Kindergeld Auszahlung

Wissen zur Kindergeld Auszahlung finden Sie auf dieser Seite.

Auf dieser Seite informieren wir Sie darüber, wie und von wem Kindergeld ausgezahlt wird. Sie finden außerdem Hinweise, an wen die Kindergeld Auszahlung erfolgt, an welchen Terminen ausgezahlt wird und welche Bedeutung der Kinderzuschlag für Ihre Familie hat. Wir stellen Ihnen neben den Sonderformen der Kindergeldauszahlung auch das Thema „Familienkassen“ vor und geben Tipps zu Ihren Kindergeldanträgen.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

 

  • Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt
  • Kindergeldberechtigte sind die Eltern, andere Personen oder Behörden, die für den Unterhalt des Kindes aufkommen
  • Bei minderjährigen Kindern kann das Kindergeld an einen gesetzlichen Vertreter gezahlt werden
  • Volljährige Kinder können Kindergeld selbst erhalten, wenn sie einen eigenen Haushalt führen und selbst für sich sorgen
  • Für die Auszahlung gelten die festgelegten Auszahlungstermine (Zuordnung grundsätzlich anhand der Kindergeldnummer/Endziffer)

Von wem wird das Kindergeld ausgezahlt?

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Welche Familienkasse für Ihre Familienkasse zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Hier erfahren Sie mehr zur Zuständigkeit der Familienkassen.

Wie wird Kindergeld ausgezahlt?

Wenn die Familienkasse entschieden hat, dass für Ihr Kind ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird Kindergeld monatlich an einen Kindergeldberechtigten ausgezahlt. Für den Termin der Auszahlung ist die Kindergeldnummer, insbesondere die Endziffer, entscheidend. Das Kindergeld wird unbar auf das Konto überwiesen, welches der Kindergeldberechtigte bei der Beantragung angegeben hat. Anteilige Beträge können nicht auf mehrere Konten überwiesen werden.

An wen und wohin wird das Kindergeld ausgezahlt?

Kindergeld wird immer nur an eine anspruchsberechtigte Person (Kindergeldberechtigte) ausgezahlt, welche für den Unterhalt des Kindes sorgt. Bei mehreren anspruchsberechtigten Personen müssen gesetzliche Regeln beachtet werden. Wenn die Eltern des Kindes nicht oder in zu geringem Umfang für den Unterhalt aufkommen, kann Kindergeld auch an eine andere Person oder Stelle (wie z.B. das Jugendamt) überwiesen werden, welche stattdessen den Unterhalt des Kindes übernimmt. Dieser Vorgang wird “Abzweigung” genannt. Kindergeld kann auch an das Kind selbst gezahlt werden, wenn es für sich selbst sorgt. Für minderjährige Kinder ist in diesen Fällen ein gesetzlicher Vertreter nötig. Als gesetzliche Grundlage muss das Einkommenssteuergesetz (EStG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beachtet werden. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und Regelungen zum Kindergeld können Sie im Artikel Kindergeld beantragen nachlesen.

Kindergeldauszahlung an Vater oder Mutter

Wenn beide Elternteile des Kindes Anspruch auf Kindergeld haben, weil das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit ihnen lebt, kann durch eine “Berechtigtenbestimmung” festgelegt werden, an welchen Elternteil das Kindergeld ausgezahlt werden soll. Dabei können die Eltern untereinander denjenigen zum Kindergeldberechtigten erklären, für welchen ein höherer Anspruch auf Kindergeld besteht.

Auszahlung Kindergeld für getrennt lebende Eltern

Auch bei getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld immer nur an einen Kindergeldberechtigten ausgezahlt. In der Regel ist dies der Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und für dessen Unterhalt sorgt. Wenn sich das Kind abwechselnd in beiden Haushalten aufhält, kann die Berechtigtenbestimmung auch in diesem Fall den Anspruchsberechtigten der Elternteile festlegen. Eine Berechtigtenbestimmung zwischen leiblichen und nicht leiblichen Elternteilen ist auch möglich, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt mit Mutter und Stiefvater (Lebenspartner) bzw. Vater und Stiefmutter (Lebenspartnerin) lebt. Wenn das Kind bei keinem der beiden Elternteile lebt, erhält der Elternteil das Kindergeld, welcher den höheren Unterhalt für das Kind zahlt.

