Hier finden, wohin Sie Ihren Elterngeldantrag schicken sollen
Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt zugunsten der Kinderbetreuung ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise einschränken.
In Brandenburg sind die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Festsetzung des Elterngeldes zuständig. Der Elterngeldantrag wird zusammen für beide Elternteile ausgefüllt und abgegeben. Neben dem Hauptantrag gibt es verschiedene ergänzende Anlagen.
Die Sachbearbeiter der Elterngeldstelle setzen in der Regel Ihr Elterngeld so fest, wie Sie es beantragt haben. Sie führen keine Günstigerprüfung für Sie durch und sie sind nicht verpflichtet Ihnen Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.
Die Regelungen des Elterngeldes sind mittlerweile unübersichtlich und kompliziert geworden. Wir empfehlen allen Eltern sich rechtzeitig und gründlich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Auf unserer Internetseite einfach-elterngeld.de stellen wir umfassendes Informationsmaterial zusammen, das Ihnen helfen soll, Ihren Elterngeldbezug optimal für Ihre familiäre und finanzielle Situation zu planen.
Nutzen Sie unseren Elterngeldrechner und testen Sie verschiedene Bezugsmöglichkeiten. Sie können leicht und intuitiv ausprobieren, was es für Auswirkungen hat, wenn Sie während Ihres Bezugszeitraumes einer Erwerbstätigkeit nachgehen und noch vieles mehr.
Mit unserer eigens für Sie erstellten Elterngeldsoftware können Sie vollautomatisch und intuitiv Ihren Elterngeld- und Kindergeldantrag erstellen. Falls Sie Bedarf für eine umfassende persönliche Beratung haben, stehen unsere Experten Ihnen gern zur Verfügung.
Den Elterngeld Antrag Brandenburg finden Sie neben den anderen Hinweis- und Formularblättern auf einer weiteren Unterseite. Dort finden Sie viele weitere nützlichen Hinweise und Tipps, wie man den Elterngeldantrag ausfüllt.
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