Elterngeldstelle Bayern

Hier finden, wohin Sie Ihren Elterngeldantrag schicken sollen

Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt zugunsten der Kinderbetreuung ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise einschränken.

In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) für die Festsetzung des Elterngeldes zuständig; bearbeitet wird in seinen Regionalstellen. Der Elterngeldantrag wird zusammen für beide Elternteile ausgefüllt und abgegeben. Neben dem Hauptantrag gibt es verschiedene ergänzende Anlagen

Die Sachbearbeiter der Elterngeldstelle setzen in der Regel Ihr Elterngeld so fest, wie Sie es beantragt haben. Sie führen keine Günstigerprüfung für Sie durch und sie sind nicht verpflichtet Ihnen Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Elterngeldbezug planen

Die Regelungen des Elterngeldes sind mittlerweile unübersichtlich und kompliziert geworden. Wir empfehlen allen Eltern sich rechtzeitig und gründlich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Auf unserer Internetseite einfach-elterngeld.de stellen wir umfassendes Informationsmaterial zusammen, das Ihnen helfen soll, Ihren Elterngeldbezug optimal für Ihre familiäre und finanzielle Situation zu planen.

Profitieren Sie von unserem Service

Nutzen Sie unseren Elterngeldrechner und testen Sie verschiedene Bezugsmöglichkeiten. Sie können leicht und intuitiv ausprobieren, was es für Auswirkungen hat, wenn Sie während Ihres Bezugszeitraumes einer Erwerbstätigkeit nachgehen und noch vieles mehr.

Mit unserer eigens für Sie erstellten Elterngeldsoftware können Sie vollautomatisch und intuitiv Ihren Elterngeld- und Kindergeldantrag erstellen. Falls Sie Bedarf für eine umfassende persönliche Beratung haben, stehen unsere Experten Ihnen gern zur Verfügung.

Elterngeld-Antrag Bayern

Den Elterngeld Antrag Bayern finden Sie neben den anderen Hinweis- und Formularblättern auf einer weiteren Unterseite. Dort finden Sie viele weitere nützlichen Hinweise und Tipps, wie man den Elterngeldantrag ausfüllt.


Bayern

Maßgeblich ist der Regierungsbezirk, in dem Ihr Kind bei der ersten Antragstellung wohnt. Ausnahme Oberbayern: Hier hängt die bearbeitende Regionalstelle vom Geburtstag des Kindes ab (Geburten ab 2023: 12.–16. und 18.–22. Region Oberbayern, 6.–11. Region Oberpfalz, 23.–26. Region Niederbayern, übrige Tage Region Oberfranken). Den genauen Ansprechpartner nennt der Zuständigkeitsfinder des ZBFS (Angaben ohne Gewähr). Wählen Sie bitte zunächst Ihren entsprechenden Regierungsbezirk:
  • Adresse
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Region Niederbayern
  • 84026 Landshut
  • E-Mail
  • poststelle.ndb@zbfs.bayern.de
  • Fax
  • 0871 829 188
  • Adresse
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Region Mittelfranken
  • 90336 Nürnberg
  • E-Mail
  • poststelle.mfr@zbfs.bayern.de
  • Fax
  • 0911 928 1901
  • Adresse
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Region Oberbayern
  • 80323 München
  • E-Mail
  • poststelle.obb@zbfs.bayern.de
  • Fax
  • 089 18966 1499
  • Adresse
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Region Oberfranken
  • 95440 Bayreuth
  • E-Mail
  • poststelle.ofr@zbfs.bayern.de
  • Fax
  • 0921 605 2900
  • Adresse
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Region Oberpfalz
  • 93065 Regensburg
  • E-Mail
  • poststelle.opf@zbfs.bayern.de
  • Fax
  • 0941 7809 1304
  • Adresse
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Region Schwaben
  • 86135 Augsburg
  • E-Mail
  • poststelle.schw@zbfs.bayern.de
  • Fax
  • 0821 5709 9001
  • Adresse
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Region Unterfranken
  • 97025 Würzburg
  • E-Mail
  • poststelle.ufr@zbfs.bayern.de
  • Fax
  • 0931 4107 222
Abschlussübersicht und ausgefüllter Elterngeldantrag als PDF
Mit der Elterngeldsoftware können Sie Ihren Elterngeldantrag vollautomatisch ausfüllen lassen!

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