Die Kindergrundsicherung

Reform der Familienleistungen in Deutschland

Kindergrundsicherung - Wir informieren Sie über den aktuellen Stand zur Reform.

Das Kindergeld ist schon sehr lange (seit 1954) fester und grundlegender Bestandteil der deutschen Familienpolitik und fest im Einkommensteuergesetz verankert. Seitdem hat sich die Situation der Familien in Deutschland verständlicherweise verändert. Einige weitere Leistungen sind auch hinzugekommen, weshalb es mittlerweile eine Vielzahl von individuelle Leistungen gibt. Hierunter fallen bspw.

 

  • Hartz-IV-Leistungen für Kinder
  • Teile des Bildungs- und Teilhabepakets
  • Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen

 

die gemeinsam mit dem Kindergeld nun mit der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden sollen.

Hier die wichtigsten Fakten zur Kindergrundsicherung:

  • In Deutschland gibt es sehr viele Familienförderungsleistungen
  • verschiedene Bundesparteien haben teils unterschiedliche Konzepte, einige Leistungen zu bündeln
  • hauptsächlich davon betroffen ist das Kindergeld, welches in der Art reformiert werden soll, dass weitere kindbezogenen Leistungen gleichsam mit dem Kindergeld ausgezahlt werden (an die jeweils Berechtigten)
  • Die im Herbst 2021 gewählte Bundesregierung verständigte sich im Koalitionsvertrag auf ein gemeinsamen Konzept, welches „Kindergrundsicherung“ genannt wird und aus einem Garantiebetrag und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag bestehen soll
  • Ende März 2022 fand sich zum ersten Mal ein interministerieller Arbeitskreis zusammen, der bis Ende 2023 ein tragfähiges Konzept vorstellen soll
  • Wir rechnen deshalb damit, dass die Kindergrundsicherung frühestens zum 01.01.2025 kommt (lassen uns aber auch gern überraschen)

Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag

Die im Herbst 2021 gebildete Koalition vereinbarte zur Kindergrundsicherung folgendes im Koalitionsvertrag:

 

Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen und setzen dabei insbesondere auch auf Digitalisierung und  Entbürokratisierung. Wir werden Kitas, Schulen und sonstige Angebote der Bildung und Teilhabe sowie Mobilität weiterstärken.

In einem Neustart der Familienförderung wollen wir bisherige finanzielle Unterstützungen – wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs‐ und Teilhabepakets, sowie den Kinderzuschlag – in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung bündeln. Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern.

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Volljährige Anspruchsberechtigte erhalten die Leistung direkt.

Mit dem Garantiebetrag legen wir in dieser Legislaturperiode die Grundlage für unser perspektivisches Ziel, künftig allein durch den Garantiebetrag den verfassungsrechtlichen Vorgaben nach Freistellung des kindlichen Existenzminimums bei der Besteuerung des Elterneinkommens zu entsprechen.

Bei der Leistungsbündelung prüfen wir Wechselwirkungen mit anderen Leistungen und stellen sicher, dass sich die Erwerbsarbeit für Eltern lohnt. Unter Federführung des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Familie und Jugend soll dazu eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt werden.

 

Mit einem neuen digitalen Kinderchancenportal, in dem Leistungen für Bildung und Teilhabe zu finden sind, wollen wir Kindern einen einfachen Zugang ermöglichen. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir dafür den Einkommensbegriff bis Mitte 2023 in allen Gesetzen harmonisieren. Bis zur tatsächlichen Einführung der Kindergrundsicherung werden wir von Armut betroffene Kinder, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben, mit einem Sofortzuschlag absichern.

Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift. (Koalitionsvertrag 2021-2025, Randnummern 3322 – 3351; Seite 100)

Fazit:

Es ist ein Mammutprojekt. Nicht nur, dass versprochen wird, dass die Leistungen „einfach“ und „automatisiert“ bei den Berechtigten ankommt, sondern allein der Gedanke, dass bestehende Systemgeflecht aus Familienkassen, Sozialämtern, etc. zu entfesseln, aufzudrieseln und neu zu organisieren lässt große bürokratische Hürden vermuten. Von Datenschutzrechtlichen Bedenken ganz zu schweigen.

