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Analyse zur Elterngeldstatistik 2018

11.04.2019

Heute veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Elterngeldstatistik für 2018. Während die SPD aufgrund der neuen Statistik das Elterngeld als Riesenerfolg feiert , wiederholen die Leitmedien lediglich die Schlagworte der Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes vom 11.04.2019.

Zusammengefasst sind die Hauptthemen folgende:

- Insgesamt beziehen rund 1,8 Millionen Bürger Elterngeld, eine Steigerung um satte 4% im Vergleich zum Vorjahr
- Fast jede dritte Mutter entscheidet sich für ElterngeldPlus, demgegenüber nur 13% der Väter
- Mütter haben nach wie vor den Bezugsschwerpunkt beim Elterngeld (beantragen mehr Elterngeldmonate als Väter)

In diesem Beitrag widmen wir uns anderen Themen aus der Statistik – eine Analyse:

1) Nur 26% der Elterngeldbezieher beanspruchten ElterngeldPlus

Sicherlich klingt es erst einmal toll, wenn man feststellen kann, dass fast jede dritte Mutter (30,1% der Mütter) ElterngeldPlus beantragt. Insgesamt jedoch ist die Bezugsart ElterngeldPlus jedoch nur für jeden vierten Antragsteller lukrativ.

Unserer Meinung nach wird ElterngeldPlus hauptsächlich aus zweierlei Gründen „so wenig“ beansprucht:

a) Zu „komplex“ für den „normalen Bürger“

Es herrscht zu viel Unwissenheit und Unsicherheit über das Thema. Trotz, dass es ElterngeldPlus nun schon seit 2015 gibt, gibt es viele Vorbehalte. Immer wieder hören wir, dass man ElterngeldPlus nur „beantragen darf“, wenn man in Teilzeit arbeitet (Verwechslung mit Partnerschaftsbonus?). Daneben teilen auch die Elterngeldstellen oft nicht hinreichend mit, was ein ElterngeldPlus-Bezug für die Eltern bedeutet. Sehr bedauerlich finden wir, dass Elterngeldstellen die anrechnungsfreie Zuverdienstgrenze nicht mitteilen (können/wollen).

Es bedarf also einer hinreichenden Vorabinformation zu diesem Thema, was die offiziellen Beratungsstellen aktuell, meist aufgrund von Personalmangel, nicht anbieten (können).

b) es lohnt sich nicht

ElterngeldPlus erhöht das Gesamtelterngeld nicht, sondern ermöglicht lediglich ein (begrenztes) anrechnungsfreies hinzuverdienen. Hinzu kommt, dass man Elternzeit losgelöst vom Elterngeld beantragen kann. Dadurch kommt es zu einer (signifikanten) Anzahl von Elterngeldbeziehern, die Ihren Gesamtanspruch mit Basiselterngeld beziehen und ohne weiteren Elterngeldbezug länger in Elternzeit bleiben. Eine entsprechende Elternzeitstatistik wäre interessant und würde unsere Vermutung sicherlich bekräftigen.

Ein weiterer positiver Nebeneffekt dieser Variante ist, dass man dadurch direkt nach dem Elterngeldbezug, trotz Elternzeit, anrechnungsfrei hinzuverdienen kann und allenfalls „Probleme“ mit der Sozialversicherung bekommt. Zusätzliche Voraussetzung dafür wäre natürlich noch, dass der Arbeitgeber einer Nebenbeschäftigung oder einer Selbständigkeit zugestimmt hat.

2) Partnerschaftsbonusmonate werden kaum beansprucht

Insgesamt haben nur 6,8% der Elterngeldbezieher Gebrauch vom Partnerschaftsbonus gemacht. Unserer Meinung nach sind die Voraussetzungen und der damit verbundene Bürokratieaufwand unverhältnismäßig hoch. Das Risiko, die Mindestarbeitszeit aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder eines sonstigen unerwarteten Lebensereignisses nicht erfüllen zu können und dass dadurch teilweise enorme Rückforderungen entstehen können, ist vielen Eltern zu hoch.

Interessant ist dennoch, dass 27,4% der Väter vom Partnerschaftsbonus Gebrauch machen. Die regionalen Unterschiede sind unserer Meinung nach auch sehr erwähnenswert. Wird bspw. in Berlin fast jeder fünfte (18,3%) Elterngeldantrag mit den Partnerschaftsbonusmonaten beansprucht, werden im Saarland (2,9%) oder in Rheinland-Pfalz (3,2%) die Partnerschaftsbonusmonate kaum beansprucht.

