titelbild elterngeld-news, geschwisterkinder liegen nebeneinander im bett

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld kann Elterngeld erhöhen

22.07.2016

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied kürzlich zugunsten der Elterngeldbezieher (Aktenzeichen: L 17 EG 10/15). Werde Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld in Form eines 13. und/oder 14. Monatsgehalts lt. Arbeitsvertrag gezahlt, seien diese Zahlungen – auch wenn sie als sog. Sonstige Bezüge lohnversteuert werden – elterngelderhöhend zu berücksichtigen.

Entscheidend ist die arbeitsvertragliche Regelung. Sind die Zahlungen dagegen nicht als regelmäßiges 13. und 14. Monatsgehalt deklariert, werden sie weiterhin nicht elterngelderhöhend berücksichtigungsfähig sein. Damit bestätigte das Landessozialgericht das Urteil des Sozialgerichts Berlin. Es ist noch nicht bekannt, ob der Beklagte (die Stadt Berlin) Revision eingelegt hat.

Eine genaue Prüfung des Sachverhalts bei Arbeitnehmer kann sich lohnen. Gern hilft Ihnen bei der Prüfung Ihr Elterngeldberater.

Erfahren Sie hier weshalb sich eine Elterngeldberatung für Sie lohnen kann.

Update: Das Revisionsverfahren wird beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 10 EG 5/16 R geführt. Betroffene Eltern sollten einen Widerspruch mit einem Antrag auf Verfahrensruhe prüfen.

Zu kompliziert? - Unser Tipp

Die Elterngeldregelungen können kompliziert sein. Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie wie viele andere Eltern unsere Serviceangebote, um Ihr Elterngeld bestmöglich zu beantragen. Wir bieten Ihnen viele Möglichkeiten Ihren Elterngeldantrag so einfach und unkompliziert wie möglich zu erstellen:

Elterngeldkurs Elterngeldsoftware Elterngeld Beratung