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Interview zum Elterngeld

25.02.2017 / 13.04.2017

Die Elterngeldberatung Dresden stand dem Familien-Magazin Kind+Kegel für ein Interview zum Thema Elterngeld zur Verfügung. Teil 1 findet man hier. Teil 2 finden Sie hier. Im Anschluss an diesen Artikel finden Sie das ungekürzte und unbearbeitete Interview.

Viel Spaß beim Lesen wünscht,
Felix Böhme für die Elterngeldberatung Dresden

Was sind die Grundvoraussetzungen für den Bezug von Elterngeld?

Um Elterngeld zur erhalten, sind 5 Voraussetzungen zu erfüllen: Man muss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit seinem Kind im selben Haushalt wohnen, das Kind selbst betreuen und erziehen und keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) nachgehen. Daneben darf das zu versteuernde Einkommen 250.000,- EUR (bei verheirateten 500.000,- EUR) nicht übersteigen.

Gibt es aktuelle Änderungen? Was sind die wichtigsten, was ändert sich genau und welche Vorteile erhofft man sich davon?

Die letzte große Gesetzesänderung betrifft Eltern, deren Kinder ab 01.07.2015 geboren wurden. Dabei wurde u.a. das sog. Elterngeld-Plus und die Partnerschaftsbonusmonate eingeführt. Dadurch kann der Bezug des Elterngeldes äußerst individuell gestaltet werden. Teilzeitarbeit wurde im Vergleich zur vorherigen Regelung besonders gefördert. Durch die Partnerschaftsbonusmonate sollen insbesondere die Väter in die Betreuung und Erziehung des Kindes eingebunden werden, weil dabei beide Elternteile in Teilzeit beschäftigt sein müssen. Ganz aktuell sind es eher die Gerichtsurteile, die das Elterngeldrecht „weiterentwickeln“. So wurde erst im letzten Dezember vom Landessozialgericht Baden-Württemberg im Sinne der Eltern entschieden. Im konkreten Fall erhielt eine Mutter neben ihrem festen Grundgehalt erfolgsabhängige und regelmäßig gezahlte Provisionen. Diese hat die Elterngeldstelle zunächst (gesetzesgemäß) nicht bei der Festsetzung des Elterngeldes berücksichtigt. Dadurch erhielt sie weniger Elterngeld als erwartet und ging gerichtlich gegen die Entscheidung vor. Nun bleibt es spannend, ob der Fall vor das Bundessozialgericht geht. Auch wenn es Einzelfallentscheidungen sind, gibt es betroffenen Eltern Hoffnung, diese - meines Erachtens - teilweise ungerechte Regelung zu ändern. Ausführlichere Informationen und Handlungsempfehlungen gebe ich auf meiner Homepage www.einfach-elterngeld.de weiter.

Wie teilt man sich als Paar die 14 Monate am besten auf? Und gibt es die Möglichkeit, die Bezugsdauer zu verlängern? In welchen Konstellationen ist das sinnvoll?