In welchen Fällen geht die Auszahlung des Kindergeldes an das Kind?

Kindergeld kann an das Kind selbst gezahlt werden, wenn die Kindergeldberechtigten nicht für den Unterhalt aufkommen und das Kind für sich selbst sorgen muss. Für diesen Fall muss ein “Abzweigungsantrag” bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Diese “Abzweigung” ist auch dann möglich, wenn Kindergeld und tatsächlich geleisteter Unterhalt stark voneinander abweichen. Der Kindergeldberechtigte leistet demnach weniger Versorgung als er Kindergeld für das Kind erhält. Wenn minderjährige Kinder selbst Kindergeld erhalten sollen, muss ein gesetzlicher Vertreter eingesetzt werden.
 

Kindergeld Auszahlung bei Volljährigkeit

Die grundlegende Voraussetzung für eine direkte Kindergeldauszahlung an das volljährige Kind ist, dass das Kind einen eigenen Haushalt führt, keinen Unterhalt von den Eltern bezieht und sich selbst versorgt.

Auszahlung / Abzweigung an eine andere Person oder Behörde

Die Familienkasse kann das Kindergeld auch direkt an andere Personen oder eine Behörde (z.B. Jugendamt, Sozialamt) überweisen, wenn die Eltern bzw. Kindergeldberechtigten nicht für die Versorgung des Kindes aufkommen. Hierbei werden die eingesetzten Personen oder Behörden verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Bevor es zu dieser sogenannten “Abzweigung” des Kindergeldes kommt, gibt die Familienkasse den Berechtigten die Möglichkeit, sich zur Situation zu äußern. Wenn Behörden dem Berechtigten oder dem Kind bereits soziale Leistungen gewährt haben und dabei das Kindergeld nicht berücksichtigt wurde, kann das Kindergeld nachträglich oder zukünftig von den Behörden eingefordert werden.

Schutz des Kindergeldes auf dem P-Konto (Pfändung)

Kindergeld kann durch den Kontopfändungsschutz auf dem Konto eines Schuldners vor Pfändung geschützt werden. Hierfür muss der Schuldner eingehende Sozialleistungen auf seinem Konto nachweisen. Dies kann die größtmögliche Schutzwirkung ermöglichen. Auf Nachfrage des Kindergeldberechtigten stellt die Familienkasse Belege über die Kindergeldzahlung aus, welche im Zweifel bei Geldinstituten vorgelegt werden können.

Wird das Kindergeld im Voraus oder rückwirkend gezahlt?

Die Auszahlung von Kindergeld erfolgt monatlich. Die Endziffer der Kindergeldnummer gibt an, ob Sie Kindergeld zu Beginn oder am Ende des Monates erhalten. Eine rückwirkende Auszahlung von Kindergeld ist nur für die letzten 6 Kalendermonate vor dem Eingang des Kindergeldantrages bei der Familienkasse möglich.

Auszahlungstermine: Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Wann Ihr Kindergeld ausgezahlt wird, erfahren Sie hier.

Für die Auszahlung von Kindergeld gibt es festgelegte Kindergeld Auszahlungstermine. Hier finden Sie auch einen Kindergeld Überweisungsplan zum Download als PDF in verschiedenen Versionen und Formaten.

Sonderformen der Kindergeldauszahlung

Bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst und Beamten erfolgt die Auszahlung ggf. durch die Gehaltsstelle bzw. Besoldungsstelle des Arbeitgebers/Dienstherrn zusammen mit dem Lohn/Gehalt/Sold des jeweiligen Monats. Mit der Familienkassenreform wurde den Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben, die Auszahlung an die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit abzugeben. Im Fall eines solchen Wechsels hat dies eine Änderung der Auszahlungstermine des Kindergeldes an Angestellte im öffentlichen Dienst gemäß obigen Tabellen zur Folge.

Zuständigkeit Familienkassen für Anträge und Auszahlungen

Hier finden Sie eine Übersicht der Familienkassen aller Bundesländer.

FAQ

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