vater und kind bei sonnenuntergang am see

Elterngeldoptimierung durch Lohnsteuerklassenwechsel

25.11.2015

Viele Eltern fragen sich, ob sich hinsichtlich des Elterngeldes ein Lohnsteuerklassenwechsel lohnt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Höhe des Elterngeldes von Arbeitnehmern maßgeblich von der zu berücksichtigenden Lohnsteuerklasse (sog. Abzugsmerkmal nach § 2c Abs. 3 BEEG) beeinflusst wird. Früher war es so, dass Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, bzw. in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) noch direkten Einfluss auf die Elterngeldhöhe hatten. Dadurch konnte die Berücksichtigung der Lohnsteuer unter bestimmten Umständen derartig optimiert werden, dass das elterngeldrelevante Bruttoeinkommen kaum durch Lohnsteuern vermindert wurde. Dieser „Gestaltungsmöglichkeit“ wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom 10.09.2012 ein Riegel vorgeschoben, dass künftig nämlich nicht mehr das tatsächliche Nettoeinkommen Bemessungsgrundlage ist, sondern dem Bruttoeinkommen „fiktiv zu entrichtende Steuern“ abgerechnet werden. Dadurch gilt jetzt der Grundsatz, dass die Steuerklasse maßgeblich für die Ermittlung des Einkommens ist, die auf der letzten Lohnabrechnung vor Elterngeldbezug Berücksichtigung fand. Dieser Grundsatz werde nur durchbrochen, wenn im Bemessungszeitraum (i.d.R. 12 Monate vor Geburt) ein Steuerklassenwechsel stattfand. In einem solchen Fall ist die Steuerklasse maßgeblich, die der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraumes gegolten hat. Paare, bei denen nur ein Partner Lohn bezieht, sollte – sofern nicht eh schon geschehen – die Lohnsteuerklasse III wählen. Paare, welche aufgrund Ihres annähernd ähnlich hohen Lohnes die Steuerklassenkombination IV/IV gewählt haben, sollten hinsichtlich der Optimierung Ihres Elterngeldes das sog. Faktorverfahren beantragen. Freibeträge wirken sich elterngeldrechtlich zwar nicht mehr aus, der Faktor hingegen beeinflusst regelmäßig die Elterngeldhöhe. Viele Paare können dadurch ihr zu erwartendes Elterngeld erhöhen. Bei der Steuerklassenkombination IV/IV kann sich das Faktorverfahren also wirklich lohnen. Den Faktor können Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen. Wenn Sie eine umfassende Elterngeldberatung wünschen, vielleicht sogar das gesamte Antragsverfahren in vertrauenswürdige Hände geben möchten, empfehle ich Ihnen das Top-Paket von der Elterngeldberatung Dresden – Felix Böhme, Dipl. Finanzwirt (FH) – mit mir sind Sie Fair.Beraten.

Zu kompliziert? - Unser Tipp

Die Elterngeldregelungen können kompliziert sein. Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie wie viele andere Eltern unsere Serviceangebote, um Ihr Elterngeld bestmöglich zu beantragen. Wir bieten Ihnen viele Möglichkeiten Ihren Elterngeldantrag so einfach und unkompliziert wie möglich zu erstellen:

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