Leider gibt es hier nicht DIE pauschale Antwort. Aus der Elterngeldstatistik geht hervor, dass den Großteil des Anspruches die Mütter nehmen. Meistens bleiben die Väter „nur“ die 2 sog. Partnermonate zu Hause. Der Standardfall ist, dass die Mutter 12 Basiselterngeldmonate und der Vater 2 Basiselterngeldmonate nimmt. Manchmal verlängern die Mütter Ihren Elterngeldbezug mithilfe von Elterngeld-Plus auf die ersten 18 oder 22 Lebensmonate. Wenn sich Eltern für eine professionelle Beratung bei der Elterngeldberatung Dresden entscheiden, wird immer versucht, gemeinsam mit den Eltern die bestmögliche Wahl der Bezugsarten herauszufinden. [Das ist grundsätzlich auch die Pflicht der Elterngeldstellen, oft ist es aber aus Zeitgründen oder sonstigen bei der Verwaltung liegenden Ursachen nicht möglich, dieser Pflicht ausreichend nachzukommen. Hier sehe ich das Problem nicht bei den Angestellten der Elterngeldstellen, die machen nämlich meiner Erfahrung nach einen sehr guten Job. Vielmehr müsste die Politik hier mehr Personal zur Verfügung stellen. Bei der Einführung des Elterngeld-Plus wurde von der Politik von einem Mehrberatungsbedarf von 12 Minuten pro Elterngeldfall ausgegangen. Das finden ich und viele Elterngeldsachbearbeiter abwegig.] Verlängern kann man den Bezug durch die Partnerschaftsbonusmonate. Dafür müssen beide Elternteile gemeinsam an 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten in einem Teilzeitkorridor von durchschnittlich mind. 25 bis max. 30 Wochenstunden beschäftigt sein. Dann erhalten beide Elternteile jeweils 4 weitere Elterngeld-Plus-Monate. In der Summe erhalten sie dann mind. 1.200,- EUR, bzw. maximal 7.200,- EUR als staatliche Sozialleistungen zusätzlich zu den Teilzeiteinkünften. In meiner Beratungstätigkeit habe ich festgestellt, dass sich aufgrund der engeren Voraussetzungen viele Eltern nicht an die Partnerschaftsbonusmonate „herantrauen“. Nach einer ausführlichen Erläuterung entscheiden sich dann doch verhältnismäßig viele Eltern für die Partnerschaftsbonusmonate. Sinnvoll sind sie besonders dann, wenn die Mutter nach der Elternzeit ohnehin vorhatte in Teilzeit wieder in den Beruf einzusteigen und wenn eine Teilzeittätigkeit für den Vater vorstellbar und möglich ist. Manchmal scheitert aber der „Elterngeld-Plan“, wenn der Arbeitgeber Probleme mit der Abwesenheit oder Teilzeit hat. Auch wenn man als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit (auch Teilzeit) hat, passiert es immer wieder, dass die Arbeitnehmer (verständlicherweise) einen „Streit“ mit dem Arbeitgeber vermeiden wollen und teilweise komplett auf Elternzeit verzichten (müssen). Betroffenen (Vätern) kann ich das Väternetzwerk Hamburg empfehlen. Dort findet man hilfreiches Material zu dieser Problematik¹.

Bekomme ich auch als alleinerziehendes Elternteil das volle Elterngeld?

Wenn man die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse 2 erfüllt (prüft und bescheinigt das zuständige Finanzamt), können Alleinerziehende den Grundanspruch von 14 Basiselterngeldmonaten und sogar den Partnerschaftsbonus von 4 weiteren Elterngeld-Plus-Monaten allein beanspruchen.

Was muss ich beachten, wenn ich selbstständig bzw. freiberuflich tätig bin?

Vieles. Mehr als Arbeitnehmer auf jeden Fall. Der Bemessungszeitraum (Zeitraum vor der Geburt, der die Höhe des Elterngeldes bestimmt) ist hier zwar meist nicht das Problem, dafür aber die Ausgestaltung des Bezugszeitraumes (Zeitraum nach der Geburt, in welchem Elterngeld bezogen wird). Hier haben die Selbständigen meiner Meinung nach viel mehr Möglichkeiten ihren Elterngeldbezug zu optimieren, da sie oft auf den Zufluss von Betriebseinnahmen und den Abfluss von Betriebsausgaben Einfluss nehmen können. Komplizierter wird es, wenn man Lohn- und Gewinneinkünfte im Bemessungszeitraum bekommt, dann streikt sogar der offizielle Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums und zeigt mitunter falsche Ergebnisse an. Meine Tipps an Selbständige: Versuchen Sie zuerst die Systematik des Elterngeldes selbst zu verstehen. Entweder eignen Sie es sich selbst an oder nehmen Sie eine Beratung in der Elterngeldstelle oder bei einem professionellen Elterngeldberater in Anspruch. Je früher Sie damit anfangen, desto besser. Denn unter Umständen kann man dann auch noch Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes nehmen. Und zu guter letzt: Geben Sie sich nicht mit pauschalen Lösungsansätzen wie „Die Mutter 12 und 1 der Vater 2 Monate“ zufrieden. In der Mehrheit der Fälle findet man individuellere und bessere Bezugsmöglichkeiten.