 

Echte Erfolge die dahingehend noch in dieser Legislaturperiode bei den Eltern ankommen würden, wären unserer Meinung recht ambitioniert. Aber jede Veränderung muss beginnen, sonst bleibt alles beim Alten.

Aktueller Stand

Informationen zur Umsetzung des Konzepts zur Kindergrundsicherung

Einigung des Familien-, Arbeits- und Finanzministeriums zur Kindergrundsicherung

28. August 2023

Familienministerin Frau Paus, Finanzminister Herr Lindner, sowie Arbeitsminister Herr Heil verkünden am heutigen Tag, nach langen und zähen, aber auch konstruktiven Verhandlungen unter Bundeskanzler Scholz und vielen weiteren Akteuren, ein finales Eckpunktepapier für die Kindergrundsicherung beschlossen zu haben.

 

Hier die wichtigsten Infos:

  • die Kindergrundsicherung kommt 2025
  • niemand wird im Vergleich zu den aktuellen Leistungen schlechter gestellt
  • der Grundbetrag bleibt in der Höhe wie das aktuelle Kindergeld und steigt regelmäßig, wie auch schon in den Vorjahren auf Grundlage des Existenzminimumberichts ach Bedarf
  • Alleinerziehende werden in der Form besser gestellt, als dass Unterhaltszahlungen nicht mehr vollständig als Erwerbseinkommen leistungsmindernd berücksichtigt werden.
  • Nach Geburt des Kindes gebe man die Zustimmung zum Datenabgleich (leider keine konkrete Darstellung bislang erfolgt) auf deren Grundlage der Garantiebetrag un der einkommensabhängige Zusatzbetrag festgesetzt und ausgezahlt werde
  • es komme zudem ein Chancenportal für direkte und konkrete Förderprojekte

 

Der Entwurf gehe im nächsten Schritt in die Ressortabstimungen und danach für die Stellungnahmen in die jeweiligen Verbände. Im Anschluss soll der Gesetzesentwurf Mitte September 2023 dem Bundeskabinett zur Bestätigung vorgelegt werden.

Keine Mehrheit für Vorschlag des Bundesrats zur Kindergrundsicherung

31. März 2023

Am 31. März 2023 stimmte der Bundesrat über eine Initiative des Saarlandes, Bremens und Thüringens mit dem Ziel der Einführung einer Kindergrundsicherung ab. Sie fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen – der Bundesrat übermittelt daher keine entsprechende Entschließung an die Bundesregierung.

 

Sorge um Kinderarmut

Nach dem Wunsch der drei Länder hätte der Bundesrat seine Sorge darüber äußern sollen, dass mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst. Dabei drücke sich Kinderarmut nicht nur durch einen Mangel an finanziellen Mitteln, sondern auch durch Benachteiligungen im Bildungs- und Gesundheitssystem, bei der Wohnsituation oder bei der gesellschaftlichen Teilhabe aus, heißt es im Länderantrag. Auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie und der deutliche Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise verschärften die Situation zusätzlich.

 

Chancengleichheit gewährleisten

Die Urheber des Antrages hatten daher vorgeschlagen, dass der Bundesrat das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, eine Kindergrundsicherung einzuführen, um Familien zu stärken, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.

Sie wollten erreichen, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, die vorliegenden Eckpunkte zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung schnellstmöglich zu einem Referentenentwurf zu konkretisieren und mit dem Gesetzgebungsverfahren dann umgehend zu beginnen.

 

Die Grunddrucksache 91/23 finden Sie hier zum Download: BR-Drucksache-91-23

Präsident des Bundessozialgerichts fordert Zuständigkeit der Sozialgerichte für die Kindergrundsicherung

07. Februar 2023

Im Rahmen des Jahrespressegesprächs des Bundessozialgerichts am 7. Februar 2023 forderte dessen Präsident, Prof. Dr. Rainer Schlegel, die Zuständigkeit der Sozialgerichte für die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte und derzeit in Vorbereitung befindliche Kindergrundsicherung.

Die Kindergrundsicherung zielt darauf ab, eine umfassende existenzsichernde Leistung für Kinder zu schaffen. Sie soll das steuerrechtliche Kindergeld, existenzsichernde Leistungen für Kinder im Bezug von Bürgergeld und Sozialhilfe, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets beider Gesetze sowie den Kinderzuschlag in einer Leistung bündeln. Bis auf Streitigkeiten um das steuerrechtliche Kindergeld als Bestandteil des Familienlastenausgleichs, die in die Zuständigkeit der Finanzgerichte fallen, sind dafür schon jetzt die Sozialgerichte zuständig.

„Wenn die zukünftige Kindergrundsicherung diese Leistungen ersetzen soll, muss sie als existenzsichernder Sozialleistungsanspruch des Kindes ausgestaltet sein und verstanden werden. Denn es geht bei allem um die verfassungsrechtlich gebotene Sicherung des Existenzminimums von Kindern. Mit exakt diesen sozialrechtlichen Fragen hat sich die Sozialgerichtsbarkeit seit Einführung des SGB II und des SGB XII im Jahr 2005 beschäftigt und allein 2022 rund 100.000 Verfahren dieser Art erledigt. Die Sozialgerichtsbarkeit verfügt also zweifellos über die entsprechende Expertise und eine Gerichtsstruktur in der Fläche, die einen niedrigschwelligen Zugang und Rechtsschutz in angemessener Zeit ermöglicht.“

führt Präsident Schlegel aus.

 

In welcher Gerichtsbarkeit letztlich die Streitfälle zur Kindergrundsicherung verhandelt werden, werden wir wohl im Laufe des Gesetzgebungsverfahren erfahren. Ob ein Aufsplitten der Gerichtsbarkeit in den Grundbetrag und den Bereich des darüber hinausgehenden Betrages sinnvoll ist, erachten wir jedenfalls als fraglich.

Januar 2023 - Eckpunktepapier veröffentlicht

30. Januar 2023

Paradigmenwechsel in den Familienleistungen. Der Staat als Servicedienstleister für Familien – das will die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Lisa Paus, mit der Einführung der Kindergrundsicherung erreichen.

 

Im Januar habe das Bundesfamilienministerium ein Eckpunktepapier dem Bundesfinanzministerium vorgelegt. Nach der parlamentarischen Sommerpause 2023 soll noch im Herbst 2023 der Gesetzesentwurf stehen, um so verabschiedet zu werden, dass die Kindergrundsicherung 2025 beginnen kann.

 

„Wir planen einen Garantiebetrag, der sich an der Höhe des aktuellen Kindergeldes orientiert, also mindestens 250 Euro. Außerdem soll es einen einkommensabhängigen Zusatzbetrag geben. Die Interministerielle Arbeitsgruppe, an der sieben Ressorts beteiligt sind, startet jetzt mit den genauen Berechnungen. Deswegen können wir heute seriös über Zahlen noch gar nichts sagen.“ meint Familienministerin Paus im Interview mit der Tagesschau (vom 30.01.2023).

Der Paradigmenwechsel besteht darin, dass wir eine strukturell verfestigte Kinderarmut in Deutschland systematisch angehen. Erstens durch die finanziellen Leistungen, zweitens durch die Bündelung der vielen Leistungen, bei denen selbst Expertinnen und Experten nicht mehr durchblicken, und drittens durch eine neue Servicepflicht des Staates.

Viele Familien wissen nicht, auf welche Sozialleistungen sie Anspruch haben. Wir wollen künftig alle Familien erreichen, die einen Anspruch haben. Heute nehmen bis zu 70 Prozent aller Familien, die einen Anspruch auf Leistungen haben, diesen nicht wahr. Wir wollen aus der Holschuld der Bürgerinnen und Bürger künftig eine Servicepflicht des Staates machen. Darin liegt ein großer Hebel. Dafür werden wir ein digitales Kindergrundsicherungsportal und den „Kindergrundsicherung Check“ schaffen.

 

…führt die Ministerin weiter aus.

 

Weiteres Ministerium involviert - Zieldatum veröffentlicht

22. November 2022

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Lisa Paus, nennt im Rahmen der Haushaltsrede vor dem deutschen Bundestag als Zielzahl – wie bereits von uns prognostiziert – das Kalenderjahr 2025 als Startjahr für die Kindergrundsicherung.

 

Zwischenzeitlich sei auch noch das Bundesinnenministerium zur interministeriellen Arbeitsgruppe hinzugerufen worden, weshalb nun 7 Ministerien am Entwurf arbeiten.