3) Mütter erhalten durchschnittlich nur die Hälfte

Väter haben in 2018 einen durchschnittlichen Auszahlungsbetrag von 1.197,- EUR pro Elterngeldmonat erzielt. Demgegenüber steht ein durchschnittlicher Auszahlungsbetrag von „nur“ 599,- EUR bei Müttern. Das durchschnittliche „Elterngeldnettoeinkommen“ betrug bei Vätern 2.097,- EUR pro Monat im Bemessungszeitraum, bei Müttern hingegen nur durchschnittlich 1.452,- EUR.

Vielleicht sehen hier einige Analytiker eine sog. „GenderPayGap“, doch wir möchten bewusst den Blick auf andere Faktoren lenken:

Zunächst ist festzuhalten, dass der Schwerpunkt der Elterngeldbezieher bei den Müttern liegt. Dadurch kommt eine viel größere Vergleichsmasse zustande, als bei den Vätern. Sicherlich fließt in diese Statistik auch mit ein, dass das Elterngeld der Mütter beim zweiten oder auch dritten Kind viel geringer ausfällt, als beim ersten, weil die Ausklammerungstatbestände nur bis zum 14. Lebensmonat des älteren Geschwisterkindes greifen und viele Mütter dadurch im Bemessungszeitraum beim nächsten Kind eine (signifikant) niedrigere Bemessungsgrundlage vorlegen. Schließlich haben lt. der aktuellen Statistik exakt 50% der Mütter 2 oder mehr Kinder im Haushalt. Der 10%-ige Geschwisterbonus macht unserer Meinung nach diesen Verlust in der Regel nicht wett.

Darüber hinaus, und das ist explizit lediglich eine Vermutung unsererseits, sind Väter wahrscheinlich bei der Geburt in vielen Fällen älter als die Mütter und stehen damit länger im Erwerbsleben, wodurch sie eine höhere Bemessungsrundlage erhalten können. Wir konnten aktuell jedoch keine belastbare Studie dazu finden, lediglich die Zahlen des Durchschnittsalters beim Elterngeld sprechen sehr dafür. Demnach sind Männer beim Elterngeld nämlich durchschnittlich 34,8 Jahre alt und Frauen hingegen 31,0 Jahre alt.

4) Elterngeld ist zu niedrig

Sicherlich können wir in Deutschland bzgl. der staatlichen Unterstützungsleistungen sehr dankbar sein. Im Vergleich zu anderen (auch Industrie-)Nationen haben wir ein „solides“ Sozialsystem und investieren sehr viel des Haushalts in Sozialleistungen.

Doch wenn die Frage aufkommt, weshalb so wenig Väter Elterngeld beanspruchen, lässt sich das unserer Meinung nach in einem Satz beantworten.

Der Elterngeldhöchstbetrag ist zu gering.

Insgesamt ist mehr als jeder vierte Vater (28,3%) höchstbetragsberechtigt, weshalb die Ersatzrate des Elterngeldes in diesen Fällen oft erheblich weniger als 65% ist.

Beispiel:

Hat ein Vater ein vorgeburtliches Elterngeldnetto von 4.000,- EUR bekäme er ohne die Höchstbetragsregelung 2.600,- EUR Elterngeld im Monat. Aktuell bekäme er 1.800,- EUR, was einer Ersatzrate von nur 45% entspricht.

Wir vermuten, dass die Bezieherquote und auch die Bezugsdauer von Vätern signifikant steigen würde, wenn die Höchstbetragsregelung angepasst wird. Zudem wurde der Höchstbetrag seit Einführung des Elterngeldes zum 01.01.2007 nicht angehoben. Allein die Inflationsrate berücksichtigt, müsste der Elterngeldhöchstbetrag um 15,7% steigen. Dann wäre der Höchstbetrag schon 2.082,- EUR. Im Grunde wird das Elterngeld dadurch für den Staat Jahr für Jahr günstiger.

Die ausführliche Statistik finden Sie für weitergehende Informationen hier.

Zu kompliziert? - Unser Tipp

Die Elterngeldregelungen können kompliziert sein. Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie wie viele andere Eltern unsere Serviceangebote, um Ihr Elterngeld bestmöglich zu beantragen. Wir bieten Ihnen viele Möglichkeiten Ihren Elterngeldantrag so einfach und unkompliziert wie möglich zu erstellen:

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