Sie den Antrag ablehnen wollen, bitte ich um eine Begründung in Textform innerhalb der gesetzlichen Frist.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Zum Ausdrucken: Musterschreiben-Set – Sachstandsanfrage an die Elterngeldstelle, Teilzeit in der Elternzeit, Verlängerung der Elternzeit und Mitteilung der Schwangerschaft zum Ausfüllen (PDF, 4 Seiten). Alle Checklisten und Vorlagen

Häufige Fragen zur Teilzeit in der Elternzeit

Quellen und weiterführende Informationen

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: § 15 (Teilzeit in der Elternzeit), § 17 (Urlaub), § 18 (Kündigungsschutz), § 1 und § 4b (Elterngeld, Partnerschaftsbonus)

Das könnte Sie auch interessieren

Stand: Oktober 2026.

Menü
Elternzeit berechnen