 

 

Arbeitskreis gebildet

29. März 2022

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP begann mit den konkreten Berechnungen für die Kindergrundsicherung. An 29. März 2022 trafen sich dazu erstmals Vertreter aus sechs Ministerien, die für die Details zur neuen Familienförderung berufen worden:

Beteiligt sind das Finanz-, Justiz-, Arbeits-, Bildungs- und Bauministerium, sowie das federführende Familienministerium. Diese „interministerielle Arbeitsgruppe“ werde über Höhe und Ausgestaltung der geplanten Leistungen immer wieder beraten und tagen.

 

„Für die Kindergrundsicherung wird ein Teil der 150 familienpolitischen Leistungen gebündelt, die heute noch in unterschiedlichen Ministerien beheimatet sind. Das ist ein komplexes Vorhaben“, erklärte Familienministerin Spiegel am Dienstag vor dem Start der Arbeitsgruppe. „Die Kindergrundsicherung soll möglichst ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihre Chancen grundlegend verbessern.“

 

Geplant sei, dass die Arbeitsgruppe bis Ende 2023 ein Konzept für eine Kindergrundsicherung erarbeitet. Dazu sollen auch Länder, Verbände, Vereine und Stiftungen gehört werden.

 

Als Übergangsregelung, bis die Kindergrundsicherung eingeführt ist, hatte das Kabinett Mitte März 2022 bereits den sogenannten Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien beschlossen.

Demnach sollen ab Juli 2022 Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, 20 Euro mehr im Monat bekommen. Insgesamt wird der Zuschlag schätzungsweise 2,9 Millionen Menschen zugutekommen – auch etwa 200.000 Kinder von Asylbewerbern sollen ihn, anders als zuvor geplant, erhalten. Der Kinder-Sofortzuschlag werde rund 750 Millionen Euro jährlich kosten.

Einigung auf Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag

Herbst 2021

Mit dem Vertrag über die Koalition der neu gewählten Bundestagsfraktionen einigten sich die regierenden Fraktionen auf ein Konzept zur Grundsicherung. Ein Arbeitskreis aus verschiedenen Ressortübergreifenden Fachgebieten solle gebildet werden und ein Konzept entwickeln.

Mehr zu den Ausführungen im Koalitionsvertrag finden Sie unter „Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag“.

Kindergrundsicherung nach den Parteienwünschen

Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD)

Das SPD-Konzept für die Kindergrundsicherung wurde beim Parteitag am 04. Dezember 2021 diskutiert und beschlossen.

Dabei hat die SPD folgende Eckpunkte beschlossen:

 

  • Flächendeckend im ganzen Land sollen gute und beitragsfreie Kitas, kostenlose Ganztagsangebote für Schulkinder und freie Fahrt mit Bus und Bahn im Nahverkehr für alle Kinder geschaffen werden.

 

  • Die SPD will ein Teilhabekonto in Form einer Kinderkarte entwickeln. Jedes Kind soll monatlich 30 Euro für den Sportverein, die Musikschule oder das Schwimmbad zur Verfügung haben – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.

 

Schluss soll mit dem Flickenteppich an Einzelleistungen für Kinder sein: Eine existenzsichernde Geldleistung soll alle bisherigen Familienleistungen zusammenfassen – gestaffelt nach Einkommenssituation der Eltern. „Je ärmer die Familie ist, desto höher wird die Geldleistung sein“, so Malu Dreyer.

Der monatliche Basisbetrag soll bei 250 Euro liegen und der Höchstbetrag sich nach dem Alter der Kinder richten: 400 Euro für unter Sechsjährige, 458 Euro im Alter von sechs bis 13 Jahren und 478 Euro für Kinder ab 14 Jahren. Davon kommen 30 Euro auf die Kinderkarte – gehen also nicht an die Eltern, sondern direkt an die Kinder.

„Ich bin überzeugt: In die Kinder zu investieren, ist die beste Zukunftsinvestition, die wir in Deutschland machen können“, betonte Malu Dreyer. In einem reichen Land wie Deutschland könne es nicht sein, dass so viele Kinder in Kinderarmut sind. „Das müssen wir schleunigst beenden.“

Bündnis '90 - die Grünen

Bündnis 90 – die Gründen wollen das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Sozialgeld und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in einer neuen eigenständigen Leistung zusammenfassen.

Mit der Kindergrundsicherung bekomme dann jedes Kind einen festen Garantie-Betrag, Kinder in Familien mit geringen oder gar keinem Einkommen sollen zusätzlich einen GarantiePlus-Betrag erhalten. Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher der GarantiePlus-Betrag. Nach einmaliger Beantragung bei Geburt wird die Höhe der Kindergrundsicherung automatisch berechnet, angepasst und ausgezahlt. Um die Höhe der Kindergrundsicherung zu bestimmen, werde die Partei regelmäßig neu ermitteln, was Kinder zum Leben brauchen.

Die Grünen sehen den Garantie-Betrag bei 290€, der Garantie-Betrag erhöhe die Kindergrundsicherung in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit der Eltern und des Alters des Kindes auf bis zu 547€ monatlich.

Einen ausführlichen Fragen-Antwort-Katalog stellen die Grünen hier zur Verfügung.

Freie Demokratische Partei (FDP)

Mit einem eigenen Konzept will die FDP alle Familienleistungen bündeln, also Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialgeld, Unterhaltsvorschuss und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die neue Leistung soll „Kinderchancengeld“ lauten und wurde bereits Ende November 2018 beschlossen.

Eine zentrale Kontaktstelle der Familienkasse soll das Kinderchancengeld auszahlen. Kinder sollen einen eigenen Absicherungsanspruch erhalten – und besseren Zugang zu Bildung. „Der Sozialleistungsdschungel ist ein Bürokratiemonstrum und eine absolute Zumutung für Eltern, insbesondere für Alleinerziehende, die dringend auf Hilfen angewiesen sind“, erläutert Suding.

Ganz konkret schlägt die FDP mit dem Kinderchancengeld folgendes vor:

 

Wir Freie Demokraten wollen Kinderarmut endlich durch effektive und nachhaltige Reformen bekämpfen. Die Kinder rücken mit einem eigenen Anspruch in den Mittelpunkt der familienpolitischen Förderung und es wird ihnen durch Bildungszugang und Chancengerechtigkeit die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Verantwortung geschaffen. Die bisherigen kindesbezogenen Leistungen sollen daher im Kinderchancengeld gebündelt, vernetzt und vereinfacht werden, um alle berechtigten Kinder zu erreichen. So entsteht ein einheitlicher Anspruch an einer zentralen Stelle. Alle Prozessschritte, die dafür notwendig sind, werden im Hintergrund digital zusammengeführt. Durch dieses „One-Face-to-the-Customer-Prinzip“ finden die Menschen die Beratung, Beantragung und Auszahlung bei einer Kontaktstelle bei der Familienkasse. Nach Umsetzung des OZG (Onlinezugangsgesetz) finden die Antragsteller bereits einen vorausgefüllten Antrag vor, der alle vorhandenen Dokumente enthält. Im Kinderchancengeld gehen die bisher kindesbezogen, an die Eltern materiell ausgezahlten Transferleistungen auf (z. B. Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Auswirkungen von Kindern auf das Wohngeld, Leistungen für Kinder aus dem SGB II, Bildungsund Teilhabepaket). In der Konsequenz entsteht ein für das jeweilige Kind abgestimmtes Leistungspaket, das den Erziehungsberechtigten teils als Geldzahlung und teils als Leistungen, die sie durch einen zeitgemäßen digitalen Zugang erhalten können, zugeführt wird. So erreichen die Leistungen die Kinder in allen Familienformen. Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG-II-Empfängern, werden aus der Bedarfsgemeinschaft herausgelöst, damit das Kinderchancengeld ein eigenständiger Anspruch des Kindes wird. Diese rechtliche Neuausrichtung macht es bei gerichtlichen Verhandlungen einfacher, den Fokus eindeutig auf das Kindeswohl zu richten. Der Anspruch wird zwar in der Regel von den Sorgeberechtigten bewirtschaftet, kann aber bei unterversorgten Kindern vom Jugendamt verwaltet werden. Gleichzeitig muss innerhalb einer familienfreundlichen Frist die Bearbeitung und Auszahlung erfolgen. Zur Not müssen Verzugszinsen entsprechende Anreize setzen. Ein zentraler Teil wird die wirkungsvolle Ausweitung bei der Bildung und Chancenförderung sein, um dabei Teilhabe und Bildungszugang für alle Kinder zu gewährleisten.

Das Kinderchancengeld besteht aus folgenden drei aufeinander abgestimmten Säulen, die zusammen die neue Förderung bilden:

 

1. Grundbetrag – Einkommensunabhängig
Jedes Kind hat Anspruch auf einen klar definierten Grundbetrag. Die Höhe orientiert sich an der Summe der aktuellen einkommensunabhängigen Leistungen (bish. Kindergeld), wird jedoch nicht mehr nach der Zahl der Kinder differenziert. Die genaue Höhe wird im regelmäßigen Abstand nach verfassungsrechtlichen Maßgaben von einer Kommission ermittelt. Den Grundbetrag können Eltern direkt nach der Geburt des Kindes ohne zusätzlichen Antrag mit der Anmeldung des Kindes beim Standesamt erhalten. Dafür werden die erforderlichen Daten vom Standesamt an die Familienkasse weitergeleitet. Dazu müssen die bestehenden rechtlichen Hürden, wie die vorgegebene Schriftform (§ 67 EStG) abgeschafft und die Regelung über die elektronische Kommunikation (§ 3a VwVfG) erweitert und konkretisiert, sowie die digitale Infrastruktur zwischen den Ämtern angepasst werden. Mit dem im August 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetz (OZG) sind zudem Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis spätestens 2022 ihre Verwaltungsleistungen in einem Verbund ihrer Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Dadurch wird eine digitale Vernetzung aller Förderungen möglich.

 

2. Flexibetrag – Einkommensabhängig
Die Höhe des Flexibetrages hängt vom Einkommen der Eltern ab. Mögliche weitere Kriterien neben dem zu versteuernden Einkommen können sein, ob ein Elternteil alleinerziehend ist oder die Anzahl der Kinder in der Lebensgemeinschaft. Einbezogen werden insbesondere die Leistungen für Kinder im Rahmen des SGB II (Sozialgeld und Kinderzuschlag in HartzIV-Bedarfsgemeinschaften) und der rechnerische Anteil am Wohngeld, Unterkunft und Heizung sowie Kinderwohngeld mit dem Ziel, wirtschaftliche Stabilität für Familien zu erreichen. Wir werden dabei achten, dass es nicht zu mehr Bürokratie für die Familien insgesamt kommt. Eigenes Einkommen (Taschengeldjobs) eines minderjährigen Kindes erhält, ähnlich wie beim Liberalen Bürgergeld, einen abgestuften Freibetrag, um sich aktivierend auszuwirken.

 

3. Chancenpaket – für Bildung und Teilhabe
Das Chancenpaket ist ein wirkungsvolles Instrument für Chancengerechtigkeit und bietet einen unbürokratischen Zugang zu Bildung und Teilhabe für die Kinder. Neben den bisherigen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets findet eine Ausweitung mit einer deutlichen Vergrößerung der Leistungen im Bereich Bildung und Chancen statt. Das Chancenpaket stärkt die Selbstbestimmung, die Eigenverantwortung und die Chancengerechtigkeit – unabhängig von der sozialen Lage oder der Herkunft. Kinder stellen so nicht mehr ein Armutsrisiko dar. Über die Einführung eines zeitgemäßen digitalen Zugangs wird die Nutzung erleichtert. Mit seiner Hilfe wird der Zugang zu den verschiedenen Leistungen weit unkomplizierter für die Kinder werden. Sie können ihre Unterstützung frei wählen und wir ermöglichen im Hintergrund alles Nötige. Bei der Fokussierung des Kinderchancengeldes auf diesen zentralen Punkt folgen wir damit den Erfahrungen der Fachkräfte vor Ort. Durch einen digitalen Zugang der Kinder wird sichergestellt, dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe direkt bei den Kindern ankommen. Eltern und ihre Kinder können durch ihre Nachfrage wichtige Impulse im Markt geben. So soll zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein oder das Erlernen eines Musikinstrumentes in einer Musikschule unbürokratisch erfolgen können. Aber auch gesundes Essen, Schulbedarf, soziale Teilhabe in Freizeiteinrichtungen bis hin zu Nachhilfe werden integriert.

Andere

CDU/CSU

 

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, erklärt zum Vorhaben „Kindergrundsicherung“ im Koalitionsvertrag folgendes:

 

„Gespannt haben wir auf die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gewartet, welche die Ampel-Parteien bereits vor der Vorstellung ihres Koalitionsvertrages als neues Allheilmittel gegen Kinderarmut angekündigt hatte.

Der Koalitionsvertrag klingt hier zunächst vielversprechend, ist aber letztlich ernüchternd. Offenbar hat die Ampel keine Idee, wie sie ihr Versprechen einer Kindergrundsicherung umsetzen will.

Vollkommen unklar bleibt die Berechnung des vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrags, der zusätzlich zu einem für alle Kinder und Jugendlichen einheitlichen Garantiebetrag gezahlt werden soll. Die Ampel will erst einmal einen Arbeitskreis bilden, der bei der Leistungsbündelung Wechselwirkungen mit anderen Leistungen prüfen und sicherstellen soll, ‚dass sich die Erwerbsarbeit für Eltern lohnt.‘ Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung will die Ampel von Armut betroffene Kinder mit einem Sofortzuschlag absichern und Alleinerziehende mit einer Steuergutschrift entlasten.

Die vielgepriesene Kindergrundsicherung ist eine Rechnung mit vielen Unbekannten und eingepreister Zwischenlösung.“

 

Die CDU selbst hat keine Art einer „Kindergrundsicherung“ im Programm, sondern verständigte sich für das Bundestagswahlprogramm diesbezüglich auf folgende Punkte:

  • Es solle mehr Generationengerechtigkeit bei Finanzen und Steuern geben. Die Union verweist darauf, dass das Kindergeld und Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2021 „bereits deutlich erhöht“ worden sei – konkret um 15 Euro und 144 Euro pro Kind.
  • „Perspektivisch“ soll es den vollen Grundfreibetrag für Kinder geben, was der Einstieg in ein steuerliches Kindersplitting sei.
  • Der Steuerentlastungsbeitrag für Alleinerziehende soll auf 5.000 Euro steigen.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen sollen zur Entlastung von Familien besser steuerlich berücksichtigt werden.

 

AfD

 

Die Alternative für Deutschland findet Steuern und Abgaben für Familien generell zu hoch. „Die Einkommenssteuer für Familien muss deutlich gesenkt werden“, sagte Alice Weidel, die zum Spitzenduo für die Bundestagswahl gehört, in einem Interview mit dem ZDF im Rahmen des Bundestagswahlkampfes. Die mittleren Einkommen seien am höchsten in Europa belastet, das wolle man ändern.

Im Bundestagswahlprogramm der AfD wurde sich dahingehend auf Folgendes geeinigt:

  • Die AfD will Familien steuerlich entlasten durch ein Familiensplitting, Anhebung des Kinderfreibetrages und vollständige steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben für die Kinder.
  • Das Kindergeld soll so bleiben, wie es ist.
  • Für jedes Kind will die AfD 20.000 Euro Beiträge der Eltern zur Rentenversicherung aus Steuermitteln erstatten, ohne dass sich die Rentenansprüche dadurch verringern.
  • Außerdem soll das Betreuungsgeld aktiviert werden: Drei Jahren sollen es Eltern oder Großeltern als Lohnersatzleistung bekommen. Es soll sich in der Höhe am bisherigen Durchschnittsnettolohn der drei Jahre vor Geburt des ersten Kindes orientieren, gedeckelt auf den allgemeinen Durchschnittslohn.
  • Junge Familien sollen einen Ehe-Start-Kredit erhalten.

 

In der vorangegangenen Legislaturperiode brachte die Alternative für Deutschland diverse Anträge zu diesen Thema ind en Bundestag ein. In diesen Anträgen forderte die AfD bspw. ein zinsloses „Baby-Willkommensdarlehen“ in Höhe von 10.000 Euro für Elternpaare (BT-Drucks. 19/24672), die Senkung der Mehrwertsteuer für Babywindeln auf sieben Prozent (BT-Drucks. 19/24656) sowie eine Öffentlichkeitsoffensive gegen die gesellschaftliche Stigmatisierung von Mehrkindfamilien und Maßnahmen, um den Wunsch vieler Eltern nach einem zweiten und dritten Kind zu realisieren (BT-Drucks. 19/24673).

Ebenso forderte sie, die Schwangerschaftskonfliktberatung und ihre Träger stärker zu kontrollieren (BT-Drucks. 19/24657) und an öffentlichen Schulen sowie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Bedeutung von Geburten und des Schutzes des ungeborenen Lebens stärker zu betonen (BT-Drucks. 19/24652). Drei Anträge davon (BT-Drucks. 19/24672, 19/24673 und 19/24657) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung in den federführenden Familienausschuss. Ein Antrag (BT-Drucks. 19/24656) werde federführend im Finanzausschuss beraten, der fünfte Antrag (BT-Drucks. 19/24652) federführend im Ausschuss für Kultur und Medien.

Deutschland leide nicht an einer Überalterung der Gesellschaft, sondern an zu wenigen Kindern, führte der AfD-Familienpolitiker Martin Reichardt an. Der Geburtenrückgang lasse sich auch nicht durch Zuwanderung ausgleichen, sondern nur durch eine aktive Familienpolitik.

 

Die Linke

 

Die Partei – die Linke verfolgt ein eigenes Konzept der Kindergrundsicherung. So wurde im Bundestagswahlprogramm folgendes konstatiert:

  • Kinder aus Hartz-IV-Familien sollen einen einmaligen IT-Zuschlag in Höhe von 500 Euro bekommen. Er soll dann in die Kindergrundsicherung überführt werden.
  • Jedes Kind soll bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum ersten Schulabschluss, unabhängig vom Einkommen der Eltern, 328 Euro bekommen.
  • Dieser kann, je nach Elterneinkommen, auf 630 Euro anwachsen.
  • Diese Grundsicherung soll ausschließlich für das Kind sein und nicht steuerrechtlich auf das Einkommen der Eltern angerechnet werden.
  • Kinderbetreuung soll zudem generell gebührenfrei sein.

 

Bereits im März 2020 hat die Linksfraktion im deutschen Bundestag diesen Vorschlag zur Kindergrundsicherung vorgelegt:

Das Konzept orientiere sich an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und ihren individuellen Bedarfen! Die Kindergrundsicherung beruhe hier auf vier Säulen:

1. Säule: Jedes Kind ist uns gleich viel wert! Wir erhöhen das Kindergeld für alle Kinder auf 328 Euro monatlich. Von dem neuen Kindergeld profitieren alle Familien!

2. Säule: Gerechtigkeit herstellen, Kinderarmut überwinden! Kinder aus armen Familien erhalten zusätzlich zum Kindergeld einen Zuschlag. Dieser Zuschlag richtet sich an Kinder, deren Eltern auf den Bezug von Grundsicherungsleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind bzw. durch niedriges Erwerbseinkommen lediglich ihren eigenen Unter halt sicherstellen können. Der Zuschlag ist altersabhängig, denn Grundschulkinder brauchen mehr als Kindergartenkinder und Jugendliche mehr als Grundschulkinder.

3. Säule: Tatsächliche Unterkunftskosten berücksichtigen! In den Zuschlägen der Kindergrundsicherung sind Wohn- und Heizkosten bis monatlich 149 Euro bereits pauschal enthalten. Darüberhinausgehende kindbezogene Wohn- und Heizkosten werden vollständig berücksichtigt

4. Säule: Einmalige und besondere Bedarfe anerkennen! Im Alltag kann es in unregelmäßigen Abständen und abhängig von der Lebenssituation der Familien zu weiteren Bedarfen kommen, die nicht von den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Dazu zählen beispielsweise Klassenfahrten, Umzugskosten oder Feste, die neue Lebensabschnitte im Leben von Kindern oder Jugendlichen einleiten, wie Schuleinführung oder Jugendweihe, Konfirmation oder Kommunion.

 

Diese Kindergrundsicherung sollen alle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Junge Volljährige erhalten sie demnach bis zum ersten Schulabschluss inkl. Abitur. Für Zeiten von Ausbildung und Studium werde – wie bereits heute – weiterhin das Kindergeld gewährt; ergänzend greifen speziellere Leistungen wie das BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe inkl. Mindestausbildungsvergütung.

FAQ

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