Kann ich während des Bezuges von Elterngeld auch berufstätig sein?

Ja, sogar bis zu 30 Stunden im Wochendurchschnitt. Jedoch vermindert jeder Euro, den man im Bezugszeitraum verdient, das Elterngeld. Es gibt keinen „unantastbaren“ Grundbetrag, den man dazuverdienen kann. Im schlimmsten Fall rutscht man in den Mindestbetrag (300,- EUR beim Basisbezug, 150,- EUR beim Elterngeld-Plus). Wer 1.800,- Basiselterngeld (= Höchstbetrag) bewilligt bekommen hat und dann durch zu hohes Erwerbseinkommen auf den Mindestbetrag fällt, muss mit erheblichen Rückzahlungen rechnen.

Gibt es Steuerfallen oder sonstige Nachteile, die sich ergeben können, wenn man nicht ausreichend informiert ist?

Hinsichtlich der Einkommensteuer muss man sich über manche Dinge im Klaren sein. Wenn man zum Beispiel steuerpflichtige Einkünfte über dem Grundfreibetrag erzielt und zusätzlich Elterngeld über 410,- EUR im Jahr erhält, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Grundsätzlich ist das Elterngeld zwar einkommensteuerfrei, aber es unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld indirekt durch eine Steuersatzerhöhung mitversteuert wird. In Einzelfällen kann es dadurch zu Steuernachzahlungen kommen. In der Regel liegen während des Elterngeldbezuges aber verminderte steuerpflichtige Einkünfte vor, weshalb solche Steuernachzahlungen, wenn sie denn auftreten, sich in einer moderaten Höhe bewegen. Nähere Informationen dazu gibt gern ein Steuerberater oder die Info-Hotline der Finanzverwaltung (0351-79997888).

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Die Elterngeld-Workshops führe ich z.B. auf der Babywelt-Messe Dresden am 18. und 19. März 2017 durch. Der Workshop ähnelt meinen kostenfreien Elterngeld-Info-Abenden (Termine auf meiner Homepage zu finden www.einfach-elterngeld.de). Geeignet sind diese Informationsveranstaltungen im Grunde für alle Eltern, die Elterngeld beantragen wollen. Bei den Vorträgen führe ich die Zuhörer praktisch durch eine Beratung und zeige die Systematik des Elterngeldrechts auf. Zunächst erläutere ich, was Elterngeld ist. Im nächsten Schritt erkläre ich, wie die Elterngeldstelle die Höhe des Elterngeldes bestimmt. Dann zeige ich anhand von fiktiven Beispielen praxisnah, wie man seinen Elterngeldbezug wählen kann. Im Anschluss stehe ich für individuelle Rückfragen zur Verfügung. Eine Anmeldung ist meist nicht erforderlich. Informationen zur Teilnahme findet man ebenfalls auf meiner Homepage. Neben den Workshops biete ich noch weitere nützliche Hilfen für Eltern an. Auf Youtube gehe ich zum Beispiel Schritt für Schritt durch den sächsischen Elterngeldantrag und erkläre, was man wo eintragen sollte. Ab März 2017 wird aller Voraussicht nach auch meine neue Internetseite online gehen. Neben einem kostenfreien (und umfassenden) Elterngeldrechner haben die Eltern dann auch die Möglichkeit, sich mithilfe der einfach-Elterngeld-Software online beraten zu lassen. Am Ende wird dann der fertige Elterngeld- und Kindergeldantrag als druckbare PDFDatei zur Verfügung gestellt. Ein Blick auf meine Homepage lohnt sich also auf jeden Fall für werdende Eltern.

¹ www.väternetzwerk.info

Zu kompliziert? - Unser Tipp

Die Elterngeldregelungen können kompliziert sein. Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie wie viele andere Eltern unsere Serviceangebote, um Ihr Elterngeld bestmöglich zu beantragen. Wir bieten Ihnen viele Möglichkeiten Ihren Elterngeldantrag so einfach und unkompliziert wie möglich zu erstellen